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Aus der Grauzone

Der Einbau von Enthärtungs- und Dosierungsanlagen kann an zentraler Stelle und für alle nachgeschalteten Apparate und Armaturen erfolgen, sagt der zuständige DIN-Normenausschuss – die Klärung war längst überfällig

Klassische Enthärtungsanlage am Hauswassereingang.

 

Der DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NA 119-07-07 AA) hat im April eine Mitteilung zu Enthärtungs- und Dosierungsanlagen herausgegeben. Danach sei es im Sinne der Norm, das gesamte Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation zu behandeln. Für das Handwerk erscheint dieser Passus nicht neu, schließlich werden die Geräte häufig in der Nähe der Wasseruhr eingebaut. Indes war das bislang – vorsichtig formuliert – eine Grauzone.

In der Branche gibt es seit einiger Zeit Diskussionen darüber, wo die Installation von Enthärtungs-, Dosier- bzw. Kalkschutzanlagen zu erfolgen hat. Die Sachlage erscheint auf den ersten Blick klar. In DIN 1988-200 heißt es unter Punkt 12.1: „Behandlungsmaßnahmen für die Dosierung von Polyphosphaten, die Enthärtung durch Ionenaustausch und die Stabilisierung durch Kalkschutzgeräte haben im Kaltwasserzulauf zum Trinkwassererwärmer zu erfolgen.“ Sachverständige begründen diesen Passus damit, dass die Geräte, ausgenommen physikalisch arbeitende Kalkschutzanlagen, kleiner ausgelegt werden können und das dem Minimierungsgebot der Trinkwasserverordnung entspricht. Hersteller argumentieren dagegen, dass der Kunde sowohl Kalt- als auch Warmwasser wirksam gegen Kalkausfällungen geschützt wissen will. Dazu Dr. Günter Stoll, Geschäftsführer bei Grünbeck Wasseraufbereitung: „Für Haushaltsgeräte, wie Waschmaschine, Dampfgarer oder Wasserkocher, verwenden Verbraucher meist Kaltwasser. Je höher dieses erwärmt wird, umso mehr Kalk fällt aus – mit den bekannten negativen Auswirkungen für den Verbraucher.“ Ähnlich argumentiert auch Christian J. Pantow, Leiter Produktmanagement bei Judo Wasseraufbereitung: „Zwar ist die Wahrscheinlichkeit von schädlichen Kalkausfällungen im Warmwasser deutlich höher, es kann aber durchaus sein, dass die gegebene Wasserbeschaffenheit auch im Kaltwasser Schäden durch Inkrus­tierungen hervorruft, mit all den technisch und hygienisch nachteiligen Folgen.“
Beide Sichtweisen sind also nachvollziehbar und haben ihre Berechtigung. Gleichwohl gab es Fälle in der Praxis, wo einzelne Wasserversorger den Einbau der Geräte an der zentralen Kaltwasserzuleitung nicht als regelkonform angesehen haben. Eine Klärung dieses Sachverhaltes war also notwendig. Auch vor dem Hintergrund, dass der Passus in DIN 1988-200 sich lediglich auf zentrale Wassererwärmungsanlagen bezieht und beispielsweise dezentrale Wassererwärmer gar nicht berücksichtigt, die bei einer fehlenden zentralen Wasserbehandlung zum Schutz vor Steinbildung über eine separate Kaltwasserleitung mit aufbereitetem Wasser angefahren werden müssten. Überdies erschließt es sich nicht, warum für physikalisch arbeitende Kalkschutzgeräte, die ja dem Wasser nichts zufügen oder entnehmen, die gleichen normativen Anforderungen gelten sollen wie für Ionenaustauscher und Anlagen zur Dosierung von Polyphosphaten.


Klarstellung durch den DIN-Ausschuss

Der zuständige DIN-Normenausschuss Wasserwesen hat nun eine Stellungnahme dazu herausgegeben. Darin heißt es (Auszug): „Die Erwärmung von Wasser mit Härtebildnern kann unter Einfluss der Parameter Temperatur, pH-Wert sowie Gesamthärte und Karbonathärte zu Kalkabscheidungen führen. Diese Kalkabscheidungen machen insbesondere dort zu schaffen, wo es zur Erwärmung des Trinkwassers kommt, wie z. B. in zentralen und/oder dezentralen Trinkwassererwärmern, Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Kaffeemaschinen oder Wasserkochern. Alle diese Geräte werden mit Kaltwasser aus der Trinkwasser (kalt)-Sammelzuleitung gespeist. Somit ist es normativ zulässig, dass das gesamte Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation behandelt werden kann. In diesem Fall sind Geräte zur Wasserbehandlung hinter dem mechanischen Filter in der Trink­­­­wasser (kalt)-Sammelzuleitung einzubauen, es sei denn, dass bewusst nur der zentrale Trinkwassererwärmer vor Steinbildung geschützt werden soll. In einigen Fällen kann es ebenso Sinn machen, eine dezentrale Teilenthärtung des Kaltwassers in Betracht zu ziehen (z. B. bei wenigen dezentralen Trinkwassererwärmern in der Trinkwasser-Installation). Die Geräte sind dabei so groß wie nötig und so klein wie möglich zu dimensionieren.
Zu beachten ist außerdem, dass die „Behandlung von Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung mit Ausnahme des vorgeschriebenen mechanischen Filters nur in begründeten Fällen erfolgen darf. Die Auswahl geeigneter Behandlungsmaßnahmen hat unter Berücksichtigung von Wasserbeschaffenheit, verwendeten Werkstoffen und vorgesehenen Betriebsbedingungen und unter Einhaltung des in § 6 (3) TrinkwV geforderten Minimierungsgebotes zu erfolgen“ (DIN 1988-200, Abs. 12.1).“

Empfehlung: Kundenwunsch stets dokumentieren
Für Handwerker und Fachplaner bleibt die Empfehlung, den Wunsch des Kunden, also Kalt- und Warmwasser zu behandeln, explizit schriftlich zu dokumentieren, damit ihm im Fall der Fälle nicht vorgeworfen werden kann, einseitig gegen Vorgaben der Norm DIN 1988-200 gearbeitet zu haben. Gleichwohl bedeutet diese Klarstellung einen Fortschritt im Regelwerk und gibt dem Verarbeiter ein Stück weit Sicherheit. Möglicherweise konkretisieren sich die normativen Aussagen in Zukunft. Denn laut der zuständigen Projektmanagerin im DIN-Normenausschuss, Johanna Rebecca Röse, würden die relevanten Normen DIN EN 806 und DIN 1988 derzeit überarbeitet. Das Vorhaben dauere allerdings noch Jahre, weil man sich auf europäischer Ebene abstimmen müsse, und deshalb habe man den Weg über die DIN-Mitteilung gewählt. Für Harald Köhler, Leiter der technischen Inspektionsstelle ATHIS, ist das ein durchaus pragmatischer Weg: „Insbesondere im Hinblick auf Artikel 10 („Risikobewertung von Hausinstallationen“) des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Änderung der EU-Trinkwasser-Richtlinie erscheint eine Flexibilisierung des deutschen Normenwesens durch die Herausgabe von DIN-Mitteilungen als begrüßenswert und praxisgerecht“, urteilt der Sachverständige gegenüber der Redaktion. Aus der Grauzone
Der Einbau von Enthärtungs- und Dosierungsanlagen kann an zentraler Stelle und für alle nachgeschalteten Apparate und Armaturen erfolgen, sagt der zuständige DIN-Normenausschuss – die Klärung war längst überfällig
Der DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NA 119-07-07 AA) hat im April eine Mitteilung zu Enthärtungs- und Dosierungsanlagen herausgegeben. Danach sei es im Sinne der Norm, das gesamte Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation zu behandeln. Für das Handwerk erscheint dieser Passus nicht neu, schließlich werden die Geräte häufig in der Nähe der Wasseruhr eingebaut. Indes war das bislang – vorsichtig formuliert – eine Grauzone.
In der Branche gibt es seit einiger Zeit Diskussionen darüber, wo die Installation von Enthärtungs-, Dosier- bzw. Kalkschutzanlagen zu erfolgen hat. Die Sachlage erscheint auf den ersten Blick klar. In DIN 1988-200 heißt es unter Punkt 12.1: „Behandlungsmaßnahmen für die Dosierung von Polyphosphaten, die Enthärtung durch Ionenaustausch und die Stabilisierung durch Kalkschutzgeräte haben im Kaltwasserzulauf zum Trinkwassererwärmer zu erfolgen.“ Sachverständige begründen diesen Passus damit, dass die Geräte, ausgenommen physikalisch arbeitende Kalkschutzanlagen, kleiner ausgelegt werden können und das dem Minimierungsgebot der Trinkwasserverordnung entspricht. Hersteller argumentieren dagegen, dass der Kunde sowohl Kalt- als auch Warmwasser wirksam gegen Kalkausfällungen geschützt wissen will. Dazu Dr. Günter Stoll, Geschäftsführer bei Grünbeck Wasseraufbereitung: „Für Haushaltsgeräte, wie Waschmaschine, Dampfgarer oder Wasserkocher, verwenden Verbraucher meist Kaltwasser. Je höher dieses erwärmt wird, umso mehr Kalk fällt aus – mit den bekannten negativen Auswirkungen für den Verbraucher.“ Ähnlich argumentiert auch Christian J. Pantow, Leiter Produktmanagement bei Judo Wasseraufbereitung: „Zwar ist die Wahrscheinlichkeit von schädlichen Kalkausfällungen im Warmwasser deutlich höher, es kann aber durchaus sein, dass die gegebene Wasserbeschaffenheit auch im Kaltwasser Schäden durch Inkrus­tierungen hervorruft, mit all den technisch und hygienisch nachteiligen Folgen.“
Beide Sichtweisen sind also nachvollziehbar und haben ihre Berechtigung. Gleichwohl gab es Fälle in der Praxis, wo einzelne Wasserversorger den Einbau der Geräte an der zentralen Kaltwasserzuleitung nicht als regelkonform angesehen haben. Eine Klärung dieses Sachverhaltes war also notwendig. Auch vor dem Hintergrund, dass der Passus in DIN 1988-200 sich lediglich auf zentrale Wassererwärmungsanlagen bezieht und beispielsweise dezentrale Wassererwärmer gar nicht berücksichtigt, die bei einer fehlenden zentralen Wasserbehandlung zum Schutz vor Steinbildung über eine separate Kaltwasserleitung mit aufbereitetem Wasser angefahren werden müssten. Überdies erschließt es sich nicht, warum für physikalisch arbeitende Kalkschutzgeräte, die ja dem Wasser nichts zufügen oder entnehmen, die gleichen normativen Anforderungen gelten sollen wie für Ionenaustauscher und Anlagen zur Dosierung von Polyphosphaten.

Klarstellung durch den DIN-Ausschuss
Der zuständige DIN-Normenausschuss Wasserwesen hat nun eine Stellungnahme dazu herausgegeben. Darin heißt es (Auszug): „Die Erwärmung von Wasser mit Härtebildnern kann unter Einfluss der Parameter Temperatur, pH-Wert sowie Gesamthärte und Karbonathärte zu Kalkabscheidungen führen. Diese Kalkabscheidungen machen insbesondere dort zu schaffen, wo es zur Erwärmung des Trinkwassers kommt, wie z. B. in zentralen und/oder dezentralen Trinkwassererwärmern, Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Kaffeemaschinen oder Wasserkochern. Alle diese Geräte werden mit Kaltwasser aus der Trinkwasser (kalt)-Sammelzuleitung gespeist. Somit ist es normativ zulässig, dass das gesamte Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation behandelt werden kann. In diesem Fall sind Geräte zur Wasserbehandlung hinter dem mechanischen Filter in der Trink­­­­wasser (kalt)-Sammelzuleitung einzubauen, es sei denn, dass bewusst nur der zentrale Trinkwassererwärmer vor Steinbildung geschützt werden soll. In einigen Fällen kann es ebenso Sinn machen, eine dezentrale Teilenthärtung des Kaltwassers in Betracht zu ziehen (z. B. bei wenigen dezentralen Trinkwassererwärmern in der Trinkwasser-Installation). Die Geräte sind dabei so groß wie nötig und so klein wie möglich zu dimensionieren.
Zu beachten ist außerdem, dass die „Behandlung von Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung mit Ausnahme des vorgeschriebenen mechanischen Filters nur in begründeten Fällen erfolgen darf. Die Auswahl geeigneter Behandlungsmaßnahmen hat unter Berücksichtigung von Wasserbeschaffenheit, verwendeten Werkstoffen und vorgesehenen Betriebsbedingungen und unter Einhaltung des in § 6 (3) TrinkwV geforderten Minimierungsgebotes zu erfolgen“ (DIN 1988-200, Abs. 12.1).“

Empfehlung: Kundenwunsch stets dokumentieren
Für Handwerker und Fachplaner bleibt die Empfehlung, den Wunsch des Kunden, also Kalt- und Warmwasser zu behandeln, explizit schriftlich zu dokumentieren, damit ihm im Fall der Fälle nicht vorgeworfen werden kann, einseitig gegen Vorgaben der Norm DIN 1988-200 gearbeitet zu haben. Gleichwohl bedeutet diese Klarstellung einen Fortschritt im Regelwerk und gibt dem Verarbeiter ein Stück weit Sicherheit. Möglicherweise konkretisieren sich die normativen Aussagen in Zukunft. Denn laut der zuständigen Projektmanagerin im DIN-Normenausschuss, Johanna Rebecca Röse, würden die relevanten Normen DIN EN 806 und DIN 1988 derzeit überarbeitet. Das Vorhaben dauere allerdings noch Jahre, weil man sich auf europäischer Ebene abstimmen müsse, und deshalb habe man den Weg über die DIN-Mitteilung gewählt. Für Harald Köhler, Leiter der technischen Inspektionsstelle ATHIS, ist das ein durchaus pragmatischer Weg: „Insbesondere im Hinblick auf Artikel 10 („Risikobewertung von Hausinstallationen“) des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Änderung der EU-Trinkwasser-Richtlinie erscheint eine Flexibilisierung des deutschen Normenwesens durch die Herausgabe von DIN-Mitteilungen als begrüßenswert und praxisgerecht“, urteilt der Sachverständige gegenüber der Redaktion. 

Kernaussagen
Wird die Dosierung von Polyphosphaten, die Enthärtung durch Ionenaustausch und/oder die Stabilisierung durch Kalkschutzgeräte aufgrund der Trinkwasserbeschaffenheit für eine Trinkwasser-Installation vorgesehen, so sind diese im Trinkwasser (kalt) so zu installieren, dass in Fließrichtung nachgeschaltete Trinkwassererwärmer (zentral oder dezentral) sowie sich in der Trinkwasser-Installation befindliche Apparate und Armaturen geschützt werden. Behandlungsmaßnahmen sollten im notwendigen Maß nach Betrachtung des Einzelfalls der betroffenen Trinkwasser-Installation erfolgen.
Kurzlink zur DIN-Ausschuss-Mitteilung: https://bit.ly/2Kba0C6

 


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