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Häusliches Arbeitszimmer – Umbaukosten nicht (immer) abzugsfähig

 Ein häusliches Arbeitszimmer im Eigenheim kann steuerlich durchaus Berücksichtigung finden. So sind z.B. Renovierungs- oder Reparaturaufwendungen, die wie Schuldzinsen, Gebäude-AfA oder Müllabfuhrgebühren für das gesamte Gebäude anfallen, nach dem Flächenverhältnis aufgeteilt und damit anteilig berücksichtigungsfähig.

 

Das indes gilt nicht bei Kosten für einen Raum, der ausschließlich – oder mehr als in nur untergeordnetem Umfang – privaten Wohnzwecken dient. Im Streitfall handelte es sich um Badezimmer und Flur. Erfolgen Baumaßnahmen in Bezug auf einen privat genutzten Raum, fehlt es an Gebäudekos­ten, die nach dem Flächenverhältnis aufzuteilen und anteilig abzugsfähig sind (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: VIII R 16/15).

 


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