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Etagenheizung kaputt? Diese Regeln und Fristen gelten beim Einbau einer neuen Heizung

Ein neues Merkblatt zeigt auf, welche Regelungen und Pflichten für Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizungen und Einzelöfen gelten. Bild: Zukunft Altbau

 

Stuttgart. Bei einem Heizungstausch sind spätestens ab Mitte 2028 nur noch Heizungen erlaubt, die zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Großzügige Übergangsfristen ermöglichen es Hauseigentümern, den Tausch sorgfältig zu planen. Welche Regelungen und Pflichten für Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizungen und Einzelöfen gelten, erklärt nun ein neues Merkblatt. Erstellt hat es Zukunft Altbau, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm. Grundsätzlich gilt: Fällt eine Etagenheizung aus, müssen der Gebäudeeigentümer oder die Wohnungseigentümer entscheiden, ob weiterhin dezentral oder künftig zentral geheizt wird. Bleibt es bei dezentralen Heizungen, kann für fünf Jahre übergangsweise eine fossil betriebene Etagenheizung eingebaut werden. Fällt die Entscheidung für eine Zentralheizung, verlängert sich die Frist auf insgesamt 13 Jahre. Das kostenfreie Merkblatt umfasst vier Seiten und ist barrierefrei gestaltet. Auf www.zukunftaltbau.de/material kann es heruntergeladen oder bestellt werden.

 


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