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Messgeräte mieten statt kaufen

Leinfelden-Echterdingen. Warmwasser, Kaltwasser und der Wärmeverbrauch werden im Haushalt über Messgeräte erfasst.

Ob ein Gerät noch geeicht ist, lässt sich einfach kontrollieren. Es gibt verschieden Eichkennzeichnungen, auf denen jeweils eine Jahreszahl vermerkt ist. Sie gibt an wann das Gerät zuletzt geeicht wurde. Bild: Minol

 

Weil manche Geräte durch Schmutz- und Kaltablagerungen mit der Zeit ungenauer werden können, müssen sie in regelmäßigen Abständen nachgeeicht oder durch neue geeichte Geräte ausgetauscht werden. Für Wärmezähler und Warmwasserzähler gilt eine Frist von fünf Jahren, Kaltwasserzähler müssen alle sechs Jahre überprüft werden. "Wann das Gerät zuletzt geeicht wurde, lässt sich direkt von der Eichmarke auf den Geräten ablesen. Eigentümer oder Verwalter sollten regelmäßig überprüfen, ob die Eichfrist abgelaufen oder die Eichkennzeichnung beschädigt ist. Dann darf das Gerät oder der Zähler nicht mehr für Abrechnungszwecke verwendet werden", rät Frank Peters, Abrechnungsexperte beim Messdienstleister Minol. Mieter hätten in diesem Fall das Recht, die Abrechnung abzulehnen. Der Vermieter müsse stattdessen eine ersatzweise Pauschalabrechnung stellen, die der Mieter dann um 15 % kürzen dürfe. Bei Verstößen gegen die Vorgaben des Mess- und Eichgesetztes könne die Behörde zudem ein Bußgeld verhängen – erfahrungsgemäß bis zu 300 Euro pro Messgerät. Zur Eichpflicht gehöre außerdem, dass seit dem 1. Januar 2015 alle neuen oder erneuerten Messgeräte bei den zuständigen Eichbehörden angezeigt werden müssen.
Wer sich den Aufwand ersparen will, für den empfiehlt sich die Miete der Messgeräte bei einem Mess- und Abrechnungsdienstleister. Der Service umfasst die Überwachung aller Eichfristen und sonstiger gesetzlicher Vorhaben, den Austausch ungeeichter Geräte sowie die vorgeschriebene Anmeldung der Messgeräte bei der Eichbehörde.
Minol nennt weitere Vorteile: Es fallen keine Investitionskosten für die Geräteausstattung an. Die Messtechnik ist immer auf dem aktuellen Stand, defekte Geräte werden automatisch ausgetauscht. Damit sei der Eigentümer auf der sicheren Seite. Und der Mieter könne sich sicher sein, dass seine Heizkostenabrechnung stimme, so Minol.

www.minol.de

 


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