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BTGA-Regel 2.001 überarbeitet

Bild: BTGA

 

Bonn.  In der Praxis treten immer wieder Unstimmigkeiten auf, wie Unterlagen beschaffen sein sollen, die das ausführende Unternehmen dem Auftraggeber bzw. Betreiber einer gebäudetechnischen Anlage zu übergeben hat. Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) gibt hierzu die BTGA-Regel 2.001 „Anforderungen an die Anlagendokumentation in der TGA“ heraus. Diese ist, so der Verband, für das Erstellen von Anlagendokumentationen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) innerhalb und außerhalb von Gebäuden anzuwenden, entsprechend den Kostengruppen der DIN 276 „Kosten im Bauwesen“. Der Inhalt und die Beschaffenheit einer Anlagendokumentation sind in der Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 geregelt.

 

Nach eigenen Angaben hat der Verband die BTGA-Regel 2.001 überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Der 12-Seiter liegt seit September dieses Jahres in einer aktuellen Fassung vor. Diese kann zum Preis von 18,70 Euro (inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten) beim Beuth Verlag oder über den BTGA-Webshop bezogen werden.

 


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