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Biomasseheizungen: Förderung für Partikelabscheider

Maisach. Der Einsatz von „Einrichtungen zur sekundären Staubabscheidung“ bei Biomasse-Heizungen wird mit den Mitteln aus dem Marktanreizprogramm (MAP) finanziell gefördert. Darauf weist Kutzner + Weber hin. Mit dem "Airjekt 1" hat das Unternehmen einen entsprechenden Partikelabscheider für Feuerstätten bis 50 kW im Sortiment.

Der "Airjekt 1" nutzt das elektrostatische Prinzip, bei dem die Staubpartikel durch ein elektrisches Feld aufgeladen werden. Sie lagern sich dann ab und werden entfernt. Bis zu 70% des Feinstaubs werden mit Hilfe eines solchen Geräts entfernt. Bild: Kutzner + Weber

Förderbeiträge für Partikelfilter. Bild: Kutzner + Weber

 

Ob Pellets, Stückholz oder Hackschnitzel – wird eine Biomasse-Heizung im Bestand z. B. mit einem "Airjekt" nachgerüstet, erhält der Betreiber pauschal 750 Euro als Investitionszuschuss. Die durchschnittlichen Kosten für eine Installation eines Partikelabscheiders belaufen sich laut Unternehmensangaben auf rund 1300 Euro (zzgl. MwSt.).

Die Förderung erhöht sich, wenn der Partikelabscheider direkt mit einer neuen Biomasse-Heizung in einem Neubau oder in einem Bestandsgebäude installiert wird. Besonders interessant ist der Einbau eines Pelletkessels in ein neues Gebäude: Mit "Airjekt 1" beträgt der Zuschuss bis zu 4000 Euro, ohne Filter gibt es keine Förderung. Beim Einbau in ein bestehendes Gebäude sind die Kosten für einen Partikelabscheider ebenfalls mehr als gedeckt. Mit Filter beträgt der Zuschuss bei einem Pelletkessel mit einem Pufferspeicher (mindestens 30 l/kW) 5250 Euro, ohne Filter gibt es 3500 Euro, informiert der Hersteller.

www.kutzner-weber.de

www.bafa.de

 


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