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Eigenbedarfskündigung – Sach­verständigen­gutachten für geschützte Belange

Eine mögliche Wohnraumknappheit zieht ggf. auch die eine oder andere Eigenbedarfskündigung nach sich. Indes gibt es sowohl aufseiten des Vermieters als auch des Mieters grundsätzlich geschützte Belange wie z.B. Eigentum oder Gesundheit, die einer Abwägung bei der Härtefallprüfung bedürfen.

 

Hierzu soll in jedem Fall ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Erforderlich ist eine umfassende Sachverhaltsaufklärung sowie eine besonders sorgfältige Abwägung, ob im jeweiligen Einzelfall die Interessen des Mieters an der Fortsetzung des Mietverhältnisses oder diejenigen des Vermieters an dessen Beendigung überwiegen (Quelle: Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17).

 


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