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Luftqualität: Grenzwerte 2024 eingehalten

Anteil der Messstationen deutschlandweit zwischen 2010 und 2024, an denen der NO2-Grenzwert überschritten wurde. Bild: UBA

 

Dessau-Roßlau. Die Grenzwerte der aktuell geltenden europäischen Luftqualitätsrichtlinie wurden 2024 für Feinstaub wie auch für Stickstoffdioxid (NO2) an allen Messstationen deutschlandweit eingehalten. Das meldete das Umweltbundesamt (UBA). Die positive Entwicklung sei kein Selbstläufer, so UBA-Präsident Dirk Messner, sondern das Ergebnis einer Reihe von Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen, insbesondere im Straßenverkehr und bei der Holzfeuerung.

Allerdings sind die geltenden Grenzwerte mehr als 20 Jahre alt. Die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung seien laut aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen viel gravierender als damals angenommen, betont das UBA. Daher verringert EU die Grenzwerte weiter. Mitte Dezember letzten Jahres trat die überarbeitete europäische Luftqualitätsrichtlinie in Kraft. Dadurch beträgt ab 2030 der Jahresmittelgrenzwert in Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³) für Stickstoffdioxid (NO2) nur noch 20 µg/m³ (derzeit: 40 µg/m³), der PM2,5-Grenzwert für Feinstaub sinkt von derzeit 25 µg/m³ auf 10 µg/m³. Langfristig strebt die EU die Einhaltung der noch niedriger angesetzten Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) an.

 


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