Werbung

FV NIEDERSACHSEN - Antworten auf aktuelle Fragen - Podiumsdiskussion informierte anlässlich der Herbsttagung über aktuelle Änderungen der Trinkwasserverordnung

100 Delegierte aus den angeschlossenen Innungen nahmen Mitte November an der turnusmäßigen Herbsttagung des Fachverbandes SHK Niedersachsen in Hannover teil. Nach den obligatorischen Regularien, der Obermeisteraussprache und einem Vortrag zum Internetauftritt für Innungen stand eine Gesprächsrunde unter der Überschrift „Umsetzung der TrinkwV – aktuelle Veränderungen“ auf der Agenda.

110 Delegierte nahmen Mitte November an der turnusmäßigen Mitgliederversammlung/Herbsttagung des Fachverbandes in Hannover teil.

Frank Senger, Vorstandsmitglied des Fachverbands.

 

Wie üblich, wurden zu Beginn der Mitgliederversammlung die Regularien abgearbeitet. In diesem Rahmen wurde das neu eingerichtete Referat für Öffentlichkeitsarbeit mit seinen beiden Mitarbeiterinnen vorgestellt: Kirsten Wittke und ­Judith ­Oumard sind künftig verantwortlich für verschiedene Kommunikationsaufgaben und unterstützen die Innungen und deren Mitglieder, z.B. bei der Erstellung von Anzeigen und Flyern.
Apropos Öffentlichkeitsarbeit: Im Tagungspunkt Aussprache der Obermeister wurde von einigen Delegierten Unterstützung bei der Imagestärkung des Anlagenmechanikers SHK gefordert. Über das „Wie“ wurde allerdings diskutiert. Für die einen ist es Aufgabe der Innung, andere wiederum halten dies für eine Verbandsaufgabe auf Landesebene, und ein drittes Lager sieht die Verbandsorganisation auf Bundesebene – den ZVSHK – in der Pflicht. In Ergänzung zum Thema informierte Frank Senger, Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des Fachverbandes, über das neue Verbandsangebot „Internetauftritt für Innungen“. Das auf Typo 3 basierte Websystem ermöglicht es, sowohl auf die Inhalte des ZVSHK zuzugreifen, als auch eigene Inhalte einzupflegen – und das ohne umfassende Programmierkenntnisse. Mehr dazu lesen Sie in der kommenden Ausgabe an dieser Stelle.
Teilnehmer der anschließend als Podiumsdiskussion geführten Gesprächsrunde waren Dr. Peter Arens (Viega) als Vertreter der Industrie, Michael Schütz (Wiedemann) als Vertreter des Handels, Dr. Roland Suchenwirth (Nds. Landesgesundheitsamt) als Vertreter der Gesundheitsbehörde sowie Dipl.-Ing. Matthias Dege (SHK-Unternehmer) als Vertreter des Handwerks. Moderiert wurde die Runde von Jürgen Engelhardt, Fachverband SHK Niedersachsen.
Ein Schwerpunkt der informativen Diskussion war die Absenkung des Bleigrenzwertes ab Dezember 2013. Faktisch bedeutet dies das Aus für Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation. „Einen Bestandsschutz gibt es nicht“, machte Engelhardt deutlich. Wie aber sollte sich das Fachhandwerk verhalten, wenn in einer Trinkwasserinstallation Bleirohre vorgefunden werden? In dieser Frage waren sich alle Teilnehmer der Runde einig: Der Vermieter ist zu informieren, nicht der Mieter. Und ihm alleine kommt die Pflicht zu, seine Mieter zu informieren und weitere Schritte in Richtung Sanierung einzuleiten. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so macht er sich strafbar.
Das Thema Blei hat aber noch eine andere Facette. Aufgrund der Absenkung des Bleigrenzwertes verliert auch das entzinkungsbeständige Messing CW602N seine trinkwasserhygienische Eignung. „Bis 2015 dürfen Produkte wie Absperrarmaturen oder Pressfittings aus dem Werkstoff in Trinkwassersystemen zwar noch eingebaut werden, aber nur, wenn davon keine Grenzwertüberschreitungen ausgeht. Wie allerdings so ein Einzelnachweis geführt werden kann, das ist nirgends beschrieben“, so Peter Arens.
Seitens des Fachhandwerks stellt sich die Frage nach dem Umgang mit Lagerware: Einbauen oder nicht? Auch hier gab es klare Empfehlungen: Soweit möglich im Heizungsbereich oder für Regen- oder Grauwassersystem verbauen. Ansonsten kann es rechtlich problematisch werden. Als schwierig erweist sich in diesem Zusammenhang vielfach die Unterscheidung von zugelassenen und nicht zugelassenen Ventilen oder Fittings. Eindeutige Erkennungsmerkmale fehlen oftmals. „Selbst das DVGW-Zeichen kann in diesem Fall keine Orientierung bieten“, machte Arens deutlich. „Bereits zertifizierte Produkte aus dem Werkstoff CW602N behalten trotz der geänderten Gesetzeslage noch bis 2015 ihr DVGW-Zeichen.“ Bei Unklarheiten bezüglich der Verwendbarkeit sollten Fachhandwerker deshalb vom Hersteller der Produkte eine Konformitätserklärung anfordern.
Michael Schütz als Vertreter des Fachgroßhandels wies darauf hin, dass die renommierten Hersteller bereits seit Jahren ihr Sortiment anpassen und ungeeignete Werkstoffe aussortieren. Gleichwohl musste er einräumen, dass auch der Fachgroßhandel Produkte vertreibt, die nicht trinkwasserkonform sind. „Weil der Markt es verlangt“, so Schütz. Eine gefährliche Haftungsfalle speziell für SHK-Unternehmer, die vermeintlich günstige Produkte beim Großhandel ordern. „Was zum Zeitpunkt des Einbaus passiert, muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen“, stellte Dr. Suchenwirth klar. Fachhandwerker seien gut beraten, bei der Bestellung den Verwendungszweck der georderten Produkte „für den Einsatz in Trinkwasserinstallationen“ anzugeben. „Als Inverkehrbringer obliegt auch dem Fachgroßhandel die Verpflichtung, geeignete Materialien zu liefern“, ergänzte Engel­hardt.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: