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GET: Überhöhung bei Abscheidern vorgeschrieben

Diez. Bei der Auslegung und Planung von Leichtflüssigkeitsabscheidern ist auf den Schutz und die Sicherheit bei Rückstauereignissen im Kanal zu achten. Darauf macht die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik (GET) aufmerksam.

Eine Tankstelle mit erdverbauter Leichtflüssigkeitsabscheideranlage. Bild: GET/Mall

 

Leichtflüssigkeit darf nicht über die Abdeckungen austreten. Bei Abscheidern ist daher eine Überhöhung vorgeschrieben. Seit der Veröffentlichung der DIN 1999-100 ist explizit auch eine ablaufseitige Überhöhung bezogen auf die Rückstauebene zu beachten, erinnert die GET. Die Bezugshöhe für die Rückstauebene sei in den jeweiligen Ortssatzungen festgelegt. Bei Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten müsse die Oberkante der niedrigsten Abdeckung in Bezug gesetzt werden. Die Höhendifferenz dieser beiden Niveaus bestimme die „ablaufseitige erforderliche Mindest-Überhöhung“.
Die Gütegemeinschaft berichtet darüber hinaus, dass bei Rückstauverschlüssen „nur bestimmte Typen“ zulässig seien. Warneinrichtungen müssten sowohl auf die Schichtdicke der Leichtflüssigkeit als auch auf das Flüssigkeitsniveau im Abscheider reagieren.

www.get-guete.de

 


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