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Irreführung der Verbraucher auf test.net

„Produktvergleiche mit wenig Substanz werden im Internet zunehmend als Test getarnt – auch wenn kein einziges der bewerteten Produkte wirklich geprüft wurde“, weiß Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Verbraucher haben mitunter das Nachsehen, wenn sie sich an derartigen Produktvergleichen orientieren. Das Oberlandesgericht Köln hat nun in einem Gerichtsurteil der test.net GmbH untersagt, auf seiner Internetseite angebotene Produktvergleiche als Tests auszugeben, wenn die bewerteten Produkte gar nicht einzeln geprüft wurden. Das beklagte Unternehmen hatte unter der Domain test.net Produkttests angeboten, darunter einen Vergleich von Akkuschraubern. Hinter den Bewertungen von „sehr gut“ bis „ausreichend“ steckte allerdings keine aufwendige Prüfung der Geräte. Stattdessen erfolgte die Bewertung nach einem nur vage erläuterten „test.net Algorithmus“. Dieser basierte offenbar auf Hersteller- und Händlerangaben etwa zum maximalen Bohrdurchmesser, zur Motorleistung oder den Abmessungen des Geräts.


Brennstoffzellenheizungen: steigende Absatzzahlen
Laut Zahlen der KfW-Bankengruppe wurden bis zum dritten Quartal 2020 rund 2800 Brennstoffzellenheizgeräte gefördert. Damit verzeichnet die Brennstoffzellenheizung seit 2016 jährliche Wachstumsraten von über 50%. Bis zum Jahr 2030 rechnet die Branche mit 500.000 installierten Brennstoffzellenheizungen.

 


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