Abscheideranlagen für Tankstellen: besondere Nachweise erforderlich
Diez. Bei der Planung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen (LFAA) für Tankstellen stellen Biokraftstoffe eine neue Herausforderung dar, informiert die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik (GET).
Fachplaner müssten bei den stofflichen Anforderungen prüfen, ob die jeweiligen wassergefährdenden Stoffe überhaupt abscheidbar seien und ob eine dauerhafte Beaufschlagung der LFAA mit üblichen Kraftstoffen schadlos bleibe. „Da die heutigen Kraftstoffe an Tankstellen regulär bis 10% Biokraftstoffanteile beinhalten unterscheiden sie sich von den in der europäischen Abscheider-Norm EN 858 definierten Leichtflüssigkeiten und den entsprechenden Beständigkeitsprüfungen. Der Planer muss zwingend darauf achten, dass bei der Eignungsfeststellung einer LFAA im Anwendungsbereich ,Rückhalt wassergefährdender Stoffe‘ weiterreichende Nachweise für Abscheider vorliegen. Die DoP (Declaration of Performance = Leistungserklärung) für die jeweiligen LFAA allein ist nicht hinreichend“, betont die GET.
Weiterhin müssten die allgemeinen Anforderungen der „Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV-TB)“, bzw. die darauf basierenden, ländereingeführten Technischen Baubestimmungen bezogen auf das Gesamtbauwerk geprüft und ausgeführt werden. Abscheider der GET-Mitglieder mit Gütezeichen RAL-GZ 693 erfüllten aktuell die Anforderungen für diesen speziellen Anwendungsbereich.