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Handwerksbetrieb auf Basis einer Aktiengesellschaft

Die meisten Handwerksmeister stellen sich die Frage nach der geeigneten Gesellschaftsform nicht, wenn sie sich selbstständig machen. Sie gründen ganz selbstverständlich ein Einzelunternehmen oder eine andere Personengesellschaft, in der Annahme, dies sei für sie die ideale Geschäftsform. Und dabei bleibt es dann oft ein Leben lang. Alternativen werden meist nicht in Betracht gezogen. Dabei lohnt es sich, alle Gesellschaftsformen zu prüfen und individuell zu entscheiden, welche die geeignete ist.

 

 

Sicher kann die Einzelunternehmung für den Handwerksmeister, der als Ein-Mann-Betrieb anfängt, erst einmal sinnvoll sein. Der Aufwand ist zu anderen Gesellschaftsformen vergleichsweise gering und man kann einfach loslegen. Zu bedenken ist allerdings, dass bei der Einzelunternehmung der Inhaber immer Vollhafter ist. Das bedeutet, er haftet persönlich für alle anfallenden Schulden seiner Unternehmung unbegrenzt, auch mit seinem Privatvermögen. Ähnliches gilt für die Personengesellschaft, auch hier haften alle Beteilig­ten, mit Ausnahme der Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft (KG)*, mit ihrem gesamten Vermögen. Ein Risiko, das anfangs vielleicht noch überschaubar ist. Wächst allerdings der Betrieb, wächst auch das Risiko. So nimmt beispielsweise das Forderungsausfallrisiko in der Regel mit steigendem Umsatz zu.

*) Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen zusammenschließen. Mindestens ein Gesellschafter ist der sogenannte Kommanditist, ein weiterer der sogenannte Komplementär. Der Komplementär ist Vollhafter, haftet also auch mit seinem Privatvermögen, der Kommanditist haftet nur in Höhe seiner Einlage.

 

Haftung beschränken
Stellt sich dann doch irgendwann die Frage, ob das Unternehmen in eine Kapitalgesellschaft, mit der auch die Haftung begrenzt wird, umgewandelt werden soll, fällt die Wahl meist auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Gegründet werden kann eine GmbH von einer oder mehreren Personen. Die Gesellschaft ist eine juristische Person und wird ins Handelsregister eingetragen. Die Organe der GmbH sind der Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung; ab 500 Beschäftigten kommt ein Aufsichtsrat hinzu. Das notwendige Kapital zur Gründung beträgt 25 000 Euro. Für die Anmeldung müssen allerdings beim Amtsgericht nur 50 %, also 12 500 Euro vorhanden sein. Der Rest wird in der Bilanz als „nicht eingezahlte Eigenkapitaleinlage“ ausgewiesen und kann nachgezahlt werden oder durch Gewinnumwandlung erfolgen.

Geschäftsmodell einer Einzelunternehmung.

Existenzgründer haben aber auch die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft mit einer Mindesteinlage von einem Euro zu gründen. Hierbei werden Gewinne nicht vollständig ausgeschüttet sondern ange­spart, sodass später in eine herkömmliche GmbH umfirmiert werden kann.

 

LeistungsCenter-Modell.

Die Aktiengesellschaft – eine interessante Alternative?
Eine Gesellschaftsform, die von mittelständischen Handwerksunternehmen bisher weitgehend gemieden wird, ist die Aktiengesellschaft (AG). Zur Gründung einer AG ist seit einer Reform aus dem Jahr 1994 nur noch eine Person erforderlich. Diese sogenannte „kleine Aktiengesellschaft“ soll vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang erleichtern, wobei sie ansonsten keine Sonderform der AG darstellt. Die AG ist ebenfalls eine juristische Person und wird ins Handelsregister eingetragen. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen bzw. für die Aktionäre auf die von ihnen gezeichneten Einlagen (Aktien) beschränkt. Die Mindesteinlage zur Gründung beträgt 50 000 Euro. Dies ist zwar doppelt so viel, wie bei der GmbH, doch müssen hier zum Zeitpunkt der Anmeldung beim Amtsgericht nur 25 % vorhanden sein, also ebenfalls 12 500 Euro. Der Rest kann auch hier nachgezahlt werden.
Die AG bietet einige Vorteile gegenüber der GmbH. Dies hat Rolf Steffen, Vorstand der Team Steffen AG aus Alsdorf, vor einigen Jahren erkannt. Seit 1983 selbstständig, auch als Einzelunternehmer angefangen, hat er 2006 den Weg in die AG gewählt. Einen Schritt, den er empfehlen kann: „Viele kleine und mittelständische Handwerksbetriebe denken, die Form der AG sei ausschließlich etwas für große, internationale Firmen. Weit gefehlt. Natürlich wird der Ein-Mann-Betrieb nicht gerade als AG starten, aber nach ein paar Jahren haben viele Firmen durchaus das Potenzial, ihr Unternehmen in eine AG umzuwandeln. Das sollte jeder Unternehmer sorgfältig prüfen. Die AG bietet zahlreiche Vorteile, die sich auch mittelständische Handwerksbetriebe zu Nutzen machen können.“ Für Steffen gab es insbesondere sieben Punkte, eine AG zu gründen, die er nachfolgend beschreibt:

1. Zukunftssicherung
„Einer der wichtigsten Gründe, die Form der AG zu wählen, war für mich die Zukunftssicherung des Unternehmens. In der AG sind Geschäftsführung (der Vorstand) und Besitz (die Anteilseigner/Aktionäre) klar getrennt. Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung, er ist nicht weisungsgebunden. Er wird durch den Aufsichtsrat, ein gewähltes Kontrollgremium, überwacht. Bei der GmbH dagegen obliegt die Überwachung den Gesellschaftern, also den Besitzern. Das kann zu Kompetenzrangeleien innerhalb des Unternehmens führen. Die klare Trennung bei der AG ermöglicht beispielsweise auch Veränderungen der Beteiligungen, ohne die Geschäftsführung – den Kern der unternehmerischen Entscheidungskompetenz – zu beeinflussen. Und auch bei einem plötzlichen Ausfall des Vorstands, wie er durch Krankheit oder Tod eintreten kann, ist der Fortbestand einer AG leichter zu sichern, da unabhängig von Besitzverhältnissen ein neuer Vorstand berufen werden kann.“

2. Unternehmenswachstum
„Die AG bietet einen idealen Rahmen zur Erweiterung des Unternehmens. Durch die Aufnahme sogenannter selbstständiger Leis­tungsCenter (LC) oder eigenständiger Betriebs-GmbHs/AGs, also Tochter­unternehmen, lässt sich das Leistungsspektrum eines Unternehmens einfach erweitern. Die Team Steffen AG verfolgt das Ziel, nach Selbstständigkeit strebende Handwerksmeis­ter oder auch bereits am Markt agierende Handwerksunternehmen als LeistungsCenter in die Team Steffen AG zu integrieren. Das LeistungsCenter-Modell bietet engagierten Handwerksmeis­tern eine erfolgreiche Existenz. Mit weitreichenden unternehmerischen Freiheiten in einer professionellen Unternehmensorganisation. Davon profitieren beide Seiten. Der Handwerker genießt die Erfahrung und Sicherheit einer professionellen Organisation im Rücken, ohne für das volle unternehmerische Risiko einstehen zu müssen. Das Unternehmen gewinnt durch das größere Leistungsspektrum an Attraktivität. Für die AG wächst mit jedem „Zuwachs“ die Leistungsbandbreite. Und: zufriedene Kunden eines Leistungscenters werden sicher bei Bedarf auch weitere Angebote der AG nachfragen. Im Idealfall erfolgt also eine Quervermittlung von Aufträgen.“

3. Mitarbeiterbeteiligungen
„Die AG bietet mit ihren Aktien ein ideales Instrument der Mitarbeiterbeteiligung und zwar in Form einer Kapitalbeteiligung. Durch entsprechende Entlohnungssysteme können Gewinnbeteiligungen ermöglicht werden. Und durch die Kapitalbeteiligung, dem Besitz von Aktien, werden Mitarbeiter zu Eigentümern, die so auch am wachsenden Unternehmenswert partizipieren. Das steigert die Identifikation des Einzelnen mit dem Unternehmen, was in der Regel auch mit einer Produktivitätssteigerung einhergeht. Denn wer am Erfolg beteiligt ist, ist auch motiviert, erfolgreich zu sein. Ebenso lassen sich auch Kunden- oder Geschäftspartnerbeteiligungen realisieren.“

4. Imagegewinn
„Nicht zu unterschätzen ist der Imagegewinn, den die Umwandlung in eine AG gewöhnlich mit sich bringt. Einer AG wird oft ein höheres Vertrauen entgegengebracht, ein höheres Maß an Kompetenz und Professionalität zugesprochen, was sich positiv auf die Auftragsvergabe auswirkt. Vorausgesetzt der Aufsichtsrat ist mit externen Kompetenzen besetzt und nimmt seine Kontroll- und Beratungsaufgaben ernst. Gerade größere, überregional agierende Auftraggeber legen besonderen Wert auf die Außenwirkung eines Unternehmens. Häufig beeinflusst der Imagegewinn auch die Kreditvergabe positiv.“

5. Kapitalbeschaffung
„Die AG eröffnet einem Unternehmen eine ganz neue Möglichkeit der Kapitalbeschaffung. Durch die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner kann die Eigenkapitalausstattung aus eigener Kraft gesichert werden. Selbstverständlich kann die Aktiengesellschaft am Kapitalmarkt Aktien ausgeben, unerheblich, ob sie börsennotiert ist oder nicht, um die Selbstfinanzierung zu verbessern. Sie wird so unabhängiger von Krediten und verbessert ihre Kapitalkraft. Damit können zuvor unerreichbare Projekte realisiert werden, die letztendlich die Marktstellung sichern und erweitern. Das Unternehmen gewinnt finanzielle Freiheiten und kann sich insgesamt breiter aufstellen.“

6. Aktiv im Ruhestand
„Wer über Jahrzehnte ein Unternehmen gelenkt hat, will und kann sich nicht von heute auf morgen in den Ruhestand begeben. Dennoch muss er die Geschäftsführung irgendwann der jungen Generation übergeben, und zwar uneingeschränkt. Eine halbherzige Übergabe führt meist zu Unstimmigkeiten, die das Unternehmen schwächen. Um aber gleichzeitig das immense Wissen zu erhalten, bietet die AG die Chance, aus dem Vorstand auszuscheiden und in den Aufsichtsrat zu wechseln. Hier kann der Unternehmer mit seiner Erfahrung weiter mitwirken und die Entwicklung positiv unterstützen.“

7. Erbfolge
Mit der AG lässt sich die Erbsituation einfach lösen. Denn Erben, Kinder und Enkelkinder, die nicht im aufgebauten Betrieb arbeiten, bekommen ihr Erbe, ohne dass die Existenz des Unternehmens gefährdet wird. Sie profitieren als Anteilseigner weiter vom Erfolg und können beruflich eigene Wege gehen. Damit wird einerseits einer Zerschlagung infolge vom Ableben von Unternehmern verhindert und eine Weiterführung auch mit externen Geschäftsfüh­rern erleichtert. Denn die Erben können als Aktionäre indirekt oder als Mitglieder des Aufsichtsrates ihre Interessen direkt vertreten ohne im operativen Geschäft selbst tätig zu sein.

Bilder: Team Steffen AG, Alsdorf

www.steffen.de


Die Aktiengesellschaft auf einen Blick
Die AG ist eine juristische Person. Sie entsteht mit der Eintragung ins Handelsregister. Sie kann durch eine oder mehrere Personen, die Gesellschafter, gegründet werden. Die Leitung erfolgt durch den Vorstand, der vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt und auch kontrolliert wird. Für die Gründung ist ein Grundkapital von mindestens 50 000 Euro nötig, das in Aktien zerlegt wird. Die Aufbringung des Grundkapitals erfolgt, indem die Gründer die Aktien übernehmen. Im Falle von Sacheinlagen muss eine Gründungsprüfung erfolgen. Die Mitgliedschaft in einer AG ist in einer Urkunde (Aktie) verbrieft. Mitglied der Gesellschaft ist nur, wer Inhaber einer Aktie ist. Die AG haftet ihren Gläubigern gegenüber mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Die Aktionäre haften mit ihrer Einlage. Eine AG muss nicht an der Börse notiert sein. Zu den Organen gehören:

Vorstand
Der Vorstand hat die Leitung bzw. Geschäftsführung inne. Er wird vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt. Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung, er ist nicht weisungsgebunden. Er vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Mitglied kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Der Vorstand beruft die Hauptversammlung ein.

Aufsichtsrat

Er kontrolliert den Vorstand und besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder muss durch drei teilbar sei. Die Bestellung des Aufsichtsrats erfolgt durch die Gründer und bedarf der notariellen Beurkundung.

Hauptversammlung
Sie ist die Versammlung der Aktionäre, an der noch die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats teilnehmen. Hier wird über grundlegende Entscheidungen abgestimmt, wie die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, Satzungsänderungen und die Auflösung der Gesellschaft.


Die Aktie
Das Grundkapital der AG ist in Aktien
zerlegt. Die Aktie hat drei Bedeutun­gen:    
1. Sie ist Wertpapier.
2. Sie verkörpert die Mitgliedschaft zur Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten.
3. Sie bezeichnet den Anteil, den der Aktionär am Grundkapital hat.

Aktie der Team Steffen AG.

Die Aktien können entweder als Nennbetragsaktien mit einem Betrag ab einem Euro ausgegeben werden, oder als Stückaktien, die einen gleich gro­ßen Bruchteil am Grundkapital gewähren. Außerdem unterscheidet man Namensaktien oder Inhaberaktien. Bei Namensaktien muss über jeden Besitzwechsel Buch geführt werden, Inhaberaktien können den Besitzer beliebig ohne Verwaltungsaufwand wechseln.


Nachgefragt

IKZ-HAUSTECHNIK: Herr Steffen, 1983 gründeten Sie eine Einzelunternehmung, die Sie 1989 in eine GmbH umgewandelt haben. 2006 wurde dann die Umwandlung in eine AG vollzogen. Warum war für Sie die GmbH nicht mehr die passende Gesellschaftsform?
Rolf Steffen: Unser Unternehmen hat sich in den 17 Jahren, in denen wir eine GmbH waren, weiterentwickelt. Der Bereich Heiztechnik und Bäder ist gewachsen, außerdem haben wir Mitte der 90er-Jahre eine zweite Gesellschaft gegründet, die Gebr. Steffen Management Training GbR. Mit ihr haben wir unser ursprüngliches Geschäftsfeld um Management-Trainings im Bereich Handwerk erweitert. Daraus ist das ganzheitliche Qualifizierungsmodell UPTODATE-Offensive entstanden, an dem Handwerksunternehmen bundesweit teilnehmen.
Irgendwann wollten wir unsere beiden Geschäftsfelder zusammenführen. Um dieses Unternehmen zukunftssicher zu machen, auch unabhängig von aktuellen Besitzverhältnissen, war die GmbH nicht mehr geeignet. Das Problem bei der GmbH ist aus meiner Sicht der geschäftsführende Gesellschafter. Das kann zu Abhängigkeiten der unternehmerischen Entscheidungen von Besitzverhältnissen führen. Das sollte nicht sein. Der Geschäftsführer muss unabhängige Entscheidungen im Dienste des Unternehmens treffen. Das heißt, dass er frei von - ich nenne es mal - „Familienklüngeleien“ sein sollte. Diese Begehrlichkeiten, die da oftmals in Betrieben aufkommen, behindern ein Unternehmen in seiner Entwicklung.
IKZ-HAUSTECHNIK: In welcher Form geben Sie die Aktien aus?

Die IKZ-HAUSTECHNIK-Redaktion sprach mit Rolf Steffen, Vorstand der Team Steffen AG, über die Entwicklung seines SHK-Unternehmens hin zur AG.

Rolf Steffen: Die Team Steffen AG hat Stückaktien und Namensaktien ausgegeben, wobei je 100 Euro einer Stammeinlage eine Stimme gewähren. Durch die Ausgabe als Namensaktie bedarf die Übertragung der Zustimmung der Gesellschaft. Die Zustimmung erteilt der Vorstand nach Beschluss des Aufsichtsrats. Dadurch hat die Team Steffen AG weiterhin die Kontrolle, wer an der Aktiengesellschaft beteiligt ist.
IKZ-HAUSTECHNIK: Wenn Sie nochmals an die Entstehung Ihres Unternehmens denken, hätten Sie dann aus heutiger Sicht auf die GmbH verzichtet und gleich eine AG gegründet?
Rolf Steffen: Mit meinem heutigen Wissen und meinen Erfahrungen, die ich gemacht habe: ja. Damals konnte ich nicht anders handeln, weil ich dieses Wissen nicht hatte. Deshalb will ich anderen Unternehmern die Vorteile der AG aufzeigen.
IKZ-HAUSTECHNIK: Sie würden die AG also auch anderen Handwerksunternehmen empfehlen?
Rolf Steffen: Unbedingt. Für Unternehmen, die eine gewisse Größe erreicht haben und deren Vision es ist, sich weiter zu entwickeln und zu wachsen, ist die AG meines Erachtens die ideale Gesellschaftsform. Wer mutig und zukunftsorientiert ist, dem bietet sie viele Vorteile.


 


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