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Erhöhter Schallschutz in neuer Norm

DIN 4109 wurde um Teil 5 der Normenreihe ergänzt und ist damit vollständig

Bild: Beuth Verlag

Erhöhte Anforderungen nach DIN 4109-5 an zulässige maximale A-bewertete Norm-Schalldruckpegel in fremden, schutzbedürftigen Räumen, erzeugt von gebäudetechnischen Anlagen.

 

Der Schallschutz hat im Rahmen des Hochbaus eine besondere Stellung. Die Frage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und damit, was vom Auftragnehmer zu liefern ist, wird gerade beim Schallschutz besonders kontrovers diskutiert. Die DIN 4109 gibt mit dem im August 2020 erschienenen Teil 5 jetzt auch erhöhte Anforderungen für den Schallschutz vor. Nachfolgend die Zusammenfassung eines ausführlichen Artikels zum Thema, der kostenfrei im Internet unter www.ikz-select.de (Bereich: Wissen/SelectNews) zur Verfügung steht1).

Es gibt zwei wesentliche Regelwerke, die für den Schallschutz von gebäudetechnischen Anlagen von Bedeutung sind: DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau, mit den Mindest- und jetzt neu auch den erhöhten Anforderungen an den Schallschutz sowie VDI 4100 – Schallschutz im Hochbau, Wohnungen, erhöhter Schallschutz in drei Stufen.

Artikel weiterlesen auf IKZ-select (BASIC-Inhalt, kostenfrei nach Registrierung)

 


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