FAQs zu ErdgasinstallationenFragen und Antworten zur Planung und Installation von Erdgasanlagen
Die Installation von Gasanlagen ist in den letzten Jahren einfacher und sicherer geworden. Dennoch treten immer wieder Fehler und Unsicherheiten in der Planung und Ausführung auf, die zu häufig gestellten Fragen führen. Diese sogenannten FAQs (Frequently asked Questions) sollen hier beantwortet werden.
Erdgas ist ein vielseitiger Energieträger: Es dient zum Heizen, Kochen, Kühlen, zur Warmwasserbereitung, Stromerzeugung und nicht zuletzt, um Fahrzeuge antreiben. Eine breite Anwendung erfährt es insbesondere, weil es als Primärenergie direkt aus der Erde kommt, es ungiftig und leichter als Luft ist, und es keine Bevorratung beim Anwender benötigt. Zudem entsteht kein Ruß bei der Verbrennung, und es gibt eine Vielzahl von Geräten, die auf Knopfdruck das Leben damit angenehmer machen. Diese Argumente spiegeln sich in der Entwicklung des Heizgerätemarktes wider. So zeigen z. B. die Absatzzahlen von 2000 bis 2010, dass wandhängende Gas-Brennwertthermen mehr als 50% der Neuinstallationen von Heizkesseln ausmachen (Tabellen 1 und 2, als PDF im Anhang). Nachfolgend einige häufig gestellte Fragen und dessen Beantwortung.
Lohnt sich die Anschaffung von Erdgasgeräten noch, wenn die Reichweite des Erdgases weniger als 50 Jahre betragen soll?
Eindeutig ja, denn durch neue Technologien wird die Erschließung neuer Erdgasquellen ermöglicht und damit die Reichweite verlängert. Dazu zählt z. B. auch die Aufbereitung von Biogas und die Zumischung von Wasserstoff (H2) aus der Elektrolyse von Wasser oder SNG (Substitute Natural Gas) – künstlichem Erdgas. Hierbei wird auch von Methanisierung gesprochen. Das bedeutet vereinfacht, dass mittels Strom (der z. B. in Windparks erzeugt oder in Schwachlastzeiten „übrig“ ist) Wassermoleküle gespalten und so Wasserstoff (H2) erzeugt wird. In Verbindung mit gespeichertem Kohlendioxid (CO2) und Strom kann daraus Methan (CH4) erzeugt und in das Erdgasnetz eingespeist werden (4 H2 + CO2 à CH4 + 2 H2O).
Sind Kupferrohrleitungen mit reduzierter Wanddicke für Gasinstallationen zugelassen?
Ja, gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt GW 392 dürfen auch reduzierte Wanddicken für Gasinstallationen eingesetzt werden. Statt z. B. 28 x 1,5 mm kann so bei DVGW-Zulassung der Kupferrohrleitung die Dimension 28 x 1,0 mm zum Einsatz kommen. Weitere reduzierte Dimensionen sind 35 x 1,2 mm, 42 x 1,2 mm und 54 x 1,5 mm. Darüber hinaus sind diese Leitungen auch für Trinkwasserinstallationen zugelassen. Einige Hersteller beabsichtigen daher zukünftig nur noch die neuen Rohrleitungen anzubieten.
Ist eine Kennzeichnung der Einstecktiefe beim Kupferrohrpressverfahren zwingend notwendig?
Rund 70 % der Gasleitungen aus Kupfer werden heute bereits gepresst. Dabei ist wichtig, dass beim Pressen von Kupferrohr- und Edelstahlleitungen nicht die Forderung zur Kennzeichnung der Einstecktiefe vergessen wird (Bild 1). Denn das Fehlen dieses Striches kann zur Demontage der gesamten Anlage führen. Oder der Installateur weist nach, dass das Pressen richtig ausgeführt wurde. Hierzu sollte beachtet werden, dass nachträglich angebrachte Kennzeichnungen sich mit modernen Verfahren schnell als „unecht“ nachweisen lassen.
Bild 2: Erdverlegte Kupferrohrleitungen dürfen nur zum Anschluss von Gasgeräten im Freien verpresst werden. Bild: Viega
Dürfen erdverlegte Kupferrohrleitungen verpresst werden?
Die Antwort lautet ja und nein. Ja, bei erdverlegten Kupferrohrleitungen zum Anschluss von Gasgeräten zur Verwendung im Freien (Bild 2). Nein, bei erdverlegten Kupferrohrleitungen zu einem Nachbargebäude.
Allgemeine Anmerkung: Die Hauseinführung bei erdverlegten Leitungen (auch zu Nachbargebäuden) sind nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 459/1 auszuführen. Die Anforderung dazu kann der Installateur erfüllen, wenn z. B. die Montageanleitung einer zugelassenen Hauseinführungskombination (HEK) eingehalten wird.
Bei erdverlegten Kupferleitungen zum Anschluss von Gasgeräten zur Verwendung im Freien wird hingegen nur eine „gas- und flüssigkeitsdichte Hauseinführung“ benötigt.
Bild 3: Verlegung von Gasleitungen im Fußbodenaufbau. Bild: Das IBAP Erdgasbuch
Dürfen Gasrohrleitungen im oder unter Estrich verlegt werden?
Unter Estrich: ja. Im Estrich: nein (Bild 3). Dabei ist aber zu beachten, dass durch das Gasrohr keine Schallbrücke entsteht. Hohlräume, die eventuell unter der Trittschalldämmung neben der Gasleitung entstehen, gelten nicht als Hohlräume im Sinne der TRGI 2008 und müssen daher auch nicht belüftet werden. Die Leitung muss zudem auch nicht in einem Hüllrohr verlegt sein.
Bild 4: Notwendige Sicherheitseinrichtungen für eine Kunststoffleitung mit einem Gasgerät nach TRGI 2008.
Welche Forderungen sind bei Kunsstoffrohrleitungen im Bezug auf Hochtemperaturbeständigkeit zu erfüllen?
Die Forderung nach Hochtemperaturbeständigkeit (HTB) gilt für die gesamte Gasanlage. HTB bedeutet, dass bei 650 °C für mindestens 30 Minuten keine gefährlichen Gas-Luft-Gemische entstehen dürfen.
Bei Kunststoffrohrleitungen zu einem Gasgerät wird die HTB-Forderung durch einen Gasströmungswächter (GS Typ K) nach dem Druckregler mit integrierter Thermischer Absperreinrichtung (TAE) erfüllt (Bild 4). Bei mehreren Gasgeräten sichert ein Sicherheitsverteiler die einzelnen Leitungen zu jedem Gasgerät ab. Dieser Verteiler besteht aus den leistungsangepassten Gasströmungswächtern (Typ K) und der vorgeschalteten metallisch verbundenen TAE (Bild 5).
Bild 5: Notwendige Sicherheitseinrichtungen für Kunststoffleitungen mit drei Gasgeräten nach TRGI 2008.
Kunststoffdübel – ja oder nein?
Ja, bei Kunststoffleitungen und gepressten Kupferleitungen. Nein, bei hartgelöteten Kupferleitungen. Das Kriterium für den Einsatz ist die Aussage in der TRGI 2008 (S. 75), dass Kunststoffdübel dann eingesetzt werden dürfen, wenn im Brandfall die mechanische Festigkeit der Rohrleitung nicht eingeschränkt wird – z. B. bei gepressten Kupfer- oder Edelstahlleitungen. Somit müssen Metalldübel bei nicht zug- und schubfester Rohrverbindung (z. B. Hartlöten) verwendet werden. Nach baulicher Situation und Festlegung des Netzbetreibers können jedoch Metalldübel gefordert werden.
Was hat sich nach TRGI 2008 gegenüber der TRGI 1986 für die Rohrnetzberechnung im Wesentlichen geändert?
Nicht selten kommt es vor, dass statt einer Berechnung der richtigen Durchmesser für das Gasrohrnetz die Auslegung der Leitungen nach „Erfahrung“ und „Gefühl“ erfolgt. Auch wenn vielleicht diese Heizungsanlagen seit Jahren ohne Probleme funktionieren, stimmen spätestens seit dem Erscheinen der TRGI 2008 die „Erfahrung“ und das „Gefühl“ für die richtige Leitungsgröße nicht mehr. Denn mit der neuen TRGI wurde u. a. der zulässige Druckverlust von 2,6 mbar (TRGI 1986/96) auf 3,0 mbar geändert. Somit wäre auf Basis der alten TRGI heute das Gasrohrnetz zu groß und damit zu teuer ausgelegt.
Im Wesentlichen wurde zudem die Berechnung vereinfacht. So kann z. B. eine Einzelleitung zu einem Gasgerät bis 110 kW u. a. aus einem Diagramm abgelesen werden, ebenso wie der passende Gasströmungswächter, der Gaszähler und die Geräteabsperrarmatur – wofür in Summe nur wenige Minuten benötigt werden. Oder man benutzt eines der am Markt erhältlichen Gasrohrnetzberechnungsprogramme – wie z. B. die Software „IBAP Rohr“ aus unserem Hause. So benötigt man für die Berechnung ebenfalls nur wenige Minuten, selbst wenn das Gasrohrnetz größer wie für ein „Einfamilienhaus“ ist.
Autor: Dipl.-Ing. Andreas Preußer, Ingenieurbüro I.B.A.P., Dresden
www.ibap.de