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GmbH - etablierte Gesellschaftsform im Wandel

 

Nörvenich. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist in Deutschland mit rund einer Million Eintragungen im Handelsregister verzeichnet. Ein Erfolgsmodell, das noch vor Jahresende, im Oktober oder November, laut Beschluss des Bundestages umfassend novelliert werden soll (MoMiG).

Bereits seit 1892 können Gründer ihr Unternehmen als "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" (GmbH) errichten, für deren Schulden sie nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Zur Haftungsbeschränkung ist einerseits ein Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich, andererseits sind bestimmte Dokumentations- und Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

Das noch gültige GmbH-Recht enthält teilweise die Gründung erschwerende Vorschriften. So ist in einigen Wirtschaftsbereichen vor der Eintragung einer neuen GmbH eine staatliche Genehmigung erforderlich. Aber auch die Mindestkapitalausstattung in Höhe von 25.000 Euro kann zunächst eine unüberwindbare Hürde darstellen.

Nach den Planungen des Gesetzgebers können Gründer künftig zunächst mit einem symbolischen Stammkapital von einem Euro eine haftungsbeschränkte sogenannte Unternehmergesellschaft (UG) errichten und mit ihr langsam in eine voll ausgestattete GmbH hineinwachsen. Auch der Gründungsvorgang und die Kapitalisierung der GmbH selbst werden vereinfacht. Viele überholte Formvorschriften, etwa zur Stückelung der Beteiligungen oder erforderliche Genehmigungen, werden aufgehoben.

Zugleich bleibt nach den Plänen des Bundestages das gesetzliche Mindestkapital von 25.000 Euro für die GmbH erhalten - das auch als Vertrauensmaßnahme für Außenstehende und als Antwort auf die umstrittene Gesellschaftsform der Limited.

Für ganz einfache Gründungen gibt es künftig die GmbH oder UG "von der Stange": Dabei beurkundet ein Notar mit den Gründern ein Musterprotokoll zu ermäßigten Kosten und sorgt für eine umgehende Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister.

Für Erwerber von Geschäftsanteilen werden künftig die Beteiligungsverhältnisse an der GmbH transparenter. Der Gesellschafterbestand wird durch eine in der Regel vom Notar bescheinigte Gesellschafterliste verbindlich dokumentiert. Das erleichtert eine sichere Übertragung der Anteile.

 


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