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KfW-Förderung für barrierereduzierenden Umbau wieder verfügbar

Frankfurt/Main.  Das Zuschussprogramm KfW 455-B „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ steht wieder zur Verfügung. Eigentümer und Mieter können damit Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden fördern lassen.

Das Zuschussprogramm KfW 455-B „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ steht wieder zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem Umbauten im Bad, etwa bodengleiche Duschen, rutschhemmende Bodenbeläge oder die Anpassung von Sanitärobjekten. Bild: Bild: AdobeStock- stockpics

 

Ziel ist es, den Wohnraum an veränderte Nutzungsanforderungen anzupassen und die selbstständige Nutzung möglichst lange zu erhalten. Gefördert werden unter anderem Umbauten im Bad, etwa bodengleiche Duschen, rutschhemmende Bodenbeläge oder die Anpassung von Sanitärobjekten. Auch Maßnahmen zur Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, z. B. für Heizung und Beleuchtung, Verbesserung der Zugänglichkeit, wie schwellenreduzierte Zugänge, breitere Türen oder der Einbau von Aufzügen, sind förderfähig. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 5000 Euro pro Wohneinheit.

Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen
Für SHK-Fachbetriebe ergeben sich daraus insbesondere im Bereich der Badsanierung zusätzliche Impulse. Maßnahmen wie der Umbau auf barrierearme oder barrierefreie Duschlösungen lassen sich im Rahmen des Programms gezielt umsetzen und fördern. Voraussetzung ist, dass die technischen Mindestanforderungen der KfW eingehalten werden. Der Antrag muss zudem vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Schnell sein lohnt sich
Anmerkung der Redaktion: Erfahrungsgemäß ist das zur Verfügung stehende Fördervolumen schnell ausgeschöpft. Es lohnt sich also, Anträge zeitnah zu stellen.

Kurzlink zum Förderprogramm: tinyurl.com/k776mm6

 


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