Begrenzt und unbegrenzt [Seite 1 von 2]
Abwasserhebeanlagen sind dafür da, häusliches Abwasser sicher und zuverlässig abzuführen – für jede Anwendung gibt es die richtige Baureihe
Ob Dusche im Keller, Souterrainwohnung oder Untergeschoss im Einkaufszentrum: Abwasserhebeanlagen sorgen dafür, dass tiefer gelegene Sanitärgegenstände zuverlässig entwässert werden. Doch wie unterscheiden sich die Anlagen und was ist beim Einsatz zu beachten? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wann ist eine Abwasserhebeanlage erforderlich?
Wenn Abwasser dort anfällt, wo es kein freies Gefälle zum Kanal gibt, muss es mithilfe einer Abwasserhebeanlage über die Rückstauebene „gehoben“ werden. Die Rückstauebene ist die höchste Ebene, bis zu der das Wasser in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann. In der Regel ist das die Straßenoberkante über dem Anschluss an die Kanalisation.
Wenn Abwasser unterhalb dieser Ebene anfällt, besteht zudem die Gefahr, dass es bei Starkregen oder Hochwasser zu Rückstau und zum Überfluten des Kellergeschosses kommt. Deswegen haben Abwasserhebeanlagen auch eine wichtige Funktion als Rückstausicherung.
Wie ist eine Abwasserhebeanlage aufgebaut?
Abwasserhebeanlagen bestehen im Wesentlichen aus einem Sammelbehälter und einer Pumpe. Erreicht das Schmutzwasser im Sammelbehälter ein bestimmtes Niveau, schaltet sich die Pumpe ein und fördert das Abwasser über die Rückstauebene, damit es per Schwerkraft in die Kanalisation abfließen kann.
Abwasserhebeanlagen gibt es in unterschiedlichen Größen und Ausführungen. Die Bandbreite reicht von Kleinhebeanlagen für Einfamilienhäuser bis zur universellen Fäkalienhebeanlage für Großobjekte. Kriterien für die Auswahl der richtigen Anlage sind nicht nur Kapazität und Förderleistung, sondern auch die Zulassung für die jeweilige Verwendung.
Was sind die relevanten Normen?
Für Abwasserhebeanlagen sind vor allem DIN EN 12056 (Schwerkraft-Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden) und DIN EN 12050 (Hebeanlagen für Gebäude) relevant. DIN EN 12056 beschreibt in Teil 4 die Grundlagen für die Planung, Bemessung und den fachgerechten Einbau von Fäkalienhebeanlagen. DIN EN 12050 definiert die Anwendungsfälle für Hebeanlagen: Fäkalienhaltiges Abwasser (DIN EN 12050-1), fäkalienfreies Abwasser (DIN EN 12050-2) und eine „begrenzte Verwendung“ im privaten Bereich (DIN EN 12050-3).
Was sind Kleinhebeanlagen?
Kleinhebeanlagen sind kompakte Hebeanlagen, die vor allem für Ein- und Zweifamilienhäuser konzipiert sind und in unmittelbarer Nähe des Entwässerungsgegenstandes installiert werden. Typische Anwendungen sind eine einzelne Toilette, eine Dusche oder ein Bad unterhalb der Rückstauebene. Fäkalienhaltiges Abwasser darf jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen über Kleinhebeanlagen entwässert werden, die in DIN EN 12050-3 als „begrenzte Verwendung“ beschrieben sind, s. nächste Frage.
Das Angebot der Hersteller ist auf die geltenden Normen und Richtlinien zugeschnitten. Hersteller Grundfos beispielsweise bietet mit seiner „Sololift2“-Baureihe drei Anlagen für die begrenzte Verwendung gemäß DIN EN 12050-3 und zwei Anlagen ausschließlich für Grauwasser gemäß DIN EN 12050-2 an. Die Schwarzwasser-Ausführungen können je nach Modell ein WC und bis zu drei zusätzliche Entwässerungsgegenstände entwässern, die Grauwassermodelle eignen sich für Waschtisch, Dusche oder Badewanne.
Was bedeutet „begrenzte Verwendung“?
Kleinhebeanlagen dürfen gemäß DIN EN 12050-3 nur unter bestimmten Voraussetzungen für fäkalienhaltiges Abwasser eingesetzt werden:
- Verwendung ausschließlich im privaten Bereich,
- Entwässerung von Zweit-Bad, Gäste-WC oder Haushaltsraum unter der Rückstauebene,
- das WC darf nur von wenigen Personen genutzt werden, und es muss zusätzlich ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung stehen,
- die Kleinhebeanlage muss ohne längeren Zulauf direkt neben oder hinter dem WC installiert sein,
- die Spülwassermenge des WCs sollte mindestens sechs Liter betragen (kein Spartasten-Betrieb),
- bei Entwässerung von mehreren Gegenständen über eine Anlage müssen sich alle Gegenstände im selben Raum befinden. Wenn sich also beispielsweise WC und Dusche in getrennten Räumen befinden, darf die Dusche nicht über die Hebeanlage des WC entwässert werden, sondern benötigt eine separate Grauwasseranlage. An eine Anlage darf maximal ein WC, ein Handwaschbecken, eine Dusche und ein Bidet angeschlossen werden,
- Waschmaschinen, Badewannen, Geschirrspüler, Küchenspülen oder Kondensat dürfen nicht über eine Kleinhebeanlage gemäß DIN EN 12050-3 entwässert werden. Hierfür ist eine separate Hebeanlage für fäkalienfreies Abwasser gemäß DIN EN 12050-2 zu verwenden.
Was sind die wichtigsten Merkmale einer Kleinhebeanlage?
Kleinhebeanlagen müssen oft in beengten Einbausituationen installiert werden und sollten möglichst kompakt und flexibel sein. Besonders hilfreich sind ein wählbarer Druckabgang (oben oder seitlich) und Verbindungsmanschetten, die sich durch Drehen stufenlos in der Höhe verstellen lassen. Für extrem beengte Platzverhältnisse gibt es zudem spezielle Modelle, die beispielsweise unter einer Dusche Platz finden.
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