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EWärmeG erkennt biogenes Flüssiggas als Erfüllungsoption an

Eine Gastherme ist auch ohne staatliche Förderung häufig günstiger als andere Heiztechniken und lässt sich optimal mit Lösungen wie Solarthermie oder Wärmepumpe kombinieren. Bild: Primagas

 

Krefeld.  Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 1. Februar ein novelliertes Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verabschiedet. Das Papier erkennt biogenes Flüssiggas erstmalig auch im Gebäudebestand als Erfüllungsoption für die Nutzungspflichten Erneuerbarer Energien an, informiert der Flüssiggasanbieter Primagas. Der seit 2015 erforderliche Anteil von 15 % Erneuerbarer Energien könne nun deutlich einfacher erreicht werden, heißt es in der Mitteilung. 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020 hat biogenes Flüssiggas bereits bundesweit zur Erfüllung der Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien im Neubau anerkannt. So schuf es die Rahmenbedingungen dafür, biogenes Flüssiggas auch in der Gesetzgebung für den Gebäudebestand auf Länderebene zu verankern. Baden-Württemberg hat nun den nächsten Schritt gemacht: Im aktualisieren EWärmeG erkennt das Bundesland biogenes Flüssiggas als Erfüllungsoption auch im Bestand an. „Das ist ein sehr positives Signal,“ sagt Thomas Landmann, Vertriebsdirektor bei Primagas. Gerade in ländlichen Regionen könne Flüssiggas seinen Beitrag zur Klimawende leisten.

„Wer noch in diesem Jahr eine neue Flüssiggasheizung einbaut“, erklärt Thomas Landmann weiter, „kann die aktuellen Anforderungen mit einem biogenem Flüssiggasanteil erfüllen. Und: Die Therme hat Bestandsschutz über 2024 hinaus!“ Bekanntlich sollen ab 2024 65 % Erneuerbare Energien bei neuen Heizungen verpflichtend werden.

Die Kombination von 10 % biogenem Flüssiggas und einem Sanierungsfahrplan (zusätzlich 5 %) erfüllt laut Primagas die Forderung nach einem Anteil von 15 % regenerativer Energien. Das biogene Flüssiggas von Primagas werde aus nachwachsenden Rohstoffen und organischen Rest- und Abfallstoffen hergestellt. Es kann in denselben Anlagen wie konventionelles Flüssiggas eingesetzt werden.

Eine Gastherme sei selbst ohne staatliche Förderung häufig günstiger als andere Heiztechniken. „Es ist keine hohe Investition in teure Technologien nötig“, sagt Thomas Landmann. „Vielmehr hält eine Gas- Brennwerttherme viele Optionen offen, denn die bewährte Technik kann optimal mit Lösungen wie Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert werden.“

 


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