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Marktanreizprogramm für Erneuerbare Wärme: Novelle bringt Kürzung der Investitionszuschüsse mit sich

Das Jahr 2009 endete für das Marktanreizprogramm des Bundesumweltministeriums mit einer Rekordbilanz. Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurden 270 000 Solarkollektoranlagen, Biomasseheizkessel und Wärmepumpen mit Investitionszuschüssen gefördert. Im KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmteil Premium, wurden nach den MAP-Förderrichtlinien 2100 Darlehenszusagen für größere, meist gewerbliche und kommunale Investitionen in einem Volumen von fast 300 Mio. Euro vergeben. Insgesamt wurde in den beiden Programmteilen ein Investitionsvolumen von mehr als 3 Milliarden Euro ausgelöst. Im Jahr 2010 wird die Förderung fortgesetzt, allerdings mit geringeren Fördersummen.

Tabelle 1: Förderhöchstbeträge für Wärmepumpen.

Tabelle 2: Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Solar (Stand: Februar 2010).

Tabelle 3: Basis, Bonus- und Innovationsförderung Wärmepumpe (Stand: Februar 2010).

 

Der Kern der Novelle betrifft den Kesseltauschbonus für Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Die sonstigen Änderungen betreffen den Teil der Förderung, der über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird.* Die meisten Änderungen sind bereits für Anträge in Kraft getreten, die seit dem 22. Februar 2010 beim BAFA eingehen. Das KfW-Programm Erneuerbare Energien (Premium) ist von der Richtlinienänderung nicht betroffen. Die Änderungen im Einzelnen:

 

KESSELTAUSCHBONUS

Der Kesseltauschbonus wird in reduzierter Form bis zum 30.12.2010 fortgeführt. Mit dem Kesseltauschbonus wird eine zusätzliche Förderung für eine Solarkollektoranlage gewährt, wenn gleichzeitig ein alter Heizkessel gegen einen neuen Brennwertkessel (Öl, Gas) ausgetauscht wird. Die Bonusförderung wurde wie folgt reduziert:

  • Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung: Der Bonus für den gleichzeitigen Austausch eines Heizkessels sinkt von 750 auf 400 Euro.
  • Solarkollektoranlage zur ausschließlichen Warmwasserbereitung: Der Bonus für den gleichzeitigen Austausch eines Heizkessels (bisher 375 Euro) entfällt.

Umwälzpumpenbonus: Der Einbau einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A (rechts im Bild) wird bis zum 30. Juni 2010 zusätzlich mit 200 Euro gefördert. Ab dem 1. Januar 2011 müssen alle Heizungsanlagen mit einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A ausgestattet werden, um überhaupt eine Förderung zu erhalten. Die Standardpumpe (links) wird zum Auslaufmodell.

Die Kombination Solarkollektoranlage und Biomassekessel bzw. effiziente Wärmepumpe ist von dieser Regelung nicht betroffen: Wie bisher beträgt der Kombinationsbonus 750 Euro. Diese Regelung tritt rückwirkend für ab dem 1. Januar 2010 beim BAFA gestellte Anträge in Kraft.

 

WÄRMEPUMPEN

Die Förderhöchstbeträge wurden verändert und teilweise abgesenkt. Die Förderhöchstbeträge für Einfamilienhäuser orientieren sich zukünftig einheitlich an einer Wohnfläche von max. 120 m². Damit sinken z.B. in Bestandsgebäuden die Förderhöchstbeträge für Sole/Wasser-Wärmepumpen oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen von 3000 auf 2400 Euro und für Luft/Wasser-Wärmepumpen von 1500 auf 1200 Euro. Für Anlagen in Neubauten gelten niedrigere Fördersätze und Förderhöchstbeträge. Die Förderhöchstbeträge für Wohngebäude mit mehr als einer Wohneinheit richten sich zukünftig nach der Zahl der Wohneinheiten und sind als Festbeträge gestaltet. Die neuen Förderhöchstbeträge sind in Tabelle 1 dargestellt.

Die Fördersätze, also die Förderung je Quadratmeter Wohnfläche, bleiben unverändert und betragen für Wärmepumpenanlagen im Gebäudebestand mit Ausnahme von Luft/Wasserwärmepumpen in Wohngebäuden 20 Euro/m² Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden 20 Euro/m² beheizter Nutzfläche. Für Luft/Wasserwärmepumpen im Gebäudebestand beträgt die Förderung 10 Euro/m² beheizter Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden 10 Euro/m²  beheizter Nutzfläche. Für Wärmepumpen in neu errichteten Wohngebäuden gelten geringere Fördersätze.

 

NACHWEIS DER WOHN- UND NUTZFLÄCHE

Die Höhe der Förderung bemisst sich - wie bisher - an der Wohn- und Nutzfläche, die durch die geförderte Wärmepumpe beheizt wird. Seit dem 22.2.2010 ist der Nachweis der Wohn- und Nutzfläche durch Vorlage einer Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 25. November 2003 (für Wohngebäude) bzw. des Energiebedarfsausweises (für Nichtwohngebäude) zu erbringen. Abweichend hiervon wird auch eine Nutzflächenberechnung nach DIN 277 zugelassen.

 

ZUSÄTZLICHE NACHWEISE BEI DER ANTRAGSTELLUNG

Für die Innovationsförderung gilt für seit dem 22.2.2010 beim BAFA eingehende Anträge: Die Förderung wird nur noch dann gewährt, wenn der COP-Wert der Wärmepumpe mindestens 4,7 beträgt und dies mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen wurde. Der Nachweis des EHPA (European Quality Label for Heat Pumps) Wärmepumpen-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt. Sofern der Nachweis nicht vorgelegt werden kann, kann nur die Basisförderung gewährt werden.

Wärmepumpenförderung im Bestand: Der Zuschuss bleibt, jedoch gelten neue Höchstbeträge, die nach der Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt sind. Für Anlagen in Neubauten gelten niedrigere Fördersätze und -höchstbeträge.

Auch die Basisförderung für Wärmepumpen kann zukünftig nur dann gewährt werden, wenn der COP-Wert der Wärmepumpe mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen wurde. Auf die Vorgabe eines COP-Mindestwertes wurde bei der Basisförderung jedoch verzichtet. Die Angabe des COP ist für die Berechnung der Jahresarbeitszahl, für die Mindestwerte vorgegeben sind, notwendig. Der Nachweis des EHPA (European Quality Label for Heat Pumps) Wärmepumpen-Gütesiegels wird auch hier als gleichwertiger Nachweis anerkannt. Diese neue Regelung gilt nur für die Basisförderung und ab 1. 7. 2010 beim BAFA eingehende Anträge. Wie der Nachweis im Einzelnen zu erbringen ist, regelt das BAFA.

 

EFFIZIENZBONUS

Die Anforderungen an die Gewährung des Effizienzbonus wurden an die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) angepasst und verschärft. Ab dem 1.7.2010 gilt: Effizient im Sinne dieser Vorschrift sind Wohngebäude, die die Höchstwerte für den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust HT’ nach Anlage 1 Tabelle 2 der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009

  • Stufe 1: bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 nicht überschreiten oder bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994 um mind. 30% unterschreiten oder
  • Stufe 2: bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 um mind. 30% unterschreiten oder bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994 um mind. 45% unterschreiten.

Als Nachweis gilt der Energieausweis auf der Basis des Energiebedarfs nach EnEV 2009 oder EnEV 2007 oder Energiebedarfsausweis nach § 13 der EnEV 2002 oder EnEV 2004.

Bei Wärmepumpenanlagen wird der Effizienzbonus nicht mehr an besondere Jahresarbeitszahlen geknüpft. Die übrigen Anforderungen (insbesondere zum hydraulischen Abgleich) gelten unverändert. Für Nichtwohngebäude wird kein Effizienzbonus mehr gewährt.

 

UMWÄLZPUMPENBONUS WIRD EINGESTELLT, HYDRAULISCHER ABGLEICH PFLICHT

Die Bonusförderung für besonders effiziente Umwälzpumpen wird zum 30.6.2010 eingestellt. Der Bonus hat in den zwei Jahren seines Bestehens die Ausrüstung der förderbaren Anlagen mit besonders effizienten Pumpen erfolgreich angereizt und damit seinen Zweck erreicht. Rund ein Viertel der geförderten Anlagen hatte 2009 den Bonus zusätzlich erhalten, heißt es in einer Begründung aus dem Bundesumweltministerium. Von der Streichung nicht betroffen ist der Bonus für besonders effiziente Solarkollektorkreispumpen (Effizienzklasse A).

Mit dem Auslaufen des Bonus für effiziente Umwälzpumpen werden dessen Anforderungen stufenweise zur Fördervoraussetzung für Biomasseanlagen bis 100 kW und Wärmepumpen sowie für Solarkollektoranlagen, bei denen zusätzlich der Kesseltauschbonus oder der regenerative Kombinationsbonus beantragt wird.

Ab dem 1.7.2010 (Antragseingang beim BAFA) gilt: Die Förderung für Biomasseanlagen, Wärmepumpen und der Kesseltauschbonus (Kombination Solarkollektoranlage und Brennwertkessel) sowie der Kombinationsbonus (Kombination Solarkollektoranlage mit einem Biomassekessel bzw. einer Wärmepumpe) werden nur dann gewährt, wenn ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen wurde.

Ab dem 1.1.2011 (Antragseingang beim BAFA) gilt: Die Förderung für Biomasseanlagen, effiziente Wärmepumpen und der Kombinationsbonus (Kombination Solarkollektoranlage mit einem Biomassekessel bzw. einer Wärmepumpe) werden nur dann gewährt, wenn die Umwälzpumpen (nicht die Solarkollektorkreispumpen und Speicherladepumpen) hohe Effizienz-Anforderungen (entsprechend der Effizienzklasse A) erfüllen und der hydraulische Abgleich durchgeführt wurde.

 

KUMULIERBARKEIT MIT KFW-PROGRAMMEN

Neu aufgenommen in die Richtlinien wurde folgender Absatz: Die Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt ist nicht mit einer Förderung aus dem KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" kumulierbar. Eine Förderung nach diesen Richtlinien ist somit ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme ein KfW-Kredit (Programmnummer 152) oder ein Zuschuss (Programmnummer 430) in Anspruch genommen wird. Eine Förderung ist auch bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Fördermitteln für Einzelmaßnahmen der KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren - Kommunen" (Programmnummer 218) und "Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung" (Programmnummer 157) ausgeschlossen.

www.bafa


*) Alle Änderungen der Förderrichtlinie sowie eine Übersicht hierzu finden sich unter www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html

 


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