GEG-Reform: Regierungs-Fraktionen einigen sich auf Eckpunkte zu einem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz
Berlin. Die Fraktionen von Union und SPD haben sich am Dienstag (24. Februar 2026) auf ein fünfseitiges Eckpunkte-Papier geeinigt. Unter anderem entfällt künftig die 65-Prozent-Regel. Die staatliche Förderung für den Heizungstausch (BEG) werde bis mindestens 2029 sichergestellt. Am 1. Juli soll das neue Gesetz in Kraft treten. Die IKZ hat sich in der Branche umgehört.
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Das steht drin im Eckpunkte-Papier der Regierungsfraktionen
Die vom Koalitionsausschuss eingesetzte Verhandlungsgruppe hat sich auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt, teilten die Fraktionsspitzen von Union und SPD mit. Es soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen. An erster Stelle steht im fünfseitigen Eckpunkte-Papier: „Die pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandbauten entfällt.“
Künftig habe der Eigentümer im Falle eines Heizungsaustauschs wieder mehr Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte. An den Klimaschutzzielen für den Gebäudesektor werde jedoch festgehalten. „Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher. Dabei halten wir die Klimaziele im Blick, mit dem Ziel, dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO2-frei betrieben werden“, versprechen die Verantwortlichen.
Grüngasquote soll Einzug halten in das neue Gesetz
Die sogenannte „Grüngasquote“ findet sich ebenfalls im Eckpunktepapier der Verhandlungsgruppe der Regierungskoalition. „Künftig können neben der Wärme-pumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Voraussetzung ist, dass diese ab 1.1.2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen.“ Dieser liege zunächst bei 10 %. Den weiteren Anstieg bis 2040 werde in drei Schritten im Gesetz festgelegt. „Der CO2-Preis entfällt für diesen klimafreundlichen Brennstoffanteil.“
Staatliche Förderung für den Heizungstausch bis mindestens 2029 sichergestellt
Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass sich Eigentümer „heute schon beim Heizungstausch überwiegend für eine Wärmepumpe oder Fernwärme entscheiden“, heißt es im Eckpunktepapier. „Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt.“
Die kommunale Wärmeplanung betrachtet die Verhandlungsgruppe weiterhin als ein zentrales strategisches Instrument, das eine wichtige Orientierung über die zukünftige Wärmeversorgung gibt. Das Wärmeplanungsgesetz soll zügig erneuert werden und für Kommunen bis 15 000 Einwohner soll die Wärmeplanung vereinfacht werden. „Die gesetzliche Pflicht zur Berücksichtigung der Kälteversorgung werden wir daher auf Kommunen mit mehr als 45 000 Einwohnern beschränken, wie in der EU-Energieeffizienzrichtlinie vorgegeben.“
Fernwärme und Nahwärmenetze bleiben von zentraler Bedeutung
Wärmenetze sind für die zukünftige Wärmeversorgung von zentraler Bedeutung, schreibt die Verhandlungsgruppe: „Wir werden den klimafreundlichen Aus- und Umbau der Wärmenetze vorantreiben. Gleichzeitig sollen die Wärmepreise für Kunden sowie Mieter fair und transparent sein und auf einem bezahlbaren Niveau liegen.“ Der rechtliche Rahmen dafür soll in einem „Wärmepaket“ geregelt werden. Geplant ist auch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze weiter auszubauen.
Das neue Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten. Bis Ostern werde das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Das Eckpunktepapier im Wortlaut (PDF)
ZVSHK: Wichtiger Schritt zu mehr Praxisnähe und größerer Umsetzbarkeit
„Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) bewertet die vorgelegten Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz als wichtigen Schritt hin zu mehr Praxisnähe, weniger Bürokratie und größerer Umsetzbarkeit in der Heizungsmodernisierung“, heißt es in einer Mitteilung. Entscheidend werde nun die konkrete Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren sein.
Positiv hervorzuheben sind aus Sicht des Zentralverbandes insbesondere der Abbau bürokratischer Vorgaben, die stärkere Technologieoffenheit sowie die angekündigte Entkopplung einzelner Entscheidungen von der kommunalen Wärmeplanung. Auch die geplante Evaluierung im Jahr 2030 werde als sinnvoll erachtet: So lassen sich die Zielerreichung und Wirkung der Maßnahmen realistisch überprüfen und gegebenenfalls nachsteuern.
Stabilität der Förderkulisse aus Sicht des Handwerks entscheidend
Zentrale Bedeutung hat aus Sicht des Handwerks die Stabilität der Förderkulisse: „Die zugesagte Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude bis mindestens 2028 beziehungsweise 2029 ist eine wesentliche Voraussetzung für Investitionsentscheidungen von Eigentümern und für die betriebliche Planung im Handwerk.“
„Gut, dass endlich Eckpunkte vorliegen. Darin stecken einige kluge Ansätze – weniger Bürokratie, mehr Technologieoffenheit und eine stärkere Praxisorientierung. Jetzt kommt es darauf an, dass die Förderkulisse stabil bleibt und Betriebe wie Eigentümer sich darauf verlassen können. Die Evaluierung 2030 ist sinnvoll, um nachzusteuern, falls Ziele verfehlt werden.“
Daniel Föst, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK
Gleichzeitig mahnt der Verband, klare Leitplanken nicht aus dem Blick zu verlieren. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz dürfe nicht zu neuen Unsicherheiten führen oder Investitionen in wenig zukunftsfähige Lösungen begünstigen. Für das SHK-Handwerk seien verlässliche Rahmenbedingungen notwendig, damit Betriebe qualifizieren, investieren und Verbraucher fundiert beraten können.
„Wir werden uns konstruktiv in den tatsächlichen Gesetzgebungsprozess einschalten“, kündigt Daniel Föst, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, an. „Entscheidend ist, dass am Ende ein Regelwerk steht, das Modernisierung beschleunigt, Klimaziele erreichbar macht und im Alltag von Betrieben und Verbrauchern funktioniert.“
So betont der ZVSHK, dass die Wärmewende im Gebäudebestand maßgeblich von qualifizierten Fachbetrieben umgesetzt werde. Ein praxistaugliches Gesetz, stabile Förderinstrumente und eine realistische kommunale Wärmeplanung seien daher zentrale Voraussetzungen, damit Modernisierung in der Fläche tatsächlich stattfindet.
www.zvshk.de
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Das steht drin im Eckpunkte-Papier der Regierungsfraktionen
ZVSHK: Wichtiger Schritt zu mehr Praxisnähe und größerer Umsetzbarkeit
SHK-Fachverband Bayern fordert Planungssicherheit
BWP: Stellungnahme zum Eckpunktepapier
BDH: „Monatelange Hängepartie wird beendet“
BEE: „Klimaschutzwirkung muss erhalten und umsetzbar bleiben“
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