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Im Verbund wird’s dicht

Regelwerk spiegelt Baustellenpraxis wider: Ausführungssicherheit für bodengleiche Duschen
mit „Abdichtung im Verbund“

Der Siegeszug der bodengleichen Duschen liegt nicht zuletzt an dem innenarchitek­tonischen Gestaltungsspielraum, der sich – wie hier – durch entsprechende Entwässerungslösungen eröffnet.

Die Abdichtung des Bodenablaufs im Verbund ist seit Jahren gängige und bewährte Praxis. Dem trägt jetzt auch die neue DIN 18534 Rechnung.

Geforderte Flanschbreiten in Abhängigkeit von der Verbindungsart mit der Dichtmanschette sowie der Wassereinwirkungsklassen.

Das „DallFlex“-System von Dallmer verbindet durch die einclipsbare, ringsum durchweg mehr als 100 mm breite Dichtmanschette ein hohes Maß an Verarbeitungssicherheit mit der eindeutigen Trennung der Gewerke Sanitär und Estrich bzw. Fliesenleger.

Die normativ wie technisch in jeder Hinsicht abgesicherte Komplettlösung für bodengleiche Duschen sind solche Duschboards (hier: Duschelement „DallFlex“), bei denen werksseitig auch schon das notwendige Gefälle vorgeformt ist.

 

Wenn von „altersgerechten Bädern“ gesprochen wird, ist das häufig die Umschreibung einer inzwischen dominierenden Ausstattung: der bodengleichen Dusche. Schwellenfrei überzeugt dieses Komfortmerkmal alle Altersgruppen. Selbst in kleinen Bädern eröffnen solche Duschen attraktiven Gestaltungsspielraum. Handwerklich und technisch führte die wachsende Beliebtheit dieser Bauart zu einigen Neuerungen. Die Dichtungsebene bei gefliesten Duschen ist zum Beispiel unterhalb des Bodenbelages und Klebers bereits bei der Installation herzustellen. Als anerkannte Regel der Technik etablierte sich dafür die Abdichtung im Verbund (AIV). Diese sichere Anbindung wird übrigens auch bei der Installation konventioneller Duschtassen gefordert.

Diese und weitere normative Festlegungen sind in der seit Juli 2017 gültigen DIN 18534 „Abdichtung von Innenräumen“ zu finden. Damit werden die bislang hierfür maßgeblichen Merkblätter und Leitfäden des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) de facto Teil der neuen Norm. In der Summe wird das auf der Baustelle zu deutlich mehr Ausführungsklarheit und Ausführungssicherheit führen.

Flanschbreiten und Verbindungsarten festgelegt
Zum dauerhaften Abdichten des Entwässerungskörpers in den Untergrund regelt die DIN 18534-3 [1] die konstruktive Verbindung vom Flansch am Ablaufkörper mit der Dichtmanschette, die in die Verbundabdichtung eingearbeitet wird. Drei Arten sind dafür zulässig:

  • bauseitige Klebeverbindung einer Dichtmanschette,
  • bauseitige Klemmverbindung einer Dichtmanschette,
  • werksseitige Verbindung einer Dichtmanschette.


Für die bauseitige Klebeverbindung einer Dichtmanschette ist bei Flanschbreiten ≥ 30 mm bis < 50 mm der Nachweis gefordert, dass die Verbindung von Klebeflansch zu Dichtband oder Dichtmanschette unter Verwendung systemkonformer Dichtkleber gemäß den Hersteller­angaben erfolgt ist. Die von Praktikern speziell aus Gründen der Gewährleistung immer wieder geforderte Trennung der Gewerke würde hier also zumindest teilweise wieder aufgehoben. Zudem bleibt fraglich, inwieweit ein derartiger Nachweis letztlich tatsächlich geführt werden kann.
Manche Hersteller bieten deshalb die werksseitige Verbindung der Dichtmanschette mit dem Flansch des Ablaufkörpers an. Aber solche Lösungen sind auf der Baustelle eher unhandlich.
Als praktisch hat sich das Einklippsen der Dichtmanschette in den Ablaufkörper erwiesen. Der Arbeitsschritt des Einklickens erfolgt erst, wenn die AIV auch wirklich erstellt wird.
Unter dem Punkt 7.6 „Detailausbildung“ heißt es in der DIN 18534-3, dass „die Flanschbreite an Entwässerungsrinnen, Bodenabläufen und Einbauteilen (…) mindestens 50 mm betragen muss.“ Dies gilt zwar nicht für werksseitig angebrachte Dichtmanschetten. Werden die Bodenabläufe jedoch in stark beanspruchten Bereichen installiert, wie beispielsweise in öffentlichen Reihenduschen, muss die Flanschbreite sogar mehr als 50 mm betragen.

Wassereinwirkungsklassen sind bestimmend
Die unterschiedliche Beanspruchung der Abdichtung gegen das Eindringen von Nässe in Wände und Böden definiert die DIN 18534-1 [2] über Wassereinwirkungsklassen von W0-I bis W3-I. Diesen Klassen wird nun jeweils eine eindeutige Abdichtungsbauart und -ausführung zugewiesen. Eine bodengleich durchgeflieste Dusche im privaten Bereich entspricht beispielsweise der Wassereinwirkungsklasse W2-I. Hier hat die Abdichtung mit riss­überbrückenden mineralischen Dichtungsschlämmen oder Reaktionsharzen zu erfolgen. Alternativ kann auch eine bahnenförmige Abdichtung gewählt werden. Damit ist auch ausgedrückt, dass die Abdichtung mit Polymerdispersionsanstrichen nur für Flächen mit lediglich mäßigen Belastungen (Wandbereich) durch Spritzwasser verwendet werden sollte. In Reihenduschen von Sport- oder Gewerbestätten hingegen gehören neben dem Boden aber auch die wasserbenetzten Wände zur Wassereinwirkungsklasse W3-I.

Montagevorteile für Duschboards
Besonders einfach lassen sich die Abdichtungsvorgaben an einen Duschplatz durch den Einsatz eines sogenannten Duschboards erfüllen. Es besteht aus einer durchgängig wasserundurchlässigen Fläche und erfüllt deshalb die Anforderungen der Wassereinwirkungsklasse W2-I. Bei solchen Duschboards ist i. d. R. bereits ein notwendiges Gefälle von etwa 2 % im Duschbereich (bei Entwässerungslösungen an der Wand) vorgeformt. Dieses werksseitige Leistungsmerkmal ist umso wichtiger, als auch die neue DIN 18 534 keine konkreten Gefällevorgaben macht. Durch die einbaufertigen Systemlösungen mit integriertem Gefälle ist der Fachhandwerker dann aber bei dieser Frage genauso auf der sicheren Seite.
Wie bei den auf Estrich in die AIV eingebundenen bodengleichen Abläufen, hat die Abdichtung der Duschboards analog zu den Wassereinwirkungsklassen ebenfalls mit rissüberbrückenden, flexiblen Dichtmanschetten zu erfolgen. Sie ist bis mindestens 5 cm über Oberkante Fertigfußboden zu führen. An Wandflächen im Duschbereich muss die Abdichtungsschicht mindestens 20 cm über die Wasserentnahmestelle reichen bzw. über die Höhe des Spritzwasserbereiches. Im Bereich von Türen und Zugängen ist die Abdichtung auch in den Leibungen hochzuführen. Je nach Gegebenheiten müssen bei der Planung weitere Anforderungen berücksichtigt werden.

Fazit
Die seit Juli 2017 anzuwendende Abdichtungsnorm DIN 18 534 bildet den aktuellen Stand der Technik zur Installation und Abdichtung von bodengleichen Entwässerungslösungen mittels AIV ab. Das wird künftig für deutlich mehr Ausführungsklarheit auf den Baustellen sorgen. Durch die normativ abgesicherte und durch entsprechende Systemlösungen dann auch realisierbare Trennung der Gewerke sind zudem Fragen der Gewährleis­tung bei fachgerechter Ausführung der Arbeiten
schon im Vorfeld durchweg geklärt.

Literatur:
[1]    DIN 18534-3: Abdichtung von Innenräumen – Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-F)
[2]    Abdichtung von Innenräumen – Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze

Autor: Jens Göke, Anwendungstechniker bei
Dallmer GmbH + Co. KG, Arnsberg

Bilder: Dallmer

www.dallmer.de

 


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