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Nach der Flut ist Solidarität gefragt - Marktplatz SHK auf Facebook will vom Hochwasser betroffene Firmen unterstützen

Vom Jahrhunderthochwasser in Teilen Süd- und Ost-Deutschlands sind auch zahlreiche Handwerksbetriebe betroffen. Büroeinrichtungen, EDV-Ausstattung, Warenlager oder auch Fahrzeuge und Maschinen sind nach der Flut beschädigt und nicht selten unbrauchbar. Nun ist die Solidarität einer ganzen Branche gefragt, denn auf die Sanitär- und Heizungsfachbetriebe wartet eine Menge Arbeit. Ohne funktionierende Hardware ist ein geregelter Arbeitsablauf aber kaum möglich.

Nachfrage trifft Angebot: der neue Marktplatz-SHK unter www.facebook.com/marktplatz-shk.

 

Die IKZ-Redaktion hat deshalb auf der Social Media Plattform Facebook eine neue Seite unter der Überschrift „Marktplatz SHK“ eröffnet. Dahinter steckt der Wunsch, eine Branchenbörse für Waren und Maschinen aller Art zu etablieren. Dabei geht es bei dieser neuen Branchenplattform nicht darum, eine profitorientierte Online-Börse für gebrauchte Büro- oder Lagerausstattungen, Maschinen oder Geräte zu schaffen. Vielmehr können und sollen die vom Hochwasser betroffenen und geschädigten SHK-Betriebe unter dem Link www.facebook.com/marktplatz-shk flexibel und formlos posten, welche Sachgüter am dringendsten benötigt werden und wie ihnen geholfen werden kann. Im besten Falle findet sich im näheren Umkreis ein Unternehmer, der diese Gegenstände als Sachspende zur Verfügung stellt oder preiswert verkauft. Natürlich sind auch die SHK-Hersteller aufgerufen, sich mit Sachspenden oder Finanzspritzen zu beteiligen. Auch eine befristete personelle Unterstützung durch Fachkräfte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist denkbar. Angebot trifft Nachfrage, jede Hilfe ist willkommen.


Angebot trifft Nachfrage, jede Hilfe ist willkommen.


„Wir wollen eine zentrale Kommunikationsplattform schaffen, auf der Anbieter und Abnehmer rasch und unkompliziert zusammenfinden können. Facebook ist in diesem Fall erste Wahl: Jeder kennt es, viele nutzen es und die Kommunikation ist jederzeit mobil möglich“, begründet IKZ-Chefredakteur Markus Sironi das Engagement.
Um aktiv am Geschehen teilzunehmen, muss sich der User bei Facebook anmelden, wenn er nicht ohnehin schon ein Konto dort hat. Kosten oder jedwede Provisionszahlungen fallen nicht an. „Wir wollen, dass die Hilfe unbürokratisch von A nach B gelangt. Bereichern mit der Not anderer soll sich schließlich keiner“, so die übereinstimmende Meinung der IKZ-Redaktion.


Nach der Flut: Unterstützung für SHK-Fachbetriebe

Arnsberg: Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe konnte in einigen vom Hochwasser betroffenen Gebieten immer noch keine Entwarnung gegeben werden. Indes sind erste Hilfsprogramme angelaufen – auch und insbesondere für Unternehmen. Ein kurzer Überblick.

  • Soforthilfe: Durch das Hochwasser in Not geratene Unternehmen in Sachsen können eine finanzielle Soforthilfe in Höhe von 1500,- Euro in Anspruch nehmen. Empfänger sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die ­ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in einer vom Hochwasser betroffenen Gemeinde haben und deren Sitz oder Betriebsstätte geschädigt ist. Infos unter www.smwa.sachsen.de.
  • Kurzarbeitergeld: Die Bundesagentur für Arbeit macht darauf aufmerksam, dass Kurz­arbeitergeld gezahlt werden kann, wenn die Beschäftigten aufgrund eingetretener ­Schäden nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können. Infos dazu erhalten Arbeitgeber über die kostenfreie Hotline 0800 4555520 (von 8:00 bis 18:00 Uhr).
  • Notstandsbeihilfen: Geschädigte in Bayern, die durch Hochwasser, Unwetter oder Elementarereignisse unverschuldet in Notlage geraten sind, können von der Bayerischen Staatsregierung Unterstützung erhalten. Für Unternehmer gibt es bis zu 5000,- Euro Sofortgeld. Infos unter www.stmf.bayern.de.
  • Heizungsanlagen: Vor Wiederinbetriebnahme einer durch Hochwasser geschädigten Heizungsanlage sollten Betroffene zunächst ihre Versicherung einschalten, um eine Kostenübernahme der Sanierung prüfen zu lassen. Was es aus technischer Hinsicht zu tun gibt, darüber informiert ein Merkblatt. Direktlink: https://www.oberhavel.de/media/custom/2244_39650_1.PDF?1498994390
  • Hochwasser-Hotline: Die Verbraucherzentralen haben eine Hotline eingerichtet. Betroffene erhalten Informationen und Unterstützung von Experten, insbesondere zu vertrags- und versicherungsrechtlichen Fragen: von Schäden an Autos, Möbeln und Einrichtungen bis hin zu Handy- und Reiseverträgen. Die gebührenfreie Hotline ist unter 0800 100 3711 erreichbar.
  • Industriesubventionen: Viele Hersteller bieten derzeit Preisnachlässe und Rabattaktionen z.B. auf Kessel und Ersatzteile für die vom Hochwasser betroffenen Regionen an. Die Bandbreite schwankt dabei zwischen 250 und 750 Euro bzw. 10 bis 15% des Warenwertes, mitunter mehr. Eine Nachfrage unter dem Stichwort Hochwasserhilfe lohnt sich.
  • Hygiene: Trinkwasser-Installationen müssen nach dem Hochwasser mitunter komplett gesäubert und gespült werden. In Gebäuden mit Risikopatienten wie Pflegeheime oder Krankenhäuser und bei Verdacht einer Keimbelastung ist das Wasser außerdem in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt weitergehend zu untersuchen. Welche Maßnahmen zu ergreifen sind, darüber informiert ein Fachartikel unter www.ikz.de (Suchwort: Hochwasser).

Tipp der Redaktion: Auf unserer Website informieren wir regelmäßig über
branchenspezifische Neuigkeiten rund um das Hochwasser.
www.ikz.de

 


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