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Sanierungsstau im Nichtwohnungsbau

Bereits seit 2007 schreibt die Energieeinsparverordnung in § 12 vor, Klimaanlagen in Gebäuden mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW alle 10 Jahre einer energetischen Inspektion zu unterwerfen.

 

Doch trotz der gesetzlichen Pflicht wurden einer Studie zufolge bisher weniger als 3% der Klimaanlagen in deutschen Nichtwohngebäuden energetisch inspiziert. Wie es heißt, verhinderten mangelnde Kontrollsysteme, die Freiwilligkeit der Umsetzung von ermittelten Optimierungsmaßnahmen sowie ungeeignete Marktanreize Energieeinsparungen von bis zu 20,4 GWh Wärme und 12,5 GWh Strom.

Die grundlegende Bezugsgröße der Studie ist der Bestand an Nichtwohngebäuden in Deutschland, den die Autoren für 2012 auf rund 2400 Mio. m² Nutzfläche beziffern. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pflichten müssten darin bis Oktober 2013 bis zu 290000 RLT-Geräte und etwa 20000 wassergestützte Raumklimasysteme energetisch inspiziert worden sein, schlussfolgern die Forscher.

Doch davon ist man offenbar weit entfernt. Der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) mahnt deshalb seit längerem die konsequente Durchsetzung der Inspektionspflicht durch den Gesetzgeber an: „Wir haben nicht nur einen Sanierungsstau im privaten Heizungskeller, sondern auch in den Technikzentralen der Nichtwohngebäude. Wenn wir diese Einsparpotenziale weiter ignorieren, wird die Energiewende im Gebäudebereich nicht gelingen“, sagt FGK-Geschäftsführer Günther Mertz.

Recht hat er, meint

Markus Sironi

Chefredakteur
m.sironi@strobel-verlag.de

 


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