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Risikofreie Installation von Dusch-WCs - Normgerechter Anschluss an die Trinkwasserinstallation

Für ihre gewünschte Funktion benötigen Dusch-WCs einen zusätzlichen Wasseranschluss. Dieser muss gegen Rückfließen von Nicht-Trinkwasser geschützt sein, damit die übrige Trinkwasserinstallation geschützt ist. Bei manchen Modellen ist die geforderte Sicherungseinrichtung bereits in die Toilette integriert. Bei einigen Dusch-WCs muss der Fachhandwerker jedoch eine externe Sicherungseinrichtung installieren.

Bei diesem Dusch-WC (Geberit, „AquaClean 8000 plus“) wird die normgerechte Sicherungseinrichtung nach DIN EN 1717 über den freien Auslauf Typ AB realisiert.

Die Sicherungseinrichtung Typ AD (mit Injektor) kommt hauptsächlich bei Dusch-WCs zum Einsatz, in denen das Duschwasser mittels Durchlaufwassererhitzer erwärmt wird.

Die Sicherungseinrichtung Typ AB (mit nicht kreisförmigem Überlauf) kommt bei Dusch-WCs mit eingebautem Warmwasserspeicher zur Anwendung.

 

Dusch-WCs finden auf dem deutschen Markt immer mehr Anklang. Entsprechend wächst auch die Zahl der Anbieter und Produkte. Die Anbieter verfolgen unterschiedliche Konzepte bei der wasserseitigen Anbindung: mit direktem oder mit indirektem Anschluss, mit interner oder externer Sicherungseinrichtung. Der Fachhandwerker steht nun vor der Frage, wie die unterschiedlichen Produkte normgerecht installiert werden müssen. Das Problem: Der Terminus „Dusch-WC“ kommt in den Normen DIN EN 1717 und DIN 1988-100 nicht vor. Das führt dazu, dass die Hersteller von Dusch-WCs die Normen unterschiedlich interpretieren. Dadurch wiederum kommt es zu Verunsicherungen darüber, wie die Dusch-WCs an die Trinkwasserinstallation angebunden werden müssen. Doch obwohl das Dusch-WC nicht genannt wird, lässt sich aus den Normen herleiten, welche Sicherungseinrichtungen die richtigen sind.

Rechtlicher Rahmen gibt Auskunft

Grundsätzlich sind alle Anschlussnehmer – also die Bewohner bzw. Bauherren – zur Einhaltung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ verpflichtet. Das beinhaltet auch die Trinkwasserinstallation. In den Satzungen der örtlichen Wasserversorger, die im Allgemeinen auf der AVBWasserV (Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser) basieren, heißt es sinngemäß, dass der Anschlussnehmer auch gegenüber Dritten haftbar gemacht werden kann. Und zwar dann, wenn seine Trinkwasseranlage nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und die Wasserversorgung aufgrund mangelnder Sicherungseinrichtungen kontaminiert wird. Als Erfüllungsgehilfen des Bauherrn sind auch Fachhandwerker und Planer von den Pflichten des Anschlussnehmers betroffen.
Hinsichtlich der Dusch-WCs stellt sich die Frage, wie eine korrekte Anbindung an die Trinkwasserleitung zu erfolgen hat. Zunächst ein Blick auf die Trinkwasserverordnung: Die TrinkwV (Trinkwasserverordnung) bestimmt die Qualitätsanforderungen an Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch. Sie stellt nicht nur die Trinkwasserqualität sicher, sondern auch den Schutz von Wasserversorgungsanlagen gegen Verunreinigungen mit Nicht-Trinkwasser. Hier wird ausdrücklich die Einhaltung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (a.a.R.d.T.) gefordert. Von Bedeutung ist die Absicherung gegen Rückdrücken und Rückfließen nicht genusstauglicher bzw. kontaminierter Flüssigkeiten aus angeschlossenen Apparaten. Was nun die a.a.R.d.T. hinsichtlich der installationstechnischen Ausführung zum Schutz des Trinkwassers sind, ist in den Normen DIN EN 1717 und die DIN 1988-100 festgelegt. Während sich die DIN EN 1717 auf die Definition europäischer Standards beschränkt, beschreibt die nationale Ergänzungsnorm 1988-100 zusätzliche Anforderungen der technischen Ausgestaltung für Installationen in Deutschland. Beide Normen müssen gemeinsam angewendet werden.
Die DIN EN 1717 ordnet Wasser und Flüssigkeiten fünf Kategorien zu, die sich in ihrem Risikopotenzial für die menschliche Gesundheit unterscheiden. Zu Kategorie 5 gehören alle Flüssigkeiten, die mikrobielle oder viruelle Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten und damit eine Gesundheitsgefährdung für Menschen darstellen. Auch das Wasser im WC-Becken gehört in diese Kategorie. Es gelten also für Dusch-WCs die Schutzmaßnahmen, die bei Flüssigkeiten der Kategorie 5 anzuwenden sind. Von der DIN EN 1717 werden dafür Sicherungseinrichtungen der Typen AA (ungehinderter freier Auslauf), AB (freier Auslauf mit nicht kreisförmigem, ungehindertem Überlauf) oder AD (freier Auslauf mit Injektor) gefordert. Der direkte Anschluss an die Trinkwasserinstallation ist nicht erlaubt.
Die Ergänzungsnorm DIN 1988-100 schreibt für WC-Becken, Urinale und
Bidets ebenfalls eine Sicherungseinrichtung in Form eines freien Auslaufs der Art AA, AB oder AD vor. Normativ lässt sich keine Unterscheidung über
die Funktion der Wasserzuführung ableiten. Daraus folgt, dass die Anfor-
derung an die Sicherungseinrichtung für alle Verbindungen zwischen WC-
Keramik und Trinkwasserinstallation gilt.

Rat zu eigensicheren Dusch-WCs

Bei Dusch-WCs mit normgerechter, integrierter Sicherungseinrichtung braucht sich der Handwerker keine Gedanken zu machen: Ist jedoch im Dusch-WC keine normgerechte Sicherungseinrichtung enthalten, muss er den Normen entsprechend in die Einzelzuleitung des Geräts eine Sicherheitstrennstation einbauen. Das heißt, eine Kombination aus Vorlagenbehälter, Förderpumpe und freiem Auslauf AB. Die externe Montage ist vor allem bei Sanierungen wenig praxistauglich. Daher sind Handwerker gut beraten, wenn sie – ob Neubau oder Sanierung – eigensichere Modelle, also Dusch-WCs mit integrierter Sicherungseinrichtung, wählen.

Autor: Jens Reubig, Produktmanager Sanitärsysteme bei Geberit

Bilder: Geberit


www.geberit.de

 


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