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Fachgerechte Abschottungen von Rohrleitungen mit elastomeren Dämmstoffen

Nicht abnahmefähige Wand- und Deckendurchführungen können zu kostspieligen Verzögerungen im Bauablauf führen. Eine nachträgliche Mängelbeseitigung kommt Planer und ausführende Betriebe wesentlich teurer zu stehen als die vorgeschriebene fachgerechte Ausführung. Herrschte in der Vergangenheit oft Unsicherheit bei der Planung und Ausführung feuerwiderstandsfähiger Rohrdurchführungen, ist mit der überarbeiteten Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR 11/2005) mehr Klarheit geschaffen worden. Zudem hat sich die Technologie der verwendeten Abschottungssysteme in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt. Aufgrund der einfachen Verarbeitung in einem breiten Anwendungsbereich erhöhen elastomere Dämmstoffe mit intumeszierenden* Eigenschaften die Ausführungssicherheit und minimieren das Risiko der Abnahmeverweigerung deutlich.

Durch korrekt geplante und sauber ausgeführte Rohrabschottungssysteme wird im Falle eines Brandes die Weiterleitung in benachbarte Räume verhindert.

Der fachgerechte Verschluss des Ringspalts mit einem geeigneten Baustoff ist Bestandteil des Rohrabschottungssystems.

Durchführungen mit Armaflex Protect R-90 durch unterschiedliche Bauteile und für unterschiedliche Rohrwerkstoffe.

Muster einer Übereinstimmungserklärung. Download unter: www.armacell.de/WWW/armacell/ACwwwAttach.nsf/ansFiles/UebereinstimmungserklEinzelrohrabschottungD.pdf.

 

Jede Leitungsdurchführung durch ein feuerwiderstandsfähiges Bauteil erfordert als mögliche Schwachstelle eine genaue Betrachtung. Denn gerade entlang von Leitungssträngen kann sich ein Brand innerhalb von Gebäuden rasch ausbreiten. Mit der ersten MLAR von 1993 wurde vor knapp zwanzig Jahren eine erste Regelung zu feuerwiderstandsfähigen Rohrdurchführungen verabschiedet. Seitdem ist das Bewusstsein für brandschutztechnische Belange in der Haustechnik gestiegen. Dennoch bestehen auch nach Vorlage der MLAR 11/2005 bei Planern und Anwendern weiterhin gewisse Unsicherheiten: zum einen hinsichtlich der Anforderungen in konkreten Anwendungsbereichen, zum anderen hinsichtlich notwendiger und geeigneter Abschottungsmaßnahmen.
Nach der MLAR können für feuerbeständige Wände und Decken mit einem Feuerwiderstand von mehr als 90 Minuten R-90 Abschottungen mit entsprechendem ABP (Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis) oder ABZ (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) eingesetzt werden. Um einen reibungslosen Abschluss der Arbeiten sicherzustellen, ist bei Verwendung von R-90 Systemen jedoch unbedingt die Übereinstimmung der gewählten Anwendung mit dem „Zulassungsumfang“ zu prüfen. Erst die genaue Kenntnis der Einbaudetails gewährleistet einen reibungslosen Ablauf. Während Herstellerbroschüren vielleicht über die eine oder andere Lücke im Anwendungsumfang hinwegzutäuschen versuchen, ist letztlich allein entscheidend, was ABP/ABZ im Anwendungsumfang erlauben.

Einsatz brennbarer Dämmstoffe in der Kälte- und Klimatechnik
Bei Kälte- und Klimaanwendungen kann aufgrund der besonderen Anforderungen an die Dämmstoffe (Geschlossenzelligkeit, hoher Wasserdampf-Diffusionswiderstand, Verarbeitbarkeit) in der Regel nicht auf die Verwendung brennbarer Dämmstoffe verzichtet werden. Elastomere Dämmstoffe (wie z.B. Armaflex) zeichnen sich durch eine hohe Elastizität in einem breiten Temperaturbereich aus. Im Falle eines Brandes können diese Produkte durch Erwärmung mögliche Öffnungen in Bauteilen verschließen. Sollte der flexible Elastomer-Schaum aber durch zu hohe Temperaturbeanspruchung nicht mehr ausreichend elastisch sein, müssen aufschäumende Baustoffe diese Aufgabe übernehmen.
Die Technologie der verwendeten Baustoffe hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt. In der Wirkungsweise sind sich die etablierten Systeme jedoch ähnlich. In der Regel wird ein hochtemperaturbeständiger Baustoff verwendet, um erst gar keine Öffnung im Durchführungsbereich freizugeben.
Waren in der Vergangenheit zusätzliche, im Brandfall aufschäumende Produkte notwendig, um eine Durchführung im Brandfall verschlossen zu halten, bietet Armacell mit seinem Produkt Arma­flex Protect R-90 eine Lösung, bei der die intumeszierende Wirkung direkt in den Dämmstoff integriert ist. Durch die Kombination der bewährten Eigenschaften des flexiblen Elastomer-Schaums mit intumeszierenden Bestandteilen ist eine Brand­übertragung ausgeschlossen. Die Brandschutzbarriere erreicht nach DIN 4102-11 einen Feuerwiderstand von 90 Minuten.

Dämmstoffe mit aufschäumender Wirkung
Da der Ausführungssicherheit von Rohrabschottungen eine zentrale Bedeutung zukommt, bieten diese Baustoffe mit aufschäumender Wirkung eine hohe Zuverlässigkeit in der Baupraxis. Mit der Brandschutzbarriere lassen sich nichtbrennbare sowie brennbare Rohrleitungen unkomplizierter denn je abschotten. Das Abschottungssystem gewährleistet in allen Bauteilen sicheren Brandschutz ohne aufwendige Zusatzmaßnahmen und erlaubt den flexiblen Einsatz bei höchster Ausführungssicherheit. Sogar in F-90-Wänden in Leichtbauweise (Gipskartonständerwände) sind damit feuerwiderstandsfähige Rohrdurchführungen praxisgerecht realisierbar.
Für die Praxis heißt das: Egal, ob Heizungs-, Trinkwasser-, Kälte-, Kühlwasser- oder Prozessleitungen zur Druckluft oder Stickstoffversorgung – sie können alle mit einem Produkt abgeschottet werden. Kabel, wie z.B. Steuerkabel von Split-Klimageräten, können einfach ohne weitere Vorkehrungen direkt auf dem Brandschutzschlauch anliegend durch Wand- und Deckendurchbrüche geführt werden. Auch Begleitheizsys­teme können direkt gemeinsam mit den Rohrleitungen in einem Armaflex Protect R-90-Schlauch brandschutztechnisch abgeschottet werden. Wie das Deutsche Institut für Bautechnik in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ) bestätigte, ist das Brandabschottungssys­tem darüber hinaus auch zur Abschottung von Kunststoff-Gasrohrleitungen gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 600 zugelassen.

Keine besondere Kennzeichnung notwendig
Mit Armaflex Protect R-90 ausgeführte Brandabschottungen sind nicht kennzeichnungspflichtig. Das heißt, anders als beispielsweise bei Brandmanschetten mit aufschäumenden Stoffen benötigen diese Durchführungen kein Kennzeichnungsschild. Für die Umsetzung des Brandschutzkonzepts in die bauliche Praxis ist der Fachhandwerker verantwortlich. Er erstellt eine Übereinstimmungserklärung, die Teil der entsprechenden Bau­akte ist und haftet bei Mängeln. Ein Muster einer solchen Erklärung ist in dem jeweiligen ABP (Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis) enthalten und findet sich auch auf der Armacell-Homepage.
Gerade im Gebäudebestand kommt es darauf an, dass ein Abschottungssystem vielseitig ist. So kann es unter verschiedenen Voraussetzungen gleichermaßen sicher zum Einsatz kommen. Von Vorteil ist dabei, dass die Brandschutzbarriere im sogenannten Null-Abstand installiert werden kann. Denn gerade bei der nachträglichen Abschottung von Rohrleitungen sind die Platzverhältnisse oft eng. Mit Arma­flex Protect R-90 lassen sich brandschutztechnische Mängel schnell und unkompliziert beheben.

Sicherer Verschluss des Restquerschnitts
Auch ein gutes Brandschutzsystem mit breitem Anwendungsumfang kann wirkungslos sein, wenn der Ringspalt oder Restquerschnitt nicht fachgerecht verschlossen wird. Bei Rohrdurchführungen handelt es sich in der Regel um Sammeldurchführungen, Einzeldurchführungen in kleinen Durchbrüchen oder Kernbohrungsöffnungen. Die Sammeldurchführungen werden entweder auf herkömmliche Weise verschalt und mit mineralischem Mörtel vergossen oder mit neueren Schalungssystemen versehen und mit besonders fließfähigem Mörtel sicher und hohlraumfrei verschlossen. Bei Einzeldurchführungen wird oft versucht, eine R-90-Ummantelung mit einem Brandschutzschaum oder einem Brandschutzkitt zu verschließen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da die meist brennbaren Schäume oder Kitts entsprechend ihrer Zulassung häufig nur in Verbindung mit ganz speziellen Produkten eingesetzt werden können.
Anders ist dies bei der Armaprotect 1000 Brandschutzpaste: Sie ist nichtbrennbar, hat einen Schmelzpunkt >1000°C und kann gebrauchsfertig in Kombination mit allen R-90-Systemen eingesetzt werden, deren Zulassung zum Verschluss standardmäßig „...nichtbrennbare, formbeständige Füllstoffe...“ fordert. Der Verschluss des Restquerschnitts ist Bestandteil des Rohrabschottungssys­tems. Sollte der Einbau des Abschottungssystems und der Verschluss der Restöffnung im Bauablauf nicht in einer Hand liegen, ist eine klare Abstimmung zwischen den Gewerken unumgänglich.

Keine Planung mit „Null“-Abstand
Viele Anbieter stellen heute Systeme zur Verfügung, die mit „Null“-Abstand geprüft sind. Dies sollte jedoch nicht als Einladung verstanden werden, Leitungsanlagen gleich ohne Abstände zu planen. Vielmehr soll es dem Fachhandwerker in Ausnahmefällen ermöglichen, eine Rohrabschottung auch ohne Abstandsrestriktionen herstellen zu können. Denn häufig lassen die örtlichen Bedingungen gerade im Gebäudebestand keine großzügigen Abstände zwischen Leitungsdurchführungen zu.
TGA-Fachplaner und ausführender Fachbetrieb tragen gemeinsam die Verantwortung für den Einsatz und die Ausführung der Brandschutzlösungen. Ist die brandschutzgerechte Rohrdurchführung in der Planung nur unzureichend berücksichtigt, so ist der ausführende Betrieb gut beraten, darauf hinzuweisen und mögliche Lösungen anzubieten. So kommt er seiner Hinweispflicht nach und kann im Zuge dessen geeignete Lösungsmaßnahmen aufzeigen.

Autor: Dipl.-Ing. Michaela Störkmann, Armacell Manager Technical Department Europe

www.armacell.de


*) Intumeszierend bezeichnet die Wirkungsweise von Materialien, die im Brandfall aufschäumen und dadurch eine Barriere gegen Feuer und Rauch bilden.


Online-Brandschutzplaner
Zur Planung brandschutztechnischer Lösungen bietet Armacell auf seiner Internetseite (www.armacell.de –> ArmaPlus Service –> Ausschreibung & Projekte) mit dem „Armacell Brandschutzplaner online“ eine interaktive Software an, mit der neben Rohrdurchführungen beispielsweise auch Abschottungsmaßnahmen für Lüftungsleitungen als Mehrfachdurchführung mit Gemischtbelegung geplant werden können. Im Anschluss lässt sich das Übereinstimmungszertifikat zur Weitergabe an die zuständigen Baubehörden ausdrucken.

 


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