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Allgemeine Ausweiskontrolle - Mit dem 1. Juli 2008 ist der Energieausweis für Wohngebäude Pflicht geworden

 

Seit gut einem Monat ist für die ersten Wohngebäude in Deutschland der Energieausweis Pflicht geworden: Für Häuser, die bis zum Baujahr 1965 gebaut wurden (Tabelle). Wird ein solches Gebäude jetzt verkauft oder neu vermietet, muss der Gebäudeeigentümer einen Energieausweis ausstellen lassen. Die Pflicht zum Energieausweis für Nichtwohngebäude, z.B. Büro- und Firmengebäude, gilt erst ab 1. Juli 2009. Dieser Artikel bezieht sich aber nur auf bestehende Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude gelten leicht andere Vorschriften.
Grundlage für den Energieausweis ist eine Beurteilung der Bausubstanz (Wände, Decken, Dach, ­Fenster) und der Heizungsanlage. Zwei Berechnungsarten stehen zur Wahl: bedarfsorientiert und verbrauchsorientiert.

 


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