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Leser fragen – Experten antworten

In loser Folge beantworten wir an dieser Stelle Fragen aus der Installations- und Planungspraxis

 

Potenzialausgleich an Bade- und Duschwannen
Regelmäßig kommt es vor, dass ich Dusch- und Badewannen aus Stahl (emailliert) einbaue. Auch liegt häufig bereits das Kabel für den Potenzialausgleich bereit. Es will nur noch angeschlossen werden. Und weil einer dem anderen auf der Baustelle hilft, schließe ich die „Erde“ gleich mit an. Geht ja auch besser zur Hand, wenn die Wanne noch nicht aufgestellt ist.
Jetzt höre ich von einem befreundeten Unternehmen, dass ich das gar nicht darf. Stimmt das? Und wenn ja, warum?

Patric Jarschel, Essen

Wichtigste Grundlage zum Ausschluss der Installation durch einen Nicht-Fachmann liefert die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV): In § 13 Abs. 2 (nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes) wird vorgeschrieben, dass nur Fachunternehmen die Elektroinstallation eines Gebäudes errichten, ändern oder instand halten dürfen, die in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen sind (§ 13 NAV). Dazu muss man u.a. Elektrofachkraft mit großem Befähigungsnachweis sein (bestandene Meisterprüfung mit Sicherheitsschein). Die Definition einer Elektrofachkraft findet sich in der VDE 0105-100 (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik): Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Die Badinstallation ist in der VDE 0100–701 beschrieben. Die VDE-Schriftenreihe erklärt die Badinstallation ausführlich in dem neu erschienen Band 67a.
Dass dem Leser die VDE-Richtlinien offensichtlich unbekannt sind, zeigt seine Umschreibung des bereitliegenden „Kabels“ für den „Potenzialausgleich“. Richtig ist: Es handelt sich hier um eine Leitung (Definition VDE) und um den „Schutzpotenzialausgleich“. Der Leser ist sich augenscheinlich nicht über die Tragweite seines Handelns bewusst: Er weiß weder um den zulässigen Mindestquerschnitt des „Kabels“, noch um die Anschlussmöglichkeit im Gesamtpotenzialausgleich eines Hauses und er hat weder die Möglichkeit, den Schutzleiterwiderstand des „Kabels“ zu messen, noch einen gemessenen Wert zu beurteilen.

In Deutschland werden die Stahl-Email-Wannen mit einer Lasche für den Schutzpotenzialausgleich ausgeliefert (im Bild etwas oberhalb des Ablaufs). Den Anschluss darf nur von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden.

Neu- und Altanlagen
In neu errichteten Anlagen oder neueren Anlagen schreiben sowohl die VDE, wie auch die TAB (Technische Anschlussbedingungen) der Verteilungsnetzbetreiber (VNB, früher EVU) die Schutzmaßnahmen RCD (früher Fehlerstromschutzschalter – FI) zum Schutz gegen gefährliche Körperströme vor. Im Bad ist das ein RCD (Residual Current Protective Device) mit dem Auslösedifferenzstrom von 30 mA. Deswegen ist es nicht mehr vorgeschrieben, Badewanne oder Dusche in den Potenzialausgleich zu integrieren, was nicht für die Verbindung der Warm-, Kaltwasser- und Heizungsleitungen zutrifft. Wobei bei bereits errichteten Anlagen im Zuge der Renovierung ein gewisser Bestandsschutz gilt, sodass hier ein vorhandener Potenzialausgleichsleiter wieder angebracht werden kann.
Ob dieser Leiter in Ordnung ist und wie er anzuschließen ist, bleibt dem Fachmann vorbehalten.

Peter Hieronymus
Obermeister Innung für Elektrotechnik Arnsberg
Dozent an der HWK Münster


Verlegung von Gasleitungen unter Putz und Estrich

Auf einer Fortbildungsveranstaltung machte der Referent eine Aussage, die m. E. nicht korrekt ist. Es betrifft Gasleitungen, die unter dem Estrich (in der Wärmedämmung des Fußbodens) verlegt sind oder auch Leitungen, die unter Putz liegen. Seinen Ausführungen nach müssen diese Gasleitungen mit einem Korrosionsschutz versehen sein, „der fest mit den Rohren verbunden ist“. Als Beispiel nannte er Wicu-Rohr. Flexible Schläuche – egal wie dick –, die über das Rohr gezogen werden, seien nicht zulässig. Trotz meiner Einwände blieb der Referent bei seiner Aussage. Hat er tatsächlich Recht?

S. Schultes, via E-Mail

 

Diese Anfrage wird von Dipl.-Ing. Hubert Helms, Manager Technical Services Armacell GmbH (Münster) beantwortet:
Für die Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und den Betrieb von Gasinstallationen mit Betriebsdrücken bis 1 bar gilt die Technische Regel für Gasinstallationen (DVGW-TRGI 2008), Arbeitsblatt G 600. Hier wird beschrieben, dass Leitungen aus Stahlrohr, die unter Putz oder auf andere Art verdeckt verlegt werden, gegen Korrosionsschäden nach Abschnitt 5.2.7.2 dieses Arbeitsblattes zu schützen sind. In diesem Abschnitt wird der werkseitige bzw. nachträgliche Korrosionsschutz für innenverlegte Rohrleitungen beschrieben.

Werkseitiger Korrosionsschutz
Der werkseitige Korrosionsschutz für Rohre und Rohrverbindungen aus Stahl kann demnach durch eine Schmelztauchverzinkung erfolgen.

Ist bei der Verlegung unter Putz allerdings nicht auszuschließen, dass gipshaltige Putze eingesetzt werden, gelten für den Korrosionsschutz die verschärften Anforderungen für erdverlegte Außenleitungen:
Der werkseitige Korrosionsschutz für Stahlrohre kann demnach ausgeführt werden mit:
• einer Polyethylen-Umhüllung von Stahlrohren und –formstücken,
• einer Umhüllung (Beschichtung) mit Duroplasten oder Epoxidharzpulver,
• einer bituminösen Korrosionsschutzumhüllung.

Bei Verlegung von Leitungen aus Kupfer oder nichtrostenden Stählen in Bauteilen mit nitrit- oder amoniakhaltigen Baustoffen bzw. chloridhaltiger Umgebung kann der werkseitige Korrosionsschutz erfolgen durch:
• eine Kunststoffummantelung.

Hinsichtlich des werkseitigen Korrosionsschutzes muss dem Planer und Handwerker dringend geraten werden, sich mit dem jeweiligen Rohr- und Fittinghersteller in Verbindung zu setzen. Nur er kann sagen, ob seine Produkte DVGW-konform sind.

Nachträglicher Korrosionsschutz
Nachträglicher Korrosionsschutz für Stahlrohre und deren Rohrverbindungen erfolgt für die eingangs beschriebene Verlegung mit Korrosionsschutzbinden und Schrumpfmaterialien, die vom jeweiligen Hersteller dafür zugelassen sein müssen. Gleiches gilt bei Verlegung von Gasleitungen aus Kupfer und Rohren aus nicht rostendem Stahl in den schon beschriebenen korrosionsfördernden Baustoffen. Für Stahlrohre ist zudem noch ein nachträglicher Korrosionsschutz durch Beschichtungen und Überzüge gemäß DIN EN ISO 12944 möglich.
Auch hier ist wichtig, sich vom jeweiligen Hersteller die Freigabe für sein Produkt bescheinigen zu lassen.

Verlegung unter Estrich
Gasleitungen dürfen nicht im Estrich verlegt werden. Sie dürfen jedoch unter dem Estrich in Aussparungen innerhalb der Rohdecke oder innerhalb einer Ausgleichsschicht unter der Trittschalldämmung auf der Rohdecke verlegt werden. Nach den Anforderungen für erdverlegte Außenleitungen sind sie gegen Korrosionsschäden zu schützen oder komplett im Mantelrohr zu verlegen.

Dürfen Gasleitungen gedämmt werden?
Sollen Gasleitungen, z. B. aus schallschutztechnischen Gründen gedämmt werden, ist dies bei Einhaltung der genannten Anforderungen ohne Weiteres möglich.
Viele Fachleute sind allerdings der Ansicht, dass bei einer Dämmung der Gasleitungen unter Putz oder Estrich die in der DVGW-TRGI beschriebenen Korrosionsschutzmaßnahmen entfallen können, da die Dämmung auch die Aufgaben des Korrosionsschutzes übernimmt, d. h. die Trennung der Rohrleitung vom Baukörper bzw. möglichen umgebenden korrosiven Medien. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine fachgerechte Verarbeitung des jeweils eingesetzten Dämmstoffes. Sämtliche Stoß- und Längsnähte sind mit einem geeigneten Kleber komplett zu verschließen, sodass eine vollständige Trennung der Gasleitung vom Baukörper erreicht wird, was allerdings auch schon aus schallschutztechnischen Gründen (Vermeidung von Schallbrücken) unabdingbar ist. Hier haben sich Dämmstoffe auf Basis synthetischen Kautschuks wie z. B. Armaflex bewährt.

 

Heizen mit Flüssiggas-Katalytofen im Wohnraum
Bei einem Kundendiensteinsatz in einer Mietwohnung (Mehrfamilienhaus) mit Elektro-Speicherheizung fiel unserem Monteur ein Flüssiggas-Katalytofen auf, mit dem der Bewohner das Wohnzimmer heizte. Auf die Frage, weshalb man zu solch einer Lösung greife, wurde lediglich entgegnet: Heizkosten sparen, Strom sei teuer. Die Frage, die wir uns im Nachgang stellen: Bei der Gasverbrennung wird nicht nur Sauerstoff verbraucht, es entsteht auch Wasserdampf und somit eine Feuchtebelastung im Raum. Wie viel Wasser entsteht im laufenden Betrieb eines solchen Gerätes bzw. bei Verbrauch einer Flaschenfüllung (11 kg)?

J. Becker, Aachen

Wir haben bei der GoGaS Goch GmbH & Co. KG in Dortmund nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
1. Je Kilowattstunde (kWh) Propan entsteht 0,123 kg Wasser. Beispiel: Bei einer Ofenleistung von 3 kW entstehen 0,369 kg oder 0,369 l Kondensat pro Stunde.
2. Zur Raumbeheizung im Wohnbereich sind Katalytöfen (auch Hellstrahler) nicht geeignet, weil ein Luftwechsel von 10 m³/kWh gesichert werden muss.
Es sind schon einige Menschen entweder an CO2 erstickt oder an CO Vergiftung gestorben.


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