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Die VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1 wurde novelliert Höhere Anforderungen an Heizungsfüllwasser

 

Bislang mussten sich Fachplaner, Handwerker und Produkthersteller nur dann speziell mit dem Thema Aufbereitung des Füll- und Ergänzungswassers von Heizungsanlagen ­ausei­nander setzen, wenn etwa die Anlage mehr als 100 kW aufwies oder das Heizwasservolumen mehr als 20 l/kw betrug. Mit der Überarbeitung der Richtlinie VDI 2035 Blatt 1 "Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - Steinbildung in Trinkwassererwärmungs- und Warmwasser-Heizungsanlagen" haben sich die Rahmenbedingungen entscheidend geändert.
Eine wesentliche Neuerung ist, dass die VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1 bereits für Anlagen größer oder gleich 50 kW gilt. Ebenfalls neu ist die Aufnahme der Umlaufwasserheizer. Dazu zählen Wärmeerzeuger mit einem Wasserinhalt < 3 l Wasser pro kW Heizleistung. Entgegen der genannten Leistungsgrenze von 50 kW gelten für diese Geräte die Anforderungen ohne untere Begrenzung (siehe Fußnote in ­Tabelle 1).

 


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