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Thema: Elektroinstallationen in Nasszellen

Elektroinstallationen in einem Bad dürfen nur unter Einhaltung strenger Vorschriften verlegt werden. Bild: Kaldewei

 

Vorschriften über den Einbau von Installationsmaterial aller Arten dienen der Sicherheit. Dies ist in besonderer Weise für elektrische Anlagen gültig. Deren fehlerhafte Installationen oder Schäden können durch direkte Berührung von Leitungen, leitenden Metallen oder Stoffen (wie Feuchtigkeit) zum Tode führen. Viele Handwerker, Bastler oder Mitmenschen haben schon einmal einen Stromschlag erlebt und überlebt. Selbst einen Blitzschlag haben viele Personen schon überstanden. Doch haben auch einige den Stromschlag aus einer 12-Volt-Autobatterie mit dem Tode bezahlen müssen.


Allgemein gilt, dass Leitungen, elektrische Geräte und Einrichtungsgegenstände nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch zugelassen sind. Damit ist festgelegt, dass alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, unzulässig ist! Auch wenn dies nicht ausdrücklich gesagt wurde.
Eine auf Baustellen weit verbreitete Unzulässigkeit ist z.B. die Verlegung eines Verlängerungskabels als dauerhafte Baustromversorgung über Tage, Wochen oder gar Monate hinweg. 2- bis 8-fach-Verteilersteckdosen ohne Spritzwasserschutz, die nur für den Wohnbereich zugelassen sind, dürfen ebenfalls nicht verwendet werden.

Beispiele aus der Praxis
Die Beleuchtung eines Gerüstes wurde mit einem Verlängerungskabel über Wochen mit Strom versorgt. Das Kabel war über eine Holzdiele verlegt, auf der die Personen verschiedener Gewerke gehen mussten. Beim Verputzen wurde die Holzdiele feucht. Ein Stuckateur, der dort arbeitete, spürte zunächst immer wieder ein leichtes Prickeln in den Händen und Beinen. Als er jedoch die metallische Gerüststange berührte, stand er plötzlich unter 230 V Spannung. Die Isolierung des Verlängerungskabels hatte sich im Laufe der Zeit durchgescheuert und der stromführende Leiter berührte die Holzdiele. Die Feuchtigkeit der Kleidung in Verbindung mit dem mineralischen Verputzmaterial wurde zu einem optimalen Stromleiter. Das Gerüst wurde der Rückleiter bzw. Erdung. Damit war der Stromkreis geschlossen.
In einer Dusche kam es beim Anfassen des Duschschlauches wiederholt zu Kribbelerscheinungen, die zunächst als „lustig“ eingeschätzt wurden. Dies änderte sich, nachdem es zu einem massiven Stromschlag durch das gleichzeitige Anfassen der Duschstange und Auslaufarmatur kam. Beim Anbohren und Befestigen der Duschstange war eine Befestigungsschraube in ein Elektrokabel gedreht worden.
Eine weit verbreitete Unsitte ist es z.B. auch, dass bewegliche elektrische Betriebsmittel, z.B. die Bohrmaschine, nicht am Stecker, sondern am Kabel aus der Steckdose gezogen werden. Irgendwann ist dann die Schutzummantelung aus der Auszugsicherung des Steckers gerissen und die Leitungsdrähte werden am Steckereingang sichtbar. Ab diesem Zeitpunkt besteht Lebensgefahr für den Gerätenutzer.

Sicherheitsvorgaben elektrische Betriebsmittel
Vor jedem Gebrauch oder Anschluss sind elektrische Geräte einer Sicht- und Funktionskontrolle zu unterziehen:

  • vor Benutzung elektr. Geräte/Anlagen vom einwandfreien Zustand überzeugen,
  • Gefahrenhinweise beachten, besonders beim Einsatz unter extremen Bedingungen wie starke Hitze, Kälte, Nässe usw.,
  • Einstellungen an Sicherheitseinrichtungen nicht verändern,
  • Stecker nicht am Kabel aus der Steckdose ziehen,
  • Kabel nicht mit Hubwagen o.ä. überfahren,
  • beschädigte Kabel, Stecker und Steckdosen nicht benutzen,
  • Maximalbelastung von Verlängerungskabeln nicht überschreiten,
  • keine nassen elektrischen Geräte/Anlagen bedienen,
  • Geräte nicht mit nassen Händen berühren,
  • Elektrobrände nicht mit Wasser löschen,
  • bei Störungen sofort Spannung abschalten,
  • nie unter Spannung an elektrischen Anlagen arbeiten,
  • beschädigte Geräte nicht mehr verwenden; der Nutzung durch andere entziehen,
  • Reparaturen nur von Elektrofachkräften ausführen lassen.

Von besonderer Bedeutung für den Einsatz von Elektrobauteilen und Geräten ist die Kenntnis über deren gebräuchlichen Kennzeichnungen. Hier eine Auswahl:

Vorgaben zu Festinstallationen
Diese dürfen nur von Fachkräften ausgeführt werden, welche über die entsprechende Ausbildung, umfangreiche Erfahrung und genaue Kenntnisse der einschlägigen VDE-Vorschriften verfügen. Dies trifft in der Regel für den Vollelektriker zu.
Eine Elektrofachkraft für eingeschränkte Tätigkeiten verfügt über spezielles elektrotechnisches Wissen, das zum Anschluss, zur Wartung und Reparatur der durch sie eingebauten Geräte erforderlich ist. Jedoch muss auch diese über Kenntnisse der allgemeinen Elektroinstallation verfügen. Zu diesen gehören u.a. die Verlegerichtlinien, Absicherungen, Schutzeinrichtungen, Verbindungstechniken, Kabelquerschnitte, Kabelmerkmale u.a.
Elektroleitungen werden auf/in Putz, hinter Verschalungen, auf Kabelträgern oder in Schutzrohren verlegt. In allgemeinen Räumen sind Installationszonen für die Unterputzmontage empfohlen bzw. festgelegt. Leitungen werden dort meist in 30 cm Höhe über dem Fußboden, 30 cm unterhalb der Decke horizontal verlegt. Der Anschluss an Steckdosen oder Lichtschalter erfolgt senkrecht dazu. Bei Bedarf, z.B. in Küchen oder Büroräumen, können in Höhen von 90 cm bzw. 115 cm weitere horizontale Leitungen von 20 cm Breite verlaufen.
Senkrecht verlaufende Leitungen sind mit 15 cm Abstand zu Ecken bzw. Kanten, z.B. von Türöffnungen, zu verlegen. Die Leitungen sind stets parallel oder rechtwinklig zu Wänden, Böden und Decken anzuordnen. Unnötige Längen sind zu vermeiden.
In den Trassenbereichen ist beim Befestigen von z.B. Heizköpern oder Raumthermostate besondere Vorsicht geboten. Die elektrischen Leitungen können leicht beim Bohren getroffen werden. Hier helfen Scanner, die die Wand nach Leitungen durchleuchtet.

Sicherheitsbereiche in Nasszellen  
Von besonderer Bedeutung sind Räume, in denen Badewannen und/oder Duschwannen eingebaut werden. Für deren Umgrenzungswände gelten besondere Sicherheitsbereiche und Verlegerichtlinien. Die Räume werden in vier Sicherheitsbereiche bzw. Sicherheitszonen eingeteilt.
Die einzelnen Bereiche tragen die Bezeichnungen 0 bis 3.  

  • Bereich 0 (Weiß): Bezeichnet das Innere der Wannen
  • Bereich 1 (Rot): Bezeichnet die mit der Wanne fest verbundene Umgrenzung sowie deren darüber verlaufender Raum bis zu einer Höhe von 225 cm vom Boden aus gemessen
  • Bereich 2 (Orange): Dies ist der an den Bereich 1 angrenzende Raum und ist 60 cm breit
  • Bereich 3 (Gelb): Dieser Bereich grenzt an 2 und ist 240 cm breit.

Im roten (1) und orangenen (2) Bereich dürfen weder Verteilerdosen noch Steckdosen eingebaut sein. An oder in leichten Trennwänden bis 6 cm Stärke dürfen selbst auf den Nassräumen gegenüberliegenden Wandflächen keinerlei stromführende Leitungen montiert werden. Auch in 11 cm starken Wände darf zum Verlegen von Elektroleitungen oder zum Einsetzten von Unterputzdosen maximal bis zu einer Tiefe von 5 cm gefräst bzw. gebohrt werden. Das Stemmen von Schlitzen und Löchern ist nicht zulässig. Es ist sicherzustellen, dass eine Mindestwandstärke von 6 cm zur Nasszelle erhalten bleibt.
In Nassräumen dürfen Steckdosen, z.B. für Waschmaschinen, Rasierapparate oder Föhn, auch wenn diese in Spiegelschränken integriert sind, erst im Bereich 3 vorgesehen werden. Diese sind zudem über einen Fehlerstromschutzschalter von maximal 0,03 A (30 mA) abzusichern. Die Steckdosen sind außerdem spritzwassergeschützt auszuführen.
In den Bereichen 0 bis 2 dürfen nur Mantelstegleitungen der Typen NYY und NYM verwendet werden. Stegleitungen oder Aderleitungen (H07V), die zudem in metallischen Rohren verlegt sind, sind verboten.
Auch für Leuchten sind sicherheitsrelevante Vorgaben einzuhalten. In Duschbereichen müssen Lampen mindestens spritzwassergeschützt und schutzisoliert sein. Sie sind ebenfalls zusätzlich über einen Fehlerstromschutzschalter abzusichern. Sie sollten nach Möglichkeit über Schutzkleinspannung versorgt werden.
Leitungen, die der Versorgung anderer Räume dienen, dürfen nicht durch Nassräume (Bäder, Duschen) geführt werden.
Im Zeitalter des Komforts werden immer mehr Einrichtungsgegenstände wie z.B. WC-Sitz mit Hygieneeinrichtungen eingebaut, die einen Stromanschluss erfordern. Auch bei diesen ist zu prüfen, ob die erforderlichen Anschlüsse in Schutzbereichen liegen bzw. welche sicherheitsrelevanten Einbauten zum sicheren Betrieb erforderlich sind.
Auch beim Austausch eines Spiegelschrankes bzw. jeglicher Erneuerung oder der Reparatur, z.B. einer Steckdose oder eines Schalters, in einer Nasszelle ist zu kontrollieren, ob Vorgaben eingehalten und erforderliche Sicherheitseinrichtungen vorhanden sind. Diese sind auf ihre Funktion zu testen. Bei Bedarf sind sie zu erneuern bzw. bei Nichtvorhandensein einzubauen.

 


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