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Gaswarnanlagen gemäß DIN EN 378

Seit 1.3.2017 gelten für Kälteanlagen neue Anforderungen an die Sicherheit. Für stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen, indirekte Kühl- oder Heizsysteme oder ersetzte Bauteile gilt nun die aktualisierte Norm DIN EN 378. Da es hier auch um die Sicherheit von Personen und Werten geht, sind in diesen Bereichen auch Gaswarnanlagen wichtig.

 

Die Norm legt die Anforderungen an die Sicherheit fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb und Instandhaltung von Kälteanlagen bzw. die Rückgewinnung von Kältemitteln.

Die DIN EN 378 beschreibt u.a.:

  • Die Erfassungseinrichtung, welche auf die vorgegebene Konzentration von Kältemittelgas in der Umgebung anspricht.
  • Die Sauerstoffentzugsgrenze (die Konzentration eines Kältemittels, das zu unzureichendem Sauerstoff für normales Atmen führt)
  • Die Reaktionszeit, die von dem Moment an verstrichen ist, in dem eine Gasdetektionssonde in eine Konzentration gebracht oder einem Kalibriergas oder vor einem Leck, bis ein Alarm ausgelöst wird.

Im Allgemeinen können Gase im Ernstfall eine Vergiftungsgefahr darstellen (z.B. durch Kohlendioxid), eine Erstickungsgefahr herbeiführen (z.B. durch Verdrängung von Sauerstoff durch andere Gase) oder zu Explosionen führen (z.B. durch Propan). Um auch die Funktionsfähigkeit der Gaswarnanlage sicherzustellen,
sollte diese nach Erstinbetriebnahme monatlich auf Sicht kontrolliert und jährlich gewartet werden.

Die Firma MSR Electronic GmbH ist spezialisiert auf die Herstellung von Gaswarnanlagen und bietet verschiedene Systeme für alle Gase an - sowohl für kleine als auch für große Anlagen.

Weitere Informationen finden Sie online unter www.msr-electronic.de

 


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