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Gebäudeenergiegesetz 2024 verabschiedet – Stimmen und Bewertungen aus der Branche

Bild: Intelligent heizen – Thilo Ross

 

Berlin. Nach vielen Monaten der z.T. sehr kontrovers geführten Diskussionen hat der Bundestag am 8. September das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit den Stimmen der Ampel-Koalition verabschiedet. Damit das GEG jedoch am 1. Januar 2024 in Kraft treten kann, muss auch der Bundesrat zustimmen. Dazu will sich die Länderkammer Ende September mit den Inhalten auseinandersetzen und darüber abstimmen. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse ist davon auszugehen, dass das Gesetz den Bundesrat passiert. 

Das GEG in Kürze: Das Gebäudeenergiegesetzt schreibt vor, dass ab 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies gilt zunächst nur für Neubauten. Bestandsgebäuden wird eine Übergangsfrist eingeräumt: Möchte der Eigentümer den alten Heizkessel sanieren, kann er entscheiden, ob er wieder einen Heizkessel - mit 65 Prozentanteil Erneuerbare Energien - einbauen oder das Gebäude an ein Fernwärmenetz anschließen lassen möchte. Dazu müssen Kommunen Pläne erstellen, die Auskunft über das künftige Fernwärmenetz in der jeweiligen Region geben. Große Kommunen müssen diese bis Mitte 2026 vorlegen, kleine bis Mitte 2028. 

Mehrheitlich begrüßt die SHK-Branche das Ende der Hängepartie. Gleichwohl gibt es Kritik. Die IKZ hat einige Stimmen gesamme

Technologieoffenheit befürwortet

Der ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima) begrüßt, dass das Gebäudeenergiegesetz eine Technologieoffenheit enthält, statt nur eine Monostruktur mit Wärmepumpen favorisiert. „Die Nutzung und Ausschöpfung regionaler Holzenergiepotenziale ist möglich, die gesamte Palette Erneuerbarer Energien kann eingesetzt werden“, fasst Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer der obersten SHK-Handwerksvertretung in Deutschland, zusammen und appelliert: „Jetzt bedarf es dringend Klarheit bezüglich einer Förderkulisse, die verlässlich und attraktiver sein muss als zuletzt.“ Denn die bislang geplante Halbierung der förderfähigen Investitionskosten beim Heizungstausch bremse Modernisierungsmaßnahmen aus, anstatt sie anzureizen. „Eine Anhebung auf mindestens 45000 Euro ist erforderlich“, rät er. Auch solle dem Antragssteller ein Wahlrecht vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeräumt werden. Damit werde ihm die Möglichkeit gegeben, den für ihn optimalen Fördersatz in Anspruch zu nehmen - auch nachträglich. 

Klare Förderbedingungen für 2024 gefordert

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt, dass damit nun endlich Planungssicherheit für Handwerk, Industrie und Bürgerinnen und Bürger besteht. „Das Gesetz bietet Orientierung und schafft Klarheit für alle Beteiligten“, sagt Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des BDH. „Dennoch erwarten unsere Mitgliedsunternehmen keine Belebung des Heizungsmarktes durch das GEG. Für 2024 wird eine deutliche Eintrübung erwartet.“ 

Der BDH fordert nun eine rasche Klärung der künftigen Förderungsbedingungen und setzt sich dafür ein, die förderfähigen Investitionskosten auf 45000 Euro zu erhöhen. „Andernfalls können die Bürgerinnen und Bürger trotz höherer Fördersätze unterm Strich weniger Förderung erhalten“, warnt der BDH. Zudem fordert der Verband, dass Effizienztechnologien wie energieeffiziente Heizungs- und Umwälzpumpen, Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung sowie dezentrale Kraftwärmekopplung schnellstmöglich im GEG Berücksichtigung finden. 

Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks in Gefahr?

Auch Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH, bewertet es positiv, dass das Gesetz nicht nur auf die Wärmepumpe setzt, sondern dass weitere Technologien wie das Heizen mit Holzpellets ins Gesetz aufgenommen wurde. Handlungsbedarf sieht Dittrich bei der Wärmeplanung: „Die Politik muss für einen fairen, mittelstandsgerechten Wettbewerb sorgen, was Anbietervielfalt und tragbare Kosten beinhaltet. Unbedingt gilt es, einen offenen Zugang zu den Energie-Dienstleistungsmärkten zu gewährleisten. Ansonsten drohen Wettbewerbsverzerrungen gerade auch für die Handwerksbetriebe, die dezentrale Versorgungslösungen anbieten oder unterstützen. Jede und jeder muss auch künftig das Recht haben, sich für eine dezentrale Lösung zu entscheiden.“

Belebung des Wärmepumpenmarktes notwendig

Aus Sicht des Bundesverband Wärmepumpe (BWP) bedeutet das Gebäudeenergiegesetz den Startschuss für die Wärmewende. Der Geschäftsführer, Dr. Martin Sabel: „Es ist wichtig, dass der Gesetzesrahmen für den Heizungstausch jetzt steht. Das GEG kündigt Verpflichtungen zum Einsatz von erneuerbarer Wärme an, die vor allem ab den Jahren 2026/28 gelten sollen. Viele Menschen stehen aber jetzt vor dem Heizungstausch und brauchen Orientierung, welches Heizungssystem für ihr Zuhause zukunftssicher ist und zur Klimaneutralität führt.“

Neben der kommunalen Wärmeplanung komme deswegen der anstehenden Reform der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) große Bedeutung zu. Dies sei auch deswegen wichtig, weil die Nachfrage nach Wärmepumpen zuletzt stark eingebrochen sei. Nochmals Dr. Sabel: „Die Ankündigungen einer erhöhten Förderung haben dazu geführt, dass Investitionen aufgeschoben wurden.“ Das sei verständlich. Deshalb seien Anpassungen am vorliegenden Förderkonzept notwend

Gas und Öl

Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft begrüßt, dass das Gebäudeenergiegesetz neue Gase - etwa Biomethan, grüner und blauer Wasserstoff einschließlich seiner Derivate - zulässt. Timm Kehler, Vorstand des Branchenverbands Zukunft Gas: „Wasserstoff hat einen festen Platz in einem emissionsfreien Wärmesektor der Zukunft.“

Auch der Wirtschaftsverband Fuels und Energie, en2x, sieht den Brennstoff Heizöl zukunftsfähig. Der erneuerbare Anteil an der Wärmerzeugung könne in einer bisherigen Ölheizung durch den Einbau einer Hybrid-Heizung geleistet werden, etwa mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie. Prof. Christian Küchen, en2x-Hauptgeschäftsführer: „Viele Heizgeräte für flüssige Brennstoffe sind bereits zu 100 Prozent ‚Green Fuels ready‘. Das heißt, sie eignen sich für vollständig regenerative Brennstoffe.“ 

 


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