Kennzeichnung von Rohren aus PE 100-RC
Bonn. Der Kunststoffrohrverband (KRV) hat eine Branchenempfehlung zur Kennzeichnung von Rohren aus dem Werkstoff PE 100-RC ausgesprochen. Wie es in einer Mitteilung heißt, hat sich in jüngerer Zeit der Werkstofftyp „PE 100-RC“ für die Trinkwasser- und Gasversorgung im Markt etabliert.
Die Bezeichnung „RC“ steht für „Resistance to Crack“ und damit für Eigenschaften, welche die Rohre besonders unempfindlich gegen Kerben, Punktlasten und langsames Risswachstum machen. Damit eignen sich Rohrsysteme aus „PE 100-RC“ für die sandbett- und grabenlose Verlegung, was für die Anwender einen bedeutenden Kostenvorteil darstellt.
In der Praxis tritt dieser neue Werkstoff neben den seit Jahren im Markt etablierten Werkstoffen PE 80 und PE 100 auf. Das begründet Verwechslungsgefahren von Kunststoffrohren aus unterschiedlichen Materialien im Rahmen von Verlege- und Instandsetzungsarbeiten. Deshalb hat der KRV unter Einbeziehung aller Kunststoffrohrhersteller in Deutschland und seinen Nachbarländern eine Branchenempfehlung für die Kennzeichnung von Rohren aus PE 100-RC formuliert. Sie ergänzt damit die in Deutschland normativ geregelten Farbgebungen für Kunststoffrohre aus PE 80 und PE 100 in der Gas- und Trinkwasserversorgung. Hiernach sind diese entweder gleichmäßig orange-gelb bzw. königsblau eingefärbt oder schwarz, gekennzeichnet mit orange-gelben (Gas) bzw. königsblauen (Wasser) Streifen. Die Empfehlung lautet wie folgt:
„Um Verwechslungen auszuschließen, empfiehlt der Branchenverband eine zusätzliche, deutlich erkennbare Markierung von Rohren aus PE 100-RC: Diese soll in Form mindestens eines zusätzlichen, in Längsrichtung verlaufenden Streifens oder einer streifenähnlichen Markierung in der Farbe Weiß erfolgen. Bei mehreren Streifen sollen diese gleichmäßig über den Umfang verteilt werden. Der Streifen oder die streifenähnliche Markierung darf Zusatzinformationen enthalten. Die Erkennbarkeit des Streifens oder der streifenähnlichen Markierung soll mindestens einer zweijährigen Freilagerungszeit genügen.“
www.krv.de