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Grundsteuer – Erhöhter Satz für baureife Grundstücke

Städte und Gemeinden sollen im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer die Möglichkeit der Festlegung eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes auf baureife Grundstücke erhalten. Das jedenfalls sieht ein von der Bundesregierung eingebrachter Entwurf zur Änderung des Grundsteuergesetzes (bis Ende 2019) vor.

 

Mit dem erhöhten Satz möchte man über die Grundsteuer einen finanziellen Anreiz schaffen, um baureife Grundstücke einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen. Hintergrund: Bedingt durch den Wohnungsmangel wird die Wertentwicklung von Grundstücken vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten. Trotz des vorhandenen Baulands wird der erforderliche Wohnungsbau ausgebremst, heißt es in dem Gesetzentwurf (Quelle: hib 1072/2019).

 


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