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Energieträger Holz in der BEG-Fördernovelle

Frankfurt/Main.  Als „schleichendes Förderaus“ für Holz als Energieträger rügte eine Verbändeallianz die Regelungen für Biomasseheizungen in der für 2023 angekündigten Novelle der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG). Die steigenden Anforderungen bei den Einzelmaßnahmen (BAFA-Förderung), wie auch bei den Gebäudesanierungen (KfW-Förderung), bewerteten Ende November dieses Jahres der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV), der Fachverband Holzenergie im Bundesverband Bioenergie (FvH), die Initiative Holzwärme (IH) und der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) als kritisch. Die Anpassungen seien teilweise sehr tiefgreifend. Die Mitförderung von PV-Anlagen und Stromspeichern innerhalb der BEG solle ganz entfallen. Holzkessel seien ab dem kommenden Jahr nur förderfähig, wenn gleichzeitig eine Solarthermieanlage installiert wird – nach Aussage der Verbändevertreter „völlig überzogen“. 

Ein „schleichendes Förderaus“ für Holz als Energieträger bringt laut Verbändeallianz das für 2023 geplante BEG mit sich. Bild: AdobeStock - dinostock

 

Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) nehme eine komplett falsche Weichenstellung vor. Potenziale der Holzenergie seien Versorgungssicherheit, die Schonung des Klimas und regionale Wertschöpfung. Die Förderzahlen seien in ihrer Tendenz steigend gewesen. Jedoch hätten die Diskussion rund um die Förderpolitik von Biomasse oder das infrage stellen der CO2-Neutralität von Holz für Verunsicherung gesorgt. Die aktuelle Förderpolitik werde die dringend notwendige Energiewende beim Heizungstausch im Gebäude ausbremsen.

 


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