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Nicht alles muss der Kunde selbst bezahlen - Finanzierungs- und Zuschussmöglichkeiten im Bereich barrierefreies Umbauen

Wenn der Kunde ein barrierefreies Bad vom SHK-Fachhandwerker bekommen möchte, so muss er unter Umständen nicht den kompletten Umbau selbst bezahlen. Denn: Es gibt Möglichkeiten, Maßnahmen im Bestand durch öffentliche Stellen mitfinanzieren zu lassen. Zwei Kostenträger sind hier von besonderem Interesse: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit ihren zinsgünstigen Darlehen und die Pflegekassen mit ihren Zuschüssen.

Wer sein Bad barrierefrei umbauen will, kann verschiedene Zuschüsse beantragen. Bild: IWO

 

Den derzeit besten Fördertopf stellt die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) als Förderbank des Bundes zur Verfügung. Das Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“ fördert ausdrücklich barrierereduzierende Maßnahmen im Bestand. Dabei verzichtet die KfW bewusst darauf, dass förderfähige Umbauten nach Norm (DIN 18040) ausgeführt werden müssen. Vielmehr hat die KfW sieben Förderbausteine definiert, die sich zwar an den Vorgaben der DIN 18040 orientieren, diese aber nicht zwangsläufig zugrunde legen.
Ein eigener Förderbaustein bezieht sich auf das barrierefreie Bad. Grundvoraussetzung ist, dass der Sanitärraum mindestens 1,80 m x 2,20 m groß ist und Bewegungsflächen vor jedem Sanitärobjekt möglich sind, die – anders als in der Norm – lediglich mindestens 0,90 m x 1,20 m groß sein müssen.
Die KfW gibt dabei förderfähige Maßnahmen vor, die insgesamt oder auch nur teilweise erfüllt werden können. So müssen beispielsweise noch keine Griffsys­teme o.Ä. eingebaut werden. Vielmehr müssen – analog zur DIN 18040 – Vorkehrungen zur späteren Nachrüstung getroffen werden. Duschplätze müssen bodengleich (max. 20 mm abgesenkt) sowie mit rutschfesten oder -hemmenden Bodenbelägen ausgeführt werden. Waschbecken müssen mindestens 0,48 m tief und in der Höhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer montiert sein, sodass auch eine Nutzung im Sitzen möglich ist. WCs müssen in ihrer Sitzhöhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer angebracht oder in der Höhe flexibel montierbar sein. Badewannen müssen eine Einstiegshöhe von maximal 0,50 m aufweisen. Alternativ können auch Badewannen mit Tür oder mit mobilen Liftsystemen unterfahrbare Wannen eingebaut werden.
Weitere Forderungen stellt die KfW nicht an den Sanitärraum. Vorgaben für Eingangstüren zum Badbereich sind beispielsweise in einem anderen Förderbaustein zusammengefasst (mindestens 0,80 m Breite, schwellenfrei). Moderne Elektrotechnik in Form von AAL („Ambient Assisted Living“) kann gefördert werden – auch im Bad.
Insgesamt dürften die Forderungen der KfW bei einem Badumbau relativ problemlos umsetzbar sein, wenn der Planer das aktuelle Merkblatt der KfW berücksich­tigt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, vor einer Planung im Internet den aktuellen Stand des Merkblattes abzurufen, da hier regelmäßig Änderungen vorgenommen werden (www.kfw.de).

Finanzielle Förderung durch die KfW

Die KfW gewährt zinsgünstige Darlehen. Eine Zuschuss-Variante, mit der ein Kunde tatsächlich Geld „geschenkt“ bekam, gibt es seit einiger Zeit nicht mehr. Die Höchstsumme, die gefördert wird, beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit. Dabei kann der Kunde aus unterschiedlichen Kombinationen von Laufzeit, Zinsbindung und Tilgungsfreiheit wählen. Maximal ist eine Laufzeit von 30 Jahren mit zehn Jahren Zinsbindung möglich. Die Zinssätze für das KfW-Programm 159 wurden in den letzten Monaten nach langer Zeit erstmalig wieder erhöht. Der Zinssatz beträgt derzeit (Stand: 10. September 2013) zwischen 1,00% und maximal 2,00%.
Der Kunde beantragt die Mittel allerdings nicht direkt bei der KfW, sondern bei seiner Hausbank. Diese ist dann auch dafür verantwortlich, entsprechende Sicherheiten usw. vom Kunden einzufordern und die Ausführung gemäß der Förderbausteine der KfW zu bestätigen.
Werden nur Teile aus den einzelnen Förderbausteinen umgesetzt, so kann der Handwerker die Ausführung nach Vorgaben des KfW-Programms 159 selbst bestätigen. Hier reicht in der Regel ein entsprechender Satz in der Rechnung.
Erst dann, wenn ein Maßnahmenbündel durchgeführt wird (die KfW spricht hierbei vom Standard „Altersgerechte Wohnung“ / „Altersgerechtes Haus“), ist der Kunde verpflichtet, einen neutralen Sachverständigen in das Projekt einzubeziehen. Wichtig ist, dass der Handwerker die Richtigkeit der Ausführung nur dann bestätigt, wenn er die Maßnahmen tatsächlich nach den Vorgaben der KfW umgesetzt hat. Denn die KfW behält sich in ihren Verträgen eine Prüfung der Umsetzung vor Ort vor.

Zuschüsse der Pflegekassen

Einen echten Zuschuss gibt es von den gesetzlichen Pflegekassen, wenn der Kunde einige Voraussetzungen erfüllt: Er muss mindestens in Pflegestufe 1 eingestuft sein und ein Umbau muss entweder die Pflege erleichtern oder die selbstständige Lebensführung erhöhen. Durch das „Pflegeneuausrichtungsgesetz“ wurde Ende des Jahres 2012 eingeführt, dass bei Demenz­erkrankungen bereits Pflegestufe 0 ausreichend ist, um entsprechende Ansprüche geltend zu machen.
Laut Sozialgesetzbuch XI hat der Versicherte einen Anspruch auf die „Gewährung von finanziellen Zuschüssen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“. Dies können beispielsweise Maßnahmen im Bad sein, wie der Einbau einer Dusche, wenn der Einstieg in eine Badewanne nicht mehr möglich ist. Oder auch die Herstellung eines bodengleichen Zugangs zur Dusche. Auch an der Badewanne sind Umbauten möglich. Hier werden beispielsweise Badewanneneinstiegshilfen gefördert, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind. Die Höhe der Toilette oder des Waschtisches kann ebenfalls auf Kosten der Pflegekassen angepasst werden.
Zwei Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden: das eingebaute Objekt wird fest mit der Bausubstanz verbunden und der Ein- oder Umbau erleichtert die häusliche Pflege. Beides muss im Zuge der Antragstellung nachgewiesen werden. Der feste Einbau geht in der Regel aus dem Kos­tenvoranschlag des Handwerkers hervor. Für die Erleichterung der Pflege werden von den Pflegekassen in der Regel neutrale Stellungnahmen angefordert oder externe Gutachten erstellt.

2557 Euro: Die Leistung der Pflegekassen

Der Kunde erhält von den Pflegekassen einen Zuschuss in Höhe von maximal 2557 Euro. Die Zahlung eines Eigenanteils durch den Kunden ist seit Herbst 2012 nicht mehr vorgesehen. Gezahlt wird der Zuschuss je Maßnahme, wobei eine Maßnahme nicht etwa ein „Gewerk“ oder eine „Handwerksleistung“ darstellt. Vielmehr werden alle Arbeiten, die mit dem aktuellen Pflegezustand zutun haben, als eine Maßnahme angesehen, für die es nur einmal den entsprechenden Zuschuss gibt. So ist die Verbreiterung der Tür, der Einbau einer bodengleichen Dusche und das Absenken von Lichtschaltern nach Vorgaben der Pflegekasse eine Maßnahme, für die einmalig 2557 Euro erstattet werden. Eine weitere Maßnahme kann in der Regel erst dann beantragt werden, wenn sich der Pflegebedarf entscheidend verändert hat, was meist bedeutet, dass die nächst höhere Pflegestufe erreicht sein muss.
Die Erfahrung zeigt, dass Anträge auf bauliche Veränderungen häufig im ers­ten Schritt von den Pflegekassen abgelehnt werden. In diesem Fall sollte man dem Versicherten aber in jedem Fall raten Widerspruch einzulegen, denn auch hier zeigt die Erfahrung, dass die Genehmigung im Widerspruchsverfahren häufig direkt erteilt wird. Wichtig ist, dass die Ausführung erst erfolgen darf, wenn die schriftliche Zustimmung der Pflegekasse vorliegt. In dringenden Fällen kann allerdings ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden. Die Beantragung eines Zuschusses der Pflegekasse kann formlos durch den Kunden erfolgen.

Landesprogramme

Neben den bundesweit gültigen Fördermöglichkeiten von KfW und Pflegekassen besteht auch die Möglichkeit, barrierefreie Neu- oder Umbauten auf Landesebene gefördert zu bekommen. Dazu hat nahezu jedes Bundesland eigene Förderprogramme aufgelegt, die mehr oder weniger flexibel mit dem Begriff der Barrierefreiheit umgehen. Die Programme an dieser Stelle detailliert vorzustellen, würde den Umfang des Beitrags deutlich überschreiten. Daher soll hier nur ein Verweis auf die Förderdatenbank im Internet erfolgen. Unter der Adresse www.foerderdatenbank.de sind nahezu alle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union zusammengefasst. Das Angebot wird vom Bundeswirtschaftsminis­terium betrieben.
Einige Bundesländer fördern ausdrücklich nur Sanierungen im Bestand, andere fördern auch barrierefreie Neubauten. Teilweise gibt es Zuschüsse, teilweise zinsgünstige Darlehen und teilweise werden lediglich die Konditionen der KfW nochmals verbessert. Einige Programme beziehen sich auf Mietwohnraum und stellen damit auch deutliche Anforderungen an Mietpreis- und Belegungsbindung. Teilweise ist die Förderung auch regional auf Ballungsräume oder strukturschwache Regionen begrenzt. Da sich die Inhalte und Fördertöpfe sehr schnell ändern können, emp­fiehlt sich ein Blick auf dieses Angebot vor der Beratung eines Kunden, um auf dem aktuellen Stand zu sein.

Autor: Dipl.-Kfm. Marcus Sauer, Leiter Schulung und Consulting der GGT

www.gerontotechnik.de
www.kfw.de

 


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