Werbung

Gesundheitscoaching durch Krankenkassen

BGF-Koordinierungsstelle erleichtert Zugang zur Betrieblichen Gesundheitsförderung

Bild: AdobeStock-Adam Gregor

 

Arbeitsschutz ist als betriebliche Aufgabe stets aktuell. Es gibt neue regulatorische Anforderungen, aber auch viele Produkte und Anwendungen in dem Bereich, wie unsere mehrteilige Serie zeigt. In Teil 5 geht es um Gewohnheiten und die Gepflogenheiten im Betrieb. Ein gesund erhaltendes Verhalten und (Arbeits-)Umfeld sind die Ziele. Dabei unterstützt die Betriebliche Gesundheitsförderung.

Coaching auf Kassenkosten? Das gibt es tatsächlich. Alle kennen Tipps wie: gesünder essen, etwas mehr Sport, bitte. Werden diese beherzigt und vielleicht in einem Kursus umgesetzt, können die Krankenkassen für ihre teilnehmenden Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise übernehmen.

Auch Unternehmen können ihren Mitarbeiter*innen Kurse finanzieren. In größeren Unternehmen organisiert oft ein internes betriebliches Gesundheitsmanagement entsprechende Angebote. Kleinen oder mittleren Unternehmen fehlen dafür oft das Knowhow bzw. die Ressourcen. Sie können sich durch die Krankenkassen unterstützen lassen.

Das Paket heißt „Betriebliche Gesundheitsförderung“ (BGF). Es ist neben den beiden verpflichtenden Säulen „Arbeitsschutz“ und „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ (BEM) die dritte Säule des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM), wobei die Teilnahme für den Betriebsinhaber freiwillig ist.

Betriebliche Gesundheitsförderung bezieht die Beschäftigten mit ein. Es werden Stellschrauben ausfindig gemacht, die den (Berufs-)Alltag langfristig leistbar, sicherer und gesünder machen. Dies erfolgt in internen Erhebungen, in einem Prozess, den ein Gesundheitsmanager einer Krankenkasse begleitet, „coacht“ sozusagen. Dieser berät auch die Geschäftsführung bezüglich der Finanzierung.

Was bedeutet eigentlich Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)?

Die Betriebliche Gesundheitsförderung hat viele Facetten und Beteiligte. Im Kern geht es darum, in Betrieben Strukturen aufzubauen und zu fördern, die der Mitarbeitergesundheit dienen, und die möglichst langfristig genutzt werden. Gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz sollen erkannt, die Ressourcen und die Gesundheitskompetenz von Mitarbeitenden gestärkt werden. Gesundheit am Arbeitsplatz umfasst naheliegende Themen wie Ernährung, Bewegung und Ergonomie, Stressbewältigung, Umgang mit psychischen Belastungen sowie Suchtprävention, aber auch die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Steht die Förderung der Gesundheit aller Beschäftigten im Fokus, kann die Arbeitsfähigkeit erhalten, das allgemeine Wohlbefinden gesteigert und somit zur Wettbewerbsfähigkeit im Klein- und Mittelstand beigetragen werden.

Bereits durch kleine Maßnahmen kann viel erreicht werden. In kleineren Betrieben sind die Entscheidungswege eher kurz. Eine direkte Kommunikation zwischen Inhaber und Belegschaft trägt meist zu einer höheren Akzeptanz und damit zur Teilnahme an gesundheitsförderlichen Maßnahmen bei.

Um den Unternehmen einen einfachen Zugang zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) zu bieten, wurde 2017 als gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen die BGF-Koordinierungsstelle gegründet. Deren Aufgabe ist es, über BGF zu informieren und konkrete Anfragen gezielt zu vermitteln. Dieses Angebot nehmen besonders kleine und mittlere Unternehmen wahr, über 70 % der Anfragen kommen von ihnen.

Der Einstieg: Die BGF-Erstberatung

Das Informations- und Beratungsportal www.bgf-koordinierungsstelle.de gibt einen Überblick über die Betriebliche Gesundheitsförderung. Hier können Unternehmen auch gleich eine BGF-Erstberatung beauftragen. Innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Anfrage meldet sich eine gesetzliche Krankenkasse, die in der Region ansässig ist. Die Zuordnung erfolgt über den Ort bzw. die Postleitzahl. Die Krankenkasse bietet eine kostenfreie BGF-Erstberatung durch einen Experten an. Dabei werden die individuellen Bedarfe des Unternehmens erfasst, Fragen geklärt und Wege und Möglichkeiten für die Gesundheitsförderung im Betrieb aufgezeigt. Bei Bedarf kann das Unternehmen an andere, besser passende Angebote verwiesen werden. Das können andere Sozialversicherungsträger wie die Renten- oder Unfallversicherung sein. Im besten Fall nutzt das Unternehmen die Möglichkeiten und startet seinen BGF-Prozess. Dieser wird begleitet von einer Krankenkasse, häufig jene, bei der die meisten Beschäftigten im Betrieb versichert sind.

Wie geht es weiter?

Jeder Betrieb ist individuell, eine passgenaue Versorgung wird angestrebt. Dabei ist die Kombination aus verhaltensund verhältnispräventiven Maßnahmen der Erfolgsfaktor. Der BGF-Prozess erfolgt nach der Erstberatung in fünf Schritten.

Schritt 1: Beratung

Der Firmeninhaber klärt mit einem Gesundheitsmanager einer regionalen Krankenkasse den Rahmen der Zusammenarbeit. Der Gesundheitsmanager erklärt noch einmal genau, welche Inhalte die Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst. Im Anschluss werden die Ziele gemeinsam konkretisiert und die weitere Zusammenarbeit besprochen.

Schritt 2: Eingangsanalyse

Um den individuellen Bedarf der Mitarbeiter und deren gesundheitliche Potenziale zu ermitteln, stehen verschiedene Analyseinstrumente zur Verfügung. Beispielhaft zu nennen sind: Kurzinterviews, die Auswertung von Arbeitsunfähigkeitsdaten, Arbeitsplatzanalysen oder Kurzbefragungen. Mit den Ansprechpartnern werden Instrumente ausgewählt, die sich für den Betrieb vermutlich gut eignen.

Schritt 3: Auswertung

Die Ergebnisse der Eingangsanalyse werden der Geschäftsleitung vorgestellt. Dabei geht es auch darum, über Maßnahmen zu entscheiden.

Im Anschluss planen der Gesundheitsmanager und der/die Ansprechpartner im Unternehmen die Umsetzung. Zum Beispiel werden Gesundheits-Checks, Trainings und/oder Seminare und Workshops festgelegt.

Schritt 4: Umsetzung

Der Betrieb wird bedarfsbezogen mit gezielten Trainings in den Handlungsfeldern Bewegung/Ergonomie, Ernährungsgewohnheiten, Stressmanagement, Teamentwicklung und Suchtprävention versorgt. Hierbei werden die Verhältnisse im Betrieb sowie das eigene Verhalten der Beschäftigten gleichermaßen berücksichtigt. Zum Beispiel könnte ein Physiotherapeut eingeladen werden, der mit den Monteuren das rückenschonende und sichere Beladen der Fahrzeuge trainiert.

Schritt 5: Abschluss

Der Gesundheitsmanager wertet gemeinsam mit der Geschäftsführung die durchgeführten Maßnahmen aus. Es wird überprüft, ob das definierte Ziel erreicht wurde. Auch nach Projektende steht der Gesundheitsmanager dem Betrieb zur Seite. Im Idealfall macht das Unternehmen BGF zu einem Prozess, den es ausbauen und optimieren kann. Die Krankenkassen beraten und begleiten dabei weiterhin.

Beispiel aus der Praxis

Die IKK classic hat vor einigen Jahren Handwerksbetriebe verschiedener Gewerke besucht, die BGF eingeführt haben. Sie wurden nach ihren Erfahrungen befragt. Videos zu den Gesprächen sind online verfübar. Teilgenommen hat auch der Düsseldorfer Meisterbetrieb Niepmann GmbH mit 16 Beschäftigten.

Niepmann setzt BGF seit 2018 gemeinsam mit der IKK classic um. Als Instrument der Bedarfsanalyse führte das Unternehmen Interviews mit den Mitarbeiter*innen durch. Umgesetzt wurden verhältnispräventive Maßnahmen zur Verringerung körperlicher Belastungen. Der Betrieb schaffte Hebevorrichtungen und Luftfilter an und versorgt die Mitarbeiter mit Kniepolstern. Auch verhaltenspräventive Maßnahmen (Stressmanagement, Ressourcenstärkung, Kommunikationsförderung) wurden umgesetzt. Zum Video der Niepmann GmbH geht es unter dem Kurzlink t1p.de/BGF_npm.

 

 

Ideen gefragt!

Aktuell läuft der Ideenwettbewerb „49gewinnt“, angestoßen und umgesetzt durch die BGF-Koordinierungsstelle. Betriebe mit bis zu 49 Mitarbeiter*innen sind noch bis zum 31. Mai 2025 aufgerufen, praxisnahe Ideen für gesundheitsbewusstes Verhalten und gesunde Verhältnisse im Betrieb einzureichen. Das können Vorschläge sein, die die Bewegung fördern, Stress abbauen, die Ernährung verbessern oder die Gemeinschaft im Betrieb stärken. Bei Bedarf gibt es Begleitangebote zur Entwicklung einer Idee.

Wichtig ist, dass die Ideen in den Arbeitsalltag integrierbar sind und einen klaren Nutzen haben. Betriebe können für ihre eingereichten Vorschläge eine Unterstützung im Wert von 10 000 bis 25 000 Euro für die Umsetzung bzw. die Weiterentwicklung der Ideen gewinnen. Informationen zum Ideenwettbewerb und zu den Teilnahmebedingungen unter

www.49gewinnt.de

 

Regionale Veranstaltungen

Neben dem bundesweiten Angebot gibt es in jedem Bundesland eine regionale BGF-Koordinierungsstelle. Hier arbeiten die gesetzlichen Krankenkassen zusammen, und es findet eine Vernetzung mit örtlichen Unternehmensorganisationen statt. Betriebe werden zu regionalen Veranstaltungen eingeladen, bei denen über BGF informiert wird und Vorteile aufgezeigt werden. Die Termine sind unter dem Kurzlink: t1p.de/bgf_kds-av zu finden.

Kleine und mittlere Unternehmen können sich auch regional zu einem Netzwerk für gemeinsame Gesundheitsmaßnahmen zusammenschließen. Auch dazu ist ihr Ansprechpartner die regionale BGF-Koordinierungsstelle.

Autorinnen: Anna-Lena Klook, Petra Laux-Kern, Stefanie Schäfer, für die Kooperationsgemeinschaft Bund der BGF-Koordinierungsstelle

www.bgf-koordinierungsstelle.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: