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Schutz und Sicherheit im heimischen Gasnetz

Beispiele für die Umsetzung in der Praxis

Beispielschema einer Gasinstallation mit Bezeichnungen der Anlagenteile und Bauteile. Bild: DVGW

Gasströmungswächter sperren die Gaszufuhr, wenn der Schließvolumenstrom überschritten wird. Bild: Viega GmbH & Co. KG

Beispiele zur passiven Manipulationsabwehr an Gasanlagen (v.l.): Sicherungsverschluss (Stopfen), Sicherheitsschelle für Verschraubungen/Überwurfmuttern an Einrohrzählern sowie das für die Montage erforderliche Sonderwerkzeug. Bilder: Seppelfricke Armaturen GmbH

Funktionsprinzip eines Gasströmungswächters. Bild: Oventrop GmbH & Co. KG

TAE (Thermisch auslösende Absperreinrichtung) schließt automatisch bei Temperaturen von über 100°C die nachfolgende Gasanlage dicht ab. Bild: Oventrop GmbH & Co. KG

 

Arbeiten an Gasinstallationen dürfen nur durch Unternehmen/Personen durchgeführt werden, die ihre fachliche Qualifikation nachgewiesen haben. Dieser Nachweis wird in der Regel durch die Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk erbracht. Der Meister darf aber auch Gesellen Arbeiten übertragen, die entsprechend ausgebildet sind. Im Folgenden werden die Umsetzung der Sicherheitsvorgaben im technischen Regelwerk mit entsprechenden Ausführungsvorgaben und der Einsatz von Sicherheitseinrichtungen beschrieben.

In Gasinstallationen dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dies wird durch die DVGW- bzw. DIN-DVGW-Kennzeichnung der Produkte nachgewiesen. Bei Gasgeräten sind die Anforderungen der EG-Gasgeräterichtlinie einzuhalten, was durch die CE-Kennzeichnung dokumentiert wird. Des Weiteren verlangt jede Inbetriebnahme einer Gasinstallation eine vorherige Dichtheitsprüfung. Obligatorisch sind hierbei Druckprüfungen wie Belastungs- (Festigkeits-) und Prüfungen mit z.B. 1 bar Prüfdruck und die Dichtheitsprüfung mit 150 mbar Prüfdruck. Bei diesen Prüfungen wird keine Leckmenge zugelassen, d.h. die Leitung muss absolut dicht sein.

Ansammlung von Gas verhindern
Erdgas muss einen hinreichenden Geruch (Warngeruch) haben. Deshalb werden dem Brennstoff Geruchsstoffe (Odoriermittel) beigemischt. Die Odorierung ist in erster Linie eine Sicherheitsmaßnahme. Der Geruchsschwellenwert liegt weit unterhalb der Zündfähigkeit eines Gas/Luftgemisches, sodass bereits geringste Gaskonzentrationen erkannt werden. Somit besteht bei Gasgeruch kein Grund zur Panik. Folgende Maßnahmen sind bei Gasgeruch zu beachten:

  • keine Flammen oder Funken,
  • Fenster Öffnen, für Durchzug sorgen,
  • Gashahn schließen,
  • Mitbewohner warnen und Gebäude verlassen,
  • Bereitschaftsdienst des Netzbetreibers von außerhalb des Gebäudes anrufen.

Nicht nur die Leitungsanlage, auch das Gasgerät muss dauerhaft dicht und zündsicher sein, damit kein unverbranntes Gas austritt. Es sind deshalb nur nach EG-Gasgeräterichtlinie geprüfte und zertifizierte Gasgeräte mit Zündsicherung zulässig. Diese Einrichtung stellt sicher, dass die Gaszufuhr nur dann fortbesteht, wenn nach Zündung eine Flamme erkannt wird. Beispiele hierfür sind die Ionisationsflammenüberwachung oder die thermoelektrische Flammenüberwachung.

Ionisationsflammenüberwachung
Zwischen dem Brenner und der Ionisationselektrode wird bei einer Gasflamme die Luftstrecke elektrisch leitend (ionisiert)und ein Stromfluss ermöglicht. Solange der Strom fließt, bleibt die Gaszufuhr geöffnet. Erlischt die Flamme, wird der Stromkreis unterbrochen und die Gaszufuhr verriegelt.

Thermoelektrische Zündsicherung
Diese Sicherungseinrichtung besteht im Wesentlichen aus dem Thermoelement und Halteventil. Die nach Flammenbildung entstehende unterschiedliche Spannung zwischen Warmlötstelle (im Bereich der Flamme) und Kaltlötstelle genügt, um das Halteventil zu betätigen, damit wird die Gaszufuhr nur bei bestehender Flamme offen gehalten. 

Schutz vor Eingriffen Unbefugter
Um die Folgen von Eingriffen Unbefugter in die Gas-Hausinstallation zu minimieren, sind grundsätzlich aktive und ggf. passive Maßnahmen erforderlich. Aktive Maßnahmen sind Bauteile, die die Gaszufuhr bei nichtbestimmungsgemäßem Gasaustritt selbsttätig unterbrechen. Solche Bauteile sind:

  • Gasströmungswächter (GS),
  • Gas-Druckregelgeräte mit integriertem GS.

Die GS werden mit verschiedenen Dimensionen (Nennvolumenströme, z.B. GS 2,5, 4, 6, 8, 10 und 16 m3/h) angeboten und sind abhängig von der installierten Nennbelastung der Gasgeräte auszuwählen. Die Gasströmungswächter werden in Typ K (= Schließfaktor 1,45) und M (= Schließfaktor 1,8) unterschieden. Der jeweilige Schließvolumenstrom ergibt sich aus der Gleichung: Schließvolumenstrom = Nennvolumenstrom GS x Schließfaktor.
Bei einem Gasströmungswächter Typ K mit einem Nennwert von 2,5 m3/h ergibt sich ein Schließvolumenstrom von: 2,5 m3/h x 1,45 = 3,6 m3/h
Entsteht in der nachgeschalteten Leitung ein größerer Volumenstrom als der Schließvolumenstrom, verriegelt der Gasströmungswächter die Gaszufuhr selbsttätig.
Passive Maßnahmen sind:

  • Vermeiden von Leitungsenden bzw. Leitungsauslässen,
  • Anordnung der Gasinstallationen in nicht „allgemein zugänglichen Räumen“,
  • Verwendung von Sicherheitsverschlüssen,
  • Verwendung von Einrichtungen als konstruktive Schutzmaßnahmen für lösbare Verbindungen, z.B. Kapselungen verdrehbarer Teile.


Brand- und Explosionssicherheit für Leitungsanlage und Gasgerät
Rohrleitungen einschließlich ihrer Bauteile müssen so beschaffen, angeordnet oder mit Vorrichtungen ausgerüstet sein, dass von ihnen auch bei äußerer Brandeinwirkung keine Explosionsgefahr ausgeht. Sie dürfen bei einer äußeren Temperaturbeanspruchung von 650°C (= Zündtemperatur von Erdgas in Luft) über einen Zeitraum von 30 Min. keine gefährlichen Gas-/Luftgemische in Räumen zulassen. Diese sogenannte höhere thermische Belastbarkeit (HTB-Qualität) ist durch entsprechende Material- und Werkstoffauswahl zu erfüllen. Ist dies nicht möglich, ist als Sekundärmaßnahme z.B. ein baulicher Schutz oder der Einbau einer thermischen Absperr­einrichtung (TAE) notwendig. Die TAE ist ein Bauteil, das die Gaszufuhr selbsttätig abriegelt. Bei einer Temperatur von ca. 100°C löst ein Schmelzeinsatz den Schließkörper aus, der den Gasdurchfluss verriegelt. Vor jedem Gasgerät wird eine TAE gefordert.
Leitungen aus Kunststoff müssen für den Bereich Gas-Inneninstallation zuge­lassen und mit einem Gasströmungswächter Typ K in Kombination mit TAE gesichert sein. Die Bemessungs- und Verlegevorgaben des technischen Regelwerks sind einzuhalten. 

Ordnungsgemäßer Betrieb
Eine nach den gesetzlichen Regelungen und der TRGI (Technische Regel für Gasinstallation) erstellte Anlage bietet die Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Betrieb auf Dauer. Durch regelmäßige Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen ist der ordnungsgemäße Betrieb aufrechtzuerhalten. Hierzu gehören folgende Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen:

  • jährliche Sichtkontrolle der Gasinstallation durch den Anlagenbetreiber. Hierzu sind keine spezifischen Fachkenntnisse erforderlich. Entsprechende Informationen oder Checklisten bieten Fachunternehmen oder Netzbetreiber an,
  • regelmäßige Instandhaltung der Gasgeräte durch ein Fachunternehmen,
  • Gebrauchsfähigkeits- bzw. Dichtheitsprüfung der Gasleitungsanlage alle 12 Jahre durch ein Fachunternehmen,
  • Ergreifen von Sofortmaßnahmen, z.B. bei Gasgeruch.


Autor: Dipl.-Ing. Kai-Uwe Schuhmann, DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. Technisch Wissenschaftlicher Verein), Bereich Gasverwendung

www.dvgw.de

 


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