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Kennzeichnungspflicht nicht außer Acht lassen

Rohrleitungskennzeichnung – was zu beachten ist

Tabelle 1: Farben und Stoffgruppen gemäß DIN 2403.

Bild 1: Gefahrenpiktogramme nach CLP-/GHS-Verordnung.

Bild 2: Die Gefahrenpiktogramme sind auf der entgegengesetzten Seite des Durchflussrichtungspfeils (am Pfeilbeginn) zu platzieren.

Bild 3: Rohrleitungsband zur Rundum-Kennzeichnung, ergänzt mit Gefahrenpiktogramm.

 

Zahlreiche Regelwerke fordern die Kennzeichnung von Rohrleitungen. Die Anforderungen reichen dabei weit: von der farblichen Kennzeichnung über die Bezeichnung des Inhaltsstoffs bis hin zur Darstellung der Fließrichtung. Bei den Ausschreibungen der Leistungen zum Bauvorhaben bzw. im Rahmen der Bauleitung müssen diese Punkte mitunter berücksichtigt werden. Welche Kriterien es insbesondere nach der Arbeitsstättenrichtlinie zu beachten gilt, ...

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Bilder: Kroschke

 


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