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Häusliches Arbeitszimmer – Umbaukosten nicht (immer) abzugsfähig
Ein häusliches Arbeitszimmer im Eigenheim kann steuerlich durchaus Berücksichtigung finden. So sind z.B. Renovierungs- oder Reparaturaufwendungen, die wie Schuldzinsen, Gebäude-AfA oder Müllabfuhrgebühren für das gesamte Gebäude anfallen, nach dem Flächenverhältnis aufgeteilt und damit anteilig berücksichtigungsfähig.
Das indes gilt nicht bei Kosten für einen Raum, der ausschließlich – oder mehr als in nur untergeordnetem Umfang – privaten Wohnzwecken dient. Im Streitfall handelte es sich um Badezimmer und Flur. Erfolgen Baumaßnahmen in Bezug auf einen privat genutzten Raum, fehlt es an Gebäudekosten, die nach dem Flächenverhältnis aufzuteilen und anteilig abzugsfähig sind (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: VIII R 16/15).
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