Bauablauf unter Kontrolle?
Im Laufe eines Bauvorhabens können zahlreiche Fehler in der Planung und der Bauausführung entstehen. Spätestens mit der Bauüberwachung kommt dann der Zeitpunkt, zu dem die letzten Mängel erkannt werden müssen, um das Werk fachgerecht und im Sinne des Auftraggebers richtig abzuschließen. Dass dieses Ziel oft nicht erreicht wird, offenbaren zahlreiche Baustreitigkeiten und die sich daraus ergebenden Gerichtsurteile. Fehlendes (Fach) Wissen und mangelhafte Objektüberwachung kristallisieren sich oft als Ursache dabei heraus – mit zum Teil fatalen Folgen. Denn schnell können aus der üblichen 5jährigen Verjährungsfrist bis zu 30 Jahre werden. Zudem drohen Regress- und Schadenersatzansprüche.
Um solche Situationen zu verhindern, ist eine umfangreiche Überwachung des Bauablaufs unabdingbar. Aber wie viel Objektüberwachung ist notwendig, um diesem Grundsatz Rechnung zu tragen? Welche Tätigkeiten müssen überwacht bzw. kontrolliert werden? Und nicht zuletzt: Müssen auch handwerkliche Selbstverständlichkeiten überprüft werden? Antworten auf diese und weitere Fragen zeigt Ihnen der Beitrag ab Seite 16 in dieser Ausgabe auf.
Tipp der Redaktion: Umfassende und weiter gehende Informationen zum Thema erhalten Sie im IKZACADEMY-Webinar „Mangelfreie Bauüberwachung – Oder bis zu 30 Jahre Verjährungsfrist?“ am 30. Juni 2020 um 16 Uhr. Dazu mehr in dem Artikel. Novum: Nach Anmeldung können bereits Fragen gestellt werden, die dann ausführlich im Webinar behandelt werden.
Einen erfolgreichen Bauablauf wünscht
Markus Münzfeld
Redakteur
m.muenzfeld@strobelmediagroup.de