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Bei Ablehnungsbescheiden des BAFA Widerspruch einlegen

St. Augustin. Nach Informationen des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima versendet das BAFA derzeit Ablehnungsbescheide an Antragsteller für Mittel aus dem Marktanreizprogramm (MAP). Bekannter Weise unterliegt dieses Programm derzeit einer Haushaltssperre. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Haushaltssperre kurzfristig aufgehoben und damit die für 2010 eingestellten Mittel in Höhe von 115 Mio. Euro freigegeben werden.

 

SHK-Betriebe, die von ihren Kunden auf einen Ablehnungsbescheid angesprochen werden, sollten Widerspruch einlegen, empfiehlt der Verband. Die Handwerkskammer Südwestfalen hat hierzu ein Muster-Widerspruchsschreiben entwickelt. Sie finden es hier.

 


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