Abwasserhebeanlagen: Untergeschosse sicher entwässern
Mit dem erhöhten Aufkommen von Starkregen und schärferen Betreiberpflichten gewinnt die Gebäudeentwässerung an Bedeutung. Planungsfehler oder Mängel in der Ausführung können gravierende Folgen haben.
Abwasserhebeanlagen schützen Gebäude vor Überflutung, indem diese die Entwässerung von Räumen unterhalb der Rückstauebene sicherstellen. Voraussetzung hierfür ist die fachgerechte Planung und Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik. Viele Anlagen weisen jedoch Mängel auf – mit Folgen für Betriebssicherheit, Haftung und Hygiene. TÜV SÜD erläutert im Gastbeitrag typische Fehlerquellen bei Hebeanlagen und zeigt, wie TGA-Fachplaner und SHK-Fachbetriebe Risiken frühzeitig erkennen und vermeiden können.
Starkregen überlastet immer häufiger das öffentliche Kanalnetz. In der Folge kann es zu Überflutungen von Untergeschossen kommen, da das Abwasser über die Hausanschlussleitungen zurück in die Gebäude drängt. Besonders gefährdet sind Entwässerungsgegenstände, die unterhalb der Rückstauebene installiert sind – etwa WCs, Duschen oder Bodenabläufe. Ohne geeignete Sicherung kann es hier zu erheblichen Sachschäden und hygienischen Belastungen durch austretende Fäkalien und andere Verschmutzungen kommen.
Abgesichert auf hohem Niveau
Hebeanlagen schützen Bereiche unter der Rückstauebene zuverlässig – sofern diese regelkonform und fachgerecht ausgeführt sind. Dazu fördern Hebeanlagen das Abwasser über eine Druckleitung auf eine Höhe über dem höchsten Punkt, bis zu dem sich Abwasser im öffentlichen Kanal anstauen kann. Von dort kann es der Schwerkraftfolgend abfließen. Entscheidend ist, dass die Druckleitung korrekt über die Rückstauebene geführt wird. Andernfalls drückt das Abwasser nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren in das Gebäude zurück.
Mit Normenkenntnis auf der sicheren Seite
Überflutete Innenräume können nicht nur erhebliche Sachschäden nach sich ziehen, sondern auch Haftungs- und Gewährleistungsrisiken. Damit Hebeanlagen ihre Schutzfunktion dauerhafterfüllen, müssen diese normgerecht sein. Maßgeblich sind die DIN EN 12056-4, die Auslegungs- und Installationsregeln für Abwasserhebeanlagen, und die DIN 1986-100, die nationale Norm für Entwässerungsanlagen. Beide sind grundsätzlich eine anerkannte Regel der Technik und konkretisieren die technischen Maßnahmen für Hebeanlagen. Darüber hinaus sind beide Normen größtenteils in den örtlichen Entwässerungssatzungen bzw. der jeweiligen Entwässerungsgenehmigung verankert und somit verbindlich. Grundstückseigentümer sind daher verpflichtet, alle Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene wirksam gegen Rückstau und Überflutung zu sichern.
Zur DIN 1986-100 wurde im Sommer 2025 ein neuer Entwurf veröffentlicht (DIN 1986-100:2025-06), der bisher offene Aspekte berücksichtigt und Details u. a. hinsichtlich der sogenannten Druckschleife/Rückstauschleife konkretisiert. Die Norm richtet sich ausdrücklich an alle am Bau Beteiligten – von der Planung über die Ausführung bis hin zum Betrieb. Nach Auskunftdes Normenausschusses (Stand 10.02.2026) soll die DIN 1986-100 im dritten Quartal 2026 als Weißdruck erscheinen und damit die jetzige DIN 1986-100:2016-12 ablösen. TGA-Fachplaner und SHK-Fachbetriebe sollten daher mit den rechtlichen Rahmenbedingungen ebenso vertraut sein wie mit den technischen Regelwerken.
Was sind die typischen Mängel?
Fehler in der Planung oder Ausführung von Hebeanlagen bleiben im Betrieb oftlange unbemerkt. Sachverständige von TÜV SÜD begehen und begutachten die Systeme als Teil der Gebäudeentwässerung daher regelmäßig – in Bestands- und Neubauten. Nicht selten fallen dabei erhebliche Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik auf. Die häufigsten Mängel betreffen:
Druckleitung/Rückstauschleife
Wird diese nicht konsequent über die örtliche Rückstauebene geführt, verliert die Anlage im Rückstaufall ihre Schutzfunktion. Normativ bietet nur die Ausführung mit einer Rückstauschleife, welche über die Rückstauebene geführt ist, einen hohen Grad an Sicherheit gegen Rückstau. Rückflussverhinderer in der Druckleitung sind alleinig nicht ausreichend. Je nach Topografie kann dies bedeuten, dass die Druckschleife bis ins Erd- oder sogar Obergeschoss geführt werden muss – ein Aspekt, der bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden muss, um aufwendige Nachrüstungen zu vermeiden. Der neue Normenentwurf konkretisiert die Rückstauebene weiter: „Der Entspannungspunkt entspricht in der Regel dem – entgegen der Fließrichtung betrachtet – nä chstgelegenen Schacht des öffentlichen Entwässerungssystems oder gegebenenfalls Straßenablauf im öffentlichen Raum.“
Absperrschieber
Gemäß DIN EN 12056-4 muss bei Fäkalienhebeanlagen sowohl auf der Zulaufseite als auch auf der Ablaufseite (Druckleitung) hinter dem Rückflussverhinderer jeweils ein Absperrschieber installiert sein. Dem liegt zugrunde, dass es möglich sein muss, Zu- und Abfluss einer Hebeanlage bei Wartungs- oder Reparaturarbeiten bzw. bei Störfällen kurzfristig und sicher abzusperren.
Korrekte Systemauslegung
In der Praxis werden mitunter auch Entwässerungsgegenstände aus oberen Etagen über die Hebeanlage geführt, obwohl eine Entwässerung im freien Gefälle möglich wäre. Das belastet die Anlage unnötig und ist normativ nicht zulässig. Zudem führt diese Entscheidung zu erhöhten Investitions- und Betriebskosten.
Die gemeinsame Ableitung von Schmutz- und Regenwasser
Die DIN 1986-100:2016-12 und der neue Entwurf DIN 1986-100:2025-06 beschreiben gleichermaßen eindeutig: „Ablaufstellen für Niederschlagswasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene dürfen an die öffentliche Kanalisation nur getrennt von häuslichem Abwasser über automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen […] angeschlossen werden.“ Die fehlende Trennung bei der Ableitung sollte aus zwei Gründen vermieden werden. Zum einen unterliegen Fäkalienhebeanlagen einer höheren Stör- und Ausfallwahrscheinlichkeit als Anlagen für Regenwasser (beispielsweise durch das Entsorgen von Feuchttüchern u. Ä.). Zum anderen soll verhindert werden, dass sich v. a. bei einem Anlagenstillstand fäkalienhaltiges Abwasser mit Regenwasser vermischt und am tiefsten Punkt austritt.
Volumenstromermittlung
Für Regenwasser wurden aus Sachverständigensicht bisher zu geringe Volumenströme einbezogen. Der neue Normenentwurf greiftaktuelle Mengen des Starkregenkatalogs KOSTRA auf, der sich auf Daten des Zeitraumes 1951 bis 2020 bezieht. Der KOSTRA-Datensatz ist deutschlandweit in ein Rasterfeld von ca. 25 km2 (ca. 5 x 5 km) eingeteilt und kostenlos unter www.openko.de abrufbar. Für Ulm beispielsweise liegt der r(5,100)-Wert bei 697 l/(s x ha) gegenüber dem Wert aus der DIN 1986-100 aus dem Jahr 2016 von 529 l/(s x ha). Hieraus können sich andere Dimensionen für Hebeanlagen ergeben, für Ulm z. B. um ca. 24 % größere. Anzumerken ist, dass die „neuen“ KOSTRA-Werte des Datensatzes KOSTRADWD-2020 nur einen Rückblick auf die Vergangenheit darstellen. Gebäude werden jedoch für die Zukunfterrichtet. Daher ist es empfehlenswert, in Absprache mit dem Bauherrn über einen „Zukunftsvorsorgezuschlag“ nachzudenken.
Die Förderhöhe
Diese wird zum Großteil durch die geodätische Höhe bestimmt, die sich aus der Höhendifferenz zwischen dem Wasserspiegel in der Abwasserhebeanlage und dem höchsten Punkt der Druckleitung ergibt. Zusätzlich müssen die Druckverluste aus der Rohrleitung und deren Einbauten berücksichtigt werden. Hier ist vor dem Bestellen der Komponenten ein Abgleich zwischen der Planung und den tatsächlichen Bedingungen auf der Baustelle anzuraten.
Keine Beständigkeit der Hebeanlage und der Druckleitung
Dass die Hebeanlage und die Druckleitung nicht dauerhaftbeständig gegen das anfallende Abwasser sind, kommt vor allem beim Einsatz von Enthärtungsanlagen auf Ionentauscherbasis häufiger vor. Für die Wahl des geeigneten Materials ist es wichtig zu wissen, welches Abwasser mit welchen Konzentrationen gepumpt werden soll. Selbst Edelstahl ist nicht für alle Einsatzbereiche (z. B. Abwasser aus einer Enthärtungsanlage) dauerhaftgeeignet. Hersteller – egal ob Pumpen- oder Rohrhersteller – sind in der Regel bei dieser Frage kompetent und hilfsbereit.
Fehlende Alarmierung im Störungsfall
Normative Forderungen ergeben, dass Funktionsstörungen in jeder angeschlossenen Wohneinheit deutlich signalisiert werden. Eine zentrale Störanzeige allein reicht dafür nicht aus. Fehlt diese, werden die Bewohner im Störfall nicht gewarnt und nutzen die Entwässerungsgegenstände weiter. Art und Ausführung der Alarmierung sind in der DIN EN 12056-4 nicht detailliert festgelegt. Zitat: „Funktionsstörungen müssen den an die Abwasserhebeanlagen angeschlossenen Nutzern deutlich signalisiert werden.“ Hier können jedoch nach Ansicht von TÜV SÜD behelfsweise andere normative Richtwerte herangezogen werden. Eine redundante Betriebsweise ersetzt eine wohnungsbezogene Alarmierung nicht.
Fazit
Mit dem erhöhten Aufkommen von Starkregen und schärferen Betreiberpflichten gewinnt die Gebäudeentwässerung an Bedeutung. TÜV SÜD begleitet alle Beteiligten bei dieser Herausforderung. Neben der Prüfung, Dokumentation und normenkonformen Bewertung erstellen die Sachverständigen rechtssichere Gutachten. Außerdem informieren sie umfassend über die gesetzlichen Pflichten rund um Hebeanlagen in Gebäuden und beantworten auch Fragen zu praxisrelevanten Änderungen, die sich aus dem neuen Normenentwurf ergeben.
Autor: Dr.-Ing. Markus Weißenberger, ö.b.u.v. Sachverständiger für Heizungs- und Sanitärtechnik, Fachgruppenleiter Gebäudetechnik, bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH