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Pflicht zur Einsparung

Leitungs- und Armaturendämmung: Gesetzliche Anforderungen, Auslegung und Installation

Erhebliche Energieeinsparmöglichkeiten in deutschen Kellern: Auch heute noch sind viele Rohrleitungen im Bestandsbau nicht oder unzureichend gedämmt.

Flexible Rohrdämmungen auf der Basis synthetischen Kautschuks bieten den Vorteil der leichten Verarbeitung.

Einsparpotenzial durch Dämmung zugänglicher Rohrleitungen mit z. B. „SH/Armaflex“ (100% Dämmung gemäß EnEV).

Selbstklebende Dämmungen sind gut für die nachträgliche Installation geeignet.

Nicht nur die Rohre, auch Rohrhalterungen müssen gemäß EnEV gedämmt werden, um Energieverluste zu verhindern.

 

Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 gibt es kaum noch Rohrleitungen, die nicht gedämmt werden müssen. Trotz Dämmpflicht werden aber immer noch zahlreiche Heizungs-, Warmwasser- Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungssysteme nicht oder nicht ausreichend gedämmt. Auch der Nachrüstverpflichtung sind längst noch nicht alle Hauseigentümer nachgekommen. Dies führt zu hohen Energieverlusten sowie immer wieder zu Beschwerden und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Fast 90% des Energieverbrauchs von Privathaushalten entfällt auf die Beheizung und Warmwasserbereitung. Durch ungedämmte Rohrleitungen und Armaturen der Heizungsanlage entstehen in Altbauten große Energieverluste. Der jährliche Wärmeverlust, der allein durch ungedämmte Verteilleitungen und Armaturen im Kellerbereich verursacht wird, kann bis zu einem Viertel des Jahres-Heizenergieverbrauchs eines Wohngebäudes betragen. Trotz Nachrüstverpflichtung entsprechen zwei von drei Heizungsanlagen laut einer Erhebung des Schornsteinfegerhandwerks von 2013 nicht dem aktuellen Stand der Technik; 71 % der Anlagen werden als „unzureichend effizient“ bewertet.
Wie z. B. das Unternehmen Armacell in einer Untersuchung aufzeigt, können allein durch die Dämmung zugänglicher Rohrleitungen beispielsweise im Keller eines 140 m² großen Einfamilienhauses jährliche Einsparungen von rund 550 Euro erreicht werden. Vor diesem Hintergrund kann sich die nachträgliche Installation von Rohrleitungsdämmung meist innerhalb von zwei Heizperioden amortisie-
ren.

Hohe Gesamtkosten und Amortisationszeiten bei Fassadendämmung
Die Gesamtkosten für eine Modernisierung der Fassade eines vergleichbaren Einfamilienhauses (Baualtersklasse 1969 bis 1977, 144 m² Wohnfläche) auf Neubaustandard betragen laut einer Untersuchung der Deutschen Energie-Agentur (dena) aus dem Jahr 2011 rund 20 000 Euro. Davon entfallen auf die Dämmung der Außenwand 8000 Euro. Durch die Maßnahme können die Heizkosten pro Jahr um ca. 550 Euro gesenkt werden. Unter Berücksichtigung der Zins- und Energiepreisentwicklung, ausgehend von 7 Cent/kWh entwirft die dena Szenarien mit einer Energiepreissteigerung von 2 %, 3 % und 4 % – fallende Energiepreise wurden nicht in Betracht gezogen – rechnet sich die Dämmung der Außenwand nach 14 Jahren.

Andere Sanierungsmaßnahmen rechnen sich schneller
Die Amortisationsdauer energetischer Sanierungsmaßnahmen ist abhängig von der Energiepreisentwicklung, den Kosten für die Dämmung (Material & Montagekos­ten) und notwendigen baulichen Vor- und Nachbereitungsarbeiten (Instandhaltungskosten). Da die Rohrdämmung im Vergleich zu anderen energetischen Sanierungsmaßnahmen eine kurze Investitionsrentabilität (Return on Investment) besitzt, fallen die Preisschwankungen hier nicht so sehr ins Gewicht und der Amortisationszeitraum wird auch bei günstigen Energiepreisen und höheren Kosten für die Rohrdämmung zwei bis maximal drei Heizperioden nicht überschreiten. Da sich die Maßnahme zudem jederzeit ohne große Vorarbeiten, ohne dass Dreck und Staub entstehen, innerhalb weniger Arbeitsstunden durchführen lässt, ist sie für Endkunde und Installationsbetrieb gleichermaßen profitabel.

Anwendungsbereiche nach EnEV
Die EnEV unterscheidet zwischen den bekannten Anwendungsbereichen wie 100-%-Dämmung, die 50-%-Dämmung, Rohrdämmung im Fußbodenaufbau und die Dämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen einschließlich der Dämmung von Armaturen. Auch Armaturen, Bogen, Abzweige, T-Stücke und Rohrhalterungen müssen nach EnEV gedämmt werden. Bleiben diese ungedämmt, entstehen hohe Energieverluste. Wie dreidimensionale Wärmestromberechnungen des Passivhaus Instituts (Darmstadt) zeigen, verursacht eine ungedämmte Rohrschelle eines DN 20 Rohres (Rohraußendurchmesser: 26,9 mm) mit einer Isolierstärke von ca. 27 mm einen „Wärmebrückenverlustkoeffizienten“ von 0,06 W/K. Für eine dauerhaft betriebene Zirkulationsleitung mit 60 °C außerhalb der thermischen Hülle entstehen so allein durch eine einzelne ungedämmte Rohrhalterung Zusatzkos­ten von 2,60 Euro pro Jahr. Durch eine nachträgliche Dämmung der Schelle können die Ener­gieverluste zwar um über 50 % verringert werden, wesentlich schneller und effizienter geht es jedoch mit vorgefertigten, gedämmten Schellen. Zur ener­gieeffizienten Dämmung von Rohraufhängungen bietet z. B. Armacell mit dem einteiligen „Armafix X Rohrträger“ eine Systemlösung für Sanitär- und Heizungsanwendungen. Während bei der Verarbeitung von Standard-Schellen an den Rohr­aufhängungen aufgedoppelt und mit Armaflex überbaut werden muss, wird der einteilige Rohrträger einfach um die Rohrleitung gelegt, durch festes Andrücken der Selbstklebebestreifen geschlossen und in die Metallschelle geschoben. Anschließend muss der Rohrträger noch an den Stirnseiten mit dem elastomeren Schlauchmaterial verklebt werden.
Grundlage für die Berechnung optimaler Dämmdicken bietet die VDI-Richtlinie 2055, Blatt 1 „Wärme- und Kälteschutz von betriebstechnischen Anlagen in der Industrie und in der Technischen Gebäudeausrüstung“. Dabei sollte beachtet werden, dass es sich bei den in der EnEV vorgeschriebenen Dämmdicken um öffentlich-rechtliche Mindestanforderungen handelt, die eingehalten werden müssen. Der erforderliche, schonendere Umgang mit Ener­gieressourcen kann darüber hinaus Dämmdicken für Rohrleitungen und Armaturen rechtfertigen, die über die Mindestanforderungen der EnEV hinausgehen.

Rohrleitungsdämmung auf Basis synthetischen Kautschuks
Für die Dämmung von Rohrleitungen werden häufig Materialien auf Basis synthetischen Kautschuks verwendet. Diese sind so flexibel, dass sie sich auch bei engen Raumverhältnissen einfach und schnell verarbeiten lassen. Dazu werden im Neubaubereich die Schläuche meist vor der Installation über die Rohrleitungen geschoben. Zur nachträglichen Dämmung bestehender Rohrleitungen empfiehlt sich der Einsatz selbstklebender Schläuche: Sie werden um die Rohre gelegt und anschließend verklebt. In der Praxis lässt sich dabei allerdings häufig beobachten, dass die Stoßnähte der Schläuche gar nicht oder nur mit einem Klebeband verschlossen werden. Ein fugendichtes Verlegen ist nur mit einem für den Dämmstoff geeigneten Kleber möglich. Andernfalls werden sich über kurz oder lang Fugen bilden, die zu erheblichen Wärmeverlusten führen können. Bei Kaltwasserleitungen sind die Folgen meis­tens noch schlimmer: Jede offene Nahtstelle, aber auch eine zu geringe Dämmschichtdicke – dies trifft bei den Fugen zu, die nur mit einem dünnen Klebeband abgedeckt sind – führen bei entsprechenden Umgebungsbedingungen unweigerlich zur Tauwasserbildung.

Bilder: Armacell GmbH

www.armacell.de

Dämmschichtdicken auf der Baustelle leicht ermitteln

Muss eine Rohrleitung, die durch eine Wand zwischen einem beheizten und einem unbeheizten Raum läuft, mit 50 oder 100 % gedämmt werden? Und welche Schlauchdimension wird für die Dämmung dieser Leitung benötigt? Mit der kostenfreien App „Armacell EnEV Rechner“ erhalten Installateure direkt vor Ort Antworten auf diese und weitere Fragen rund um Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen gemäß EnEV 2014 und DIN 1988-200.
Für einen umfassenderen Anwendungsbereich bietet das Unternehmen darüber hinaus den Dämmschichtdickenrechner „ArmWin“ auch als App an. Mit dem Programm können alle gängigen technischen Berechnungen sowohl im Kälte-/ Klimabereich als auch für Sanitär- und Heizungsanwendungen durchgeführt werden.
Die mobilen Anwendungen stehen in den jeweiligen App-Stores zum Download bereit.

 


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