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Deutlich verbesserte Förderung für Solarwärme

Ab April tritt neue MAP-Richtlinie in Kraft.

 

Das BMWi wird ab Anfang April die Förderbedingungen für die Förderung von Solarwärmeanlagen im Marktanreizprogramm (MAP) erheblich verbessern. Die Förderrichtlinie zum MAP wird während der Branchenmesse ISH der Öffentlichkeit vorgestellt. In ihr werden zentrale Vorschläge der in den letzten Wochen vom BSW-Solar in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern erarbeiteten Vorschläge zur Weiterentwicklung des MAP aufgenommen. Der BSW-Solar hofft, dass mit Hilfe der verbesserten Förderkonditionen in den nächsten Wochen und Monaten eine spürbare Belebung der ST-Nachfrage in Deutschland erreicht werden kann.

Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Anhebung der Basisförderung für ST-Anlagen zur Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung (im Gebäudebestand) von derzeit 1.500 auf 2.000 €. Hier steigt die quadratmeterbezogene Förderung künftig von derzeit 90 auf künftig 140 €/qm Kollektorfläche  Dem Vernehmen nach bleibt es hier bei einer Mindestkollektorfläche von 9 qm (für Flachkollektoren) bzw. 7 qm für Vakuumröhrenkollektoren.

Zudem kommt es zu einer Wiederaufnahme der Förderung von Anlagen für die Warmwasserbereitung in das Marktanreizprogramm. Diese Anlagen, die eine Mindestkollektorfläche von 3 qm haben müssen, bekommen künftig einen Förderbetrag von 50 €/qm Kollektorfläche, mindestens aber 500 €.

Die Erweiterung bereits bestehender Solarkollektoranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung und von Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung kann mit 50 € je qm Kollektorfläche (zuvor: 45 € je qm) gefördert werden.

Zusätzlich zu den schon bislang bekannten Boni (Kesseltausch-, Kombinations-, und Wärmenetzbonus) wird künftig auch ein Bonus für die Optimierung der Heizungsanlage gewährt. Förderfähig werden hier Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung einer förderfähigen Solarwärmeanlage oder zur Optimierung einer bereits in der Vergangenheit geförderten Solarwärmeanlage sein (z.B. der Ausbau der Altheizung einschließlich der Entsorgung oder der Austausch von kritischen Heizkörpern zur Systemtemperaturreduzierung). Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Solaranlage können einmalig mit einem Investitionszuschuss von höchstens 10 % der förderfähigen Investitionskosten gefördert werden. Maßnahmen zur Optimierung einer bestehenden Anlage können gefördert werden, wenn die Inbetriebnahme bereits über drei Jahre und nicht länger als sieben Jahre zurückliegt. Der Förderbetrag kann hier bis zu 200 € betragen. Die förderfähigen Maßnahmen zur Heizungsoptimierung werden in einer Positivliste aufgeführt.

Innovationsförderung: Künftig Wahlrecht zwischen größenabhängiger- und ertragsabhängiger Förderung, auch Sonnenhäuser werden gefördert

Die sog. Innovationsförderung im BAFA-Teil kann künftig in Form der bisherigen größenabhängigen (quadratmeter-bezogenen) Förderung oder in Form einer ertragsabhängigen Förderung gewährt werden.

Im Fall der größenabhängigen Förderung steigt die Förderung bei Warmwasser-Anlagen im Gebäudebestand mit einer Bruttokollektorfläche von 20 bis 100 qm von bislang 90 auf nunmehr 100 €. Im Neubau beträgt die Förderung von ST-Anlagen dieser Größe künftig 75 €/qm.

Heizungsunterstützende Solarwärmeanlagen dieser Größenordnung und auch Anlagen zur solaren Kälteerzeugung (Prozesskälte) und zur Zuführung von Wärme in eine Wärmenetz erhalten künftig im Gebäudebestand eine Förderung von 200 € statt bislang 180 €. Im Neubau beträgt die Förderung künftig nur noch 150 €.

Bei Solarkollektoranlagen kann in der Innovationsförderung künftig eine ertragsabhängige Förderung in Anspruch genommen werden. Der Investitionszuschuss berechnet sich dann hier durch die Multiplikation des in Prüfzertifikat ausgewiesenen Kollektorertrages mit der Anzahl der installierten Solarthermiemodule und mit der Multiplikation mit dem Betrag von 0,45 Ct./kWh. Basis für die Berechnung der Förderung ist der für die Solarkollektoranlage erfasste Kollektorertrag gemäß Solar Keymark Datenblatt 2 am Standort Würzburg bei einer Kollektortemperatur von 50°C. Die ertragsabhängige Förderung soll nach Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie gutachterlich untersucht werden. Seitens des BMWi wird erwogen, die Förderung von Solarkollektoranlagen im Anschluss vollständig auf die ertragsabhängige Förderung umzustellen.  

Zusätzlich werden sog. „Sonnenhäuser“, also Häuser mit einem hohen solaren Deckungsgrad von mindestens 50 Prozent in Gebäuden künftig ebenfalls im Rahmen der Innovationsförderung gefördert. Voraussetzung ist, dass der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust das 0,7fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschritten wird.

Änderungen im KfW-Teil

Auch im KfW-Teil kann künftig zwischen der größenabhängigen Förderung großer Solarkollektoranlagen und der ertragsabhängigen Förderung gewählt werden. Die Voraussetzungen sind die gleichen wie im BAFA-Teil.

Nur im KfW-Teil erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine besondere Unterstützung in Form eines Bonus von 10 % auf die regulären Förderbeträge. Diese werden damit begründet, dass diese aus Wettbewerbsgründen einem besonderen Wirtschaftlichkeitsdruck unterliegen, der sie im Regelfall zwingt, möglichst nur kurzfristig rentable Investitionen zu tätigen, und dass Investitionen in EE diesem erhöhten Wirtschaftlichkeitsdruck normalerweise zum Opfer fallen.  

Zudem werden hier künftig auch Wärmenetze gefördert, die überwiegend Neubauten versorgen. Allerdings müssen diese dann mindesntens zu 60 % aus Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden.

Weitere Erleichterungen bei der Administration und Antragstellung

Die neue Förderrichtlinie wird am 1.4.2014 in Kraft treten. Künftig sind auch Großunternehmen förderfähig. Auch für Biomasseanlagen und für Wärmepumpen werden die Förderbedingungen im MAP wesentlich verbessert, so dass auch hier über die Kopplungswirkung (im Falle einer beabsichtigten Vollversorgung über EE) ein wesentlicher Impuls für die Solarwärme zu erwarten ist. Zudem dürfen Anträge für das Marktanreizprogramm jetzt bis zu neun Monate nach der Inbetriebnahme der Anlage beim BAFA gestellt werden. Über weitere Detailregelungen wird der BSW-Solar informieren. (Quelle: BSW-Solar)

 


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