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Aufbewahrungspflichten – Altunterlagen jetzt entsorgen

Aufbewahrungsfristen sind einzuhalten, die Vorgaben indes sind nicht immer einheitlich. Liegt nämlich z.B. die Ankündigung einer Betriebsprüfung vor, sind Belege/gespeicherte Daten zu Kontrollzwecken über die Frist hinaus verfügbar zu halten. 

Bild: Project Photos, Reinhard Eisele

 

Die beispielhaft aufgeführten Belege und Aufzeichnungen können in diesem Jahr vernichtet werden, wenn der letzte Eintrag im Jahr 2013 (oder früher) erfolgt ist:

Änderungsnachweise der EDV-Buchführung

Ausgangsrechnungen

 

Bankbelege

Bewirtungsunterlagen

Bilanzen

 

Eingangsrechnungen

 

Fahrtkostenerstattung, ­Unterlagen zur

 

Geschäftsberichte

Gewinn- und Verlust­rechnung

Gutschriftsanzeigen

 

Handelsbriefe

Handelsbücher

 

Kassenberichte

Kassenbücher

Kontoauszüge

 

Lagerbuchführungen

Lieferscheine

 

Nachnahmebelege

 

Organisationsunterlagen (EDV-Buchführung)

 

Postbankbelege

 

Quittungen

 

Rechnungen

Reisekostenabrechnungen

 

Sachkonten

Saldenbilanzen

 

Vermögensverzeichnis

Versandunterlagen

 

Zahlungsanweisungen

 


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