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Novopress: Haftungsübernahmevereinbarung 2.0 mit ZVSHK

Sankt Augustin. Der ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima) hat mit der Novopress GmbH (Neuss, NRW) als erstem Werkzeughersteller eine Haftungsübernahmevereinbarung 2.0 (HÜV) abgeschlossen. Verbunden sind damit zusätzliche Vorteile einschließlich der digitalen Schadensmeldung über die Plattform Open Datapool.

Novopress gewährt dem organisierten SHK-Innungsbetrieb berechtigte Ansprüche aus der neuen HÜV 2.0 unabhängig vom Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist. Bild: Novopress

 

So wird nun nicht mehr zwischen einem großen und kleinen Werkvertrag differenziert: Der HÜV-Partner gewährt dem SHK-Betrieb die Ansprüche unabhängig vom Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist zwischen dem Endkunden und dem SHK-Betrieb im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme des SHK-Betriebes innerhalb von 5 Jahren nach Abnahme der werkvertraglichen Leistung. Zudem schafft der ZVSHK einen komplett digitalen Schadensmeldeprozess, der die Abwicklung im Schadenfall vereinfacht und beschleunigt.
Abgesichert sind die in der SHK-Verbandsorganisation organisierten Handwerksbetriebe, falls sie von einem Kunden mit Mängelhaftungsansprüchen konfrontiert werden, die durch einen vom Hersteller zu vertretenden Mangel des Werkzeugs verursacht sind.
Weiterführende Infos zur Haftungsübernahme 2.0 hat der Zentralverband Sanitär Heizung Klima auf seiner Internetseite in einem eigenen Bereich zusammengestellt.

www.zvshk.de

www.novopress.de

 


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