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Fachregeln: Kommentierung TROL, Teil IV

Im vierten und letzten Teil beschäftigt sich unser Autor Klaus Hermann mit den Kapiteln 11-15 und kommentiert noch einmal zusammenfassend die Arbeit an den Fachregeln.

 

Zum ersten Mal in der Geschichte der Fachregeln wurden die Flächenheizungen mit aufgenommen.  Neben der Hypokaustenheizung, die ja schon immer ein Teil des Arbeitsfeldes der Kachelofen- und Luftheizungsbauer war, werden ausdrücklich noch die Warmwasserflächenheizung (Wand- und Fußbodenheizung) sowie die Elektroflächenheizung in das Werk mit einbezogen, wobei die Regeln für die Hypokaustenheizung  separat aufgelistet sind.

Für Wasser- und Stromheizungen gelten die Regelungen respektive die Vorgaben der Hersteller, die es auf das Genaueste zu beachten gilt.

Gleiches gilt auch für den Einsatz  von Heizeinsätzen und Kamineinsätzen in der Hypokaustenheizung. Die Zulassung dieser Geräte für diesen Einsatzbereich liefert ebenfalls der Hersteller dieser Geräte.

Neben dem grundsätzlichen Aufbau - hier werden Spezifika der Hypokaustenheizung aufgeführt - folgt das schon bekannte

Rechenschema. Hierbei kann auf das Beste mit den vier aufgeführten Diagrammen gearbeitet werden kann.

Im Kapitel 11 "Grundofen" hat sich im Prinzip zur vorhergehenden Regel  nicht sehr viel geändert. Allerdings sind die Regeln wesentlich detaillierter aufgeführt und in ihrem Spielraum etwas eingeengt worden. So ist der Mindestwirkungsgrad von 78 Prozent auf 76 Prozent reduziert worden. Bei den Brennflächen bzw. deren Abmessungen (Rostfläche und Feuerraumhöhe) sind gegenüber der

alten Fassung vom April 1996 die Werte um 40 Prozent heraufgesetzt worden). Am gewohnten Rechengang ändert sich aber nichts.

Im Kapitel 12 werden in ausführlicher und anschaulicher Art und Weise die Anforderungen an den offenen Kamin und den Heizkamin beschrieben.

Das Grundschema für die einzelnen Ausführungen bildet den Einstieg in das Kapitel (siehe hierzu Skizzen Bild 12.1, 12.2 und 12.3), wobei die Anforderungen im Kapitel 12.1 im Anschluss an Bild 12.3 etwas untergehen. Leider wurde ihre Bedeutung nicht deutlich genug herausgestellt.

Über die Verbrennungsluftversorgung, die Absperrvorrichtung im Abgasweg und die besondere Auslegung für die offenen Kamine und deren Bauart, folgt die Berechnung dem bereits bekannten Schema, jeweils für die einzelnen Varianten.

Die Kapitel 13 "Herd" und 14 "Backofen" sind zum ersten Mal in die TROL aufgenommen worden. Sie stellen eine passende Ergänzung zu den anderen Kapiteln dar, insbesondere was die technischen Anforderungen und zu verwendenden Materialien betrifft.

Im Kapitel 15 "Berechnung  von keramischen Heizgaszügen" sind die Grundlagen für alle unterschiedlichen Feuerstättenbauarten der TROL festgehalten worden, allerdings mit Ausnahme der neu aufgenommenen Herd- und Backofenrichtlinien.

Die Berechnung der Heizgazüge kann sowohl im vorgestellten Diagrammverfahren, als auch im ausführlichen Berechnungsverfahren  (EDV-Software der Hagos) gemäß DIN 13384 erfolgen.

Kapitel 16 "Verschleißteile", 17 "Inspektion und Wartung" und 18 "Dokumentation (nor-mativ)" bieten wertvolle Hilfen und  Anregungen für den Nutzer. Außerdem dienen sie dem Nachweis, falls es einmal zu Problemen oder Reklamationen kommen sollte.

Im abschließenden Kapitel 19 "Arbeitshilfen, Arbeitsblätter, Diagramme, Tabellen", sind wertvolle Informationen und Hilfestellungen untergebracht. Von der Planungscheckliste über das Auftragsprotokoll, das Abnahmeprotokoll, die Bedienungsanleitung, bis zu den wichtigen Diagrammen und Tabellen, die für die Ausführungen der handwerklichen  Leistungen den theoretischen Hintergrund für den Kachelofen- und Luftheizungsbauer bilden.

Zusammendfassend ist zu sagen: Mit der TROL 2006 liegt eine technische Regel vor die, ausgehend von den Reichsgrundsätzen im Laufe ihrer Entwicklung, nunmehr einen Umfang von fast 300 Seiten hat.

In diesen ist Vieles, was im Grunde als Erfahrungswert galt, festgehalten worden. Die Fachregeln bieten somit eine breitere Grundlage für die Lehrlings- und Meisterausbildung. Auch Gutachter und Sachverständige werden die Regeln schätzen und gut anwenden können.

Nach der Veröffentlichung der Fachregeln ist vor der Überarbeitung der Fachregeln! Die Frage lautet nun für die Zukunft: Wer kümmert sich im Zentralverband, in der Bundesfachgruppe oder in den Landesfachgruppen um die weitere Entwicklung dieses Regelwerks und um die Pflege der TROL?

 

 

 


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