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CE-Zeichen für Brandschutzklappen und -ventile wird Pflicht

Weener. Ab September 2012 müssen Brandschutzklappen entsprechend der Produktnorm EN 15650 „Lüftung von Gebäuden - Brandschutzklappen“ mit dem CE-Zeichen versehen sein.

 

Die Zertifizierung soll das bisherige nationale Zulassungsverfahren ersetzen. Die Wildeboer Bauteile GmbH weist darauf hin, dass ihre Produkte die Voraussetzungen für das CE-Zeichen erfüllen. Für folgende Brandschutzklappen und -ventile liegt die CE-Zertifizierung vor:

  • FK90 Brandschutzklappe; CE-Zertifizierungsnummer 0761-CPD-0240
  • FR90 Brandschutzklappe; CE-Zertifizierungsnummer 0761-CPD-0241
  • FK90K Brandschutzklappe; CE-Zertifizierungsnummer 0761-CPD-0242
  • BV90 Brandschutzventil; CE-Zertifizierungsnummer 0761-CPD-0243.


Für FK90-Küche Brandschutzklappen und FR90F Brandschutzklappen in Überströmöffnungen genügten derzeit wie bisher die Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, heißt es dazu ergänzend aus dem Unternehmen.

www.wildeboer.de

 


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