DVGW erarbeitet Vorgaben für Forschungsprojekt zur Ultrafiltration
Bonn. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) hat gemeinsam mit Herstellern von Ultrafiltrationsanlagen einen Diskurs zum Einsatz der Ultrafiltration in der Trinkwasser-Installation zur Abscheidung von Mikroorganismen und zur Absenkung der Trinkwassertemperaturen geführt. Ergebnis laut DVGW: Stand jetzt liegen noch keine fundierten Ergebnisse vor, die die Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Technologie bei niedrigeren Temperaturen sowie die Energieeffizienzsteigerung nachweisen.
Um diesen Nachweis zu erbringen, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Forschungsprojekt „Ultrafiltration als Element der Energieeffizienz in der Trinkwasserhygiene“. Ziel ist die Untersuchung von Trinkwasser-Installationen u.a. im Labor sowie in einem Feldversuch in bestehenden Gebäuden. So soll erforscht werden, ob die Ultrafiltration einen hygienisch einwandfreien Betrieb bei abgesenkten Trinkwarmwasser-Temperaturen sichert und im Ergebnis eine CO2-Emissionsminderung bewirkt.
Um den Einsatz der Ultrafiltration überprüfen zu können, sind Vorgaben zum Schutz der Verbraucher erforderlich. Diese Vorgaben wurden jetzt durch den DVGW erarbeitet. Für einen wissenschaftlich begleitenden Feldversuch müsse demnach z.B. das zuständige Gesundheitsamt einbezogen werden.
Auf seiner Internetseite (www.dvgw.de) hat der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches nun die Rahmenbedingungen veröffentlicht, die bei Feldversuchen hinsichtlich der mikrobiologischen, technischen und organisatorischen Vorgehensweisen eingehalten werden müssen.
www.dvgw.de