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Keime und Bakterien im Eigenheim verhindern

Gefährdung der Trinkwasserhygiene in Wellnessanlagen

Bild 1: Niemals sollten Leitungen für Trinkwasser (kalt

Bild 2: Automatische Regulierventile sorgen bei Erweiterung der Anlage für eine gleichmäßige Durchströmung aller Leitungsteile und realisieren so den hydraulischen Abgleich.

Bild 3: Wenn in ein bestehendes System eine Entnahmestelle mit hohem Verbrauch nachgerüstet wird, z. B. große Wannen oder Regenduschen, ist ggf. die Kapazität der Trinkwassererwärmung zu prüfen und anzupassen.

Bild 4: In Dampfbädern eingesetzte Duftstoffe oder Entkalkungsmittel werden mindestens in Flüssigkeitskategorie 3 eingestuft und benötigen eine entsprechende Sicherungseinrichtung.

Bild 5: Der Anschluss eines Dampfgenerators sollte immer mindestens über einen Systemtrenner Typ CA nach DIN EN 1717 erfolgen.

 

Eigentlich sollte der heimische Saunakeller – oder auf gut Neudeutsch das „Private-Spa“ – der Gesundheit zuträglich sein. Aber wer bedenkt schon, was mit der Trinkwasserqualität passiert, wenn die Sauna mitsamt Kneippschlauch, Tauchbecken und Erlebnisdusche während der Sommermonate nicht genutzt wird? Diese Frage rückt leider viel zu häufig in den Hintergrund. Die Folge: In den wärmeren Monaten findet kein Wasseraustausch in den Leitungen statt, der Rohrleitungsinhalt stagniert. Kalkablagerungen und Biofilm bilden sich. Dadurch bekommen Keime und Bakterien die besten Bedingungen um sich ungehindert vermehren zu können.

Von ungenutzten Wellnessanlagen kann eine nicht zu unterschätzende Gefährdung der häuslichen Trinkwasserhygiene ausgehen. Moderne heimische Spa-Bereiche werden häufig mit großzügigen Erlebnisduschen ausgestattet, die über fein vernebelte Regenschauer ein ganz besonderes Abkühlerlebnis versprechen. Nach der Hitze der Sauna sorgt hingegen ein Kneippschlauch mit seinem groß dimensionierten Anschluss für einen üppigen Kaltwasserguss über Arme und Beine.
In Anbetracht dieser großen Wassermengen, die aufgrund der unregelmäßigen Nutzung oft über Wochen hinweg in der Zuleitung stagnieren, sollte sich der betreuende SHK-Installateur durchaus Gedanken über die Einhaltung der aktuellen Regelwerke zur Trinkwasserhygiene machen, damit der Benutzer am Ende nicht mit Legionellen kontaminierte Nebelpartikel einatmet, oder sich mit Krankheiten durch Pseudomonaden belastet. Selbst wenn nach der Trinkwasserverordnung die Beprobungspflicht auf Legionellen nur für öffentliche und gewerbliche Anlagen gilt, so möchte man doch als Privatperson und Inhaber seiner eigenen Wellnessanlage ebenfalls vor gesundheitlichen Risiken geschützt sein.

SHK-Installateure in der Verantwortung
Was also müssen ausführende Betriebe bei Ein- oder Umbau von Trinkwasserins­tallationen beachten und bedenken, um ihren Kunden eine wirklich gesunde Wellnessanlage zu ermöglichen? Und nicht zuletzt, um auch sich selbst vor Schadensersatzforderungen zu schützen? Denn egal ob privater oder gewerblicher Kunde: Jeder Fachhandwerker ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Gewerke nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu installieren und dem Betreiber zu übergeben.

Vorbereitende Installation ist riskant
Da wären zunächst die Zuleitungen von Kalt- und Warmwasser sowie die Zirkulationsleitung kritisch zu begutachten. Bei Neubauten werden häufig schon in Vorbereitung auf einen erst Jahre später folgenden Umbau Stichleitungen in den zukünftigen Saunakeller verlegt; das darin befindliche Wasser „brackt“ somit möglicherweise Jahre vor sich hin. DIN 1988-100, DIN 1988-200 und VDI/DVGW 6023 verbieten stagnierende Leitungen jedoch generell.
Das Gleiche gilt natürlich auch, wenn die bereits ausgebaute Wellnessanlage aufgrund von Sommerpause, Urlaub oder dem „Keine-Zeit-Syndrom“ selten oder nur unregelmäßig genutzt wird. Also Kalt- und Warmwasser in den Leitungen nicht häufig genug ausgetauscht werden. Eine Nichtnutzung von mehr als 72 Std. stellt nach VDI/DVGW 6023 eine Betriebsunterbrechung dar, welche aus Gründen der Trinkwasserhygiene zu vermeiden ist. Selbst die DIN EN 806-5 erlaubt keine Betriebsunterbrechung von mehr als 7 Tagen. Anderenfalls sind die Leitungen entweder an der Hauptabsperrarmatur abzusperren oder das Wasser regelmäßig zu erneuern, z. B. durch Spülungsmaßnahmen.
Das Problem: Im Laufe der Zeit belegen sich die Rohrwände mit Kalkablagerungen und Biofilm (den Ausscheidungen von Bakterien). Dieser Film bildet eine hervorragende Schutzschicht, in der sich Legionellen und andere Keime bevorzugt einnisten. Kontaminierte Leitungen können zwar gespült werden, was an sich schon sehr aufwendig ist. Aber solche Spülungen lösen weder Biofilm noch Ablagerungen vollständig ab. Sobald der Spülvorgang beendet ist, und dadurch mit dem frischen Wasser auch wieder frischer Sauerstoff eingetragen wurde, können sich die im Biofilm eingebetteten Keime wieder weiter vermehren.
Vorbereitende Installationen oder „Reserveleitungen“ sind daher entweder komplett zu vermeiden, oder zumindest bereits bei Einbau fachgerecht und trocken zu verschließen und noch nicht an die Hauptzuleitung anzuschließen. Alternativ dazu – und wenn baulich möglich – können sowohl Kalt- als auch Warmwasserleitungen in die Versorgungsleitungen des restlichen Hauses eingeschleift werden, sodass im Bedarfsfalle für den Wellnessraum später von einer geeigneten Stelle aus abgezweigt werden kann. Dies könnte jedoch zu erheblichen Leitungsverlängerungen führen, womit wir auch schon beim Thema Zirkulationsleitung und hydraulischer Abgleich angekommen wären.
Sollte nämlich beim späteren Ausbau – also nach dem ursprünglichen hydraulischen Abgleich – eine zusätzliche Zirkulationsleitung in den Wellnessbereich abgezweigt werden, so könnte hierdurch das gesamte hydraulische Gleichgewicht im Haus empfindlich gestört werden. Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass sich diese häufig im Keller – und damit relativ nahe an der Heizung – befindet und deshalb im Verhältnis zu den weiter entfernten Entnahmestellen erheblich stärkere Volumenströme zieht.

Kaltwasserleitungen dämmen
Jeder Laie weiß, dass nicht zuletzt aus Energiespargründen Warmwasserleitungen gegen Auskühlung zu dämmen sind. Oft wird darüber hinaus jedoch übersehen, dass auch Kaltwasserleitungen nach DIN 1988-200 gegen Erwärmung zu dämmen sind. Damit aber die nach dem Saunagang besonders beliebte Abkühldusche nicht zur warmen Legionellendusche wird, ist in diesem Fall auf folgende Zusammenhänge zu achten:
In Wellnessanlagen herrschen optimalerweise – ähnlich wie in Badezimmern – relativ hohe Raumtemperaturen um die 24 °C. Erschwerend kommt hinzu, dass beispielsweise Kaltwasser-Nebelduschen das kühle Nass besonders stark vernebeln, und dadurch gegenüber herkömmlichen Duschköpfen eine deutlich höhere Lungengängigkeit ermöglichen.

Wellness für Legionellen
Sollte nun die Kaltwasserleitung ungenügend gedämmt oder zu nah an warmgehenden Leitungen (dazu gehören auch Heizungsleitungen) liegen, könnte die Temperatur der Kaltwasserleitung – insbesondere nach längerer Nichtbenutzung – schnell den kritischen Punkt von 25 °C übersteigen. Das bedeutet, die Kaltwasserleitung wird zu einer Wellnessanlage für Legionellen und andere pathogene (krankheitserregende) Keime, die durch bei Vernebelung entstehende Aerosole besonders leicht und tief in die Lunge eingeatmet werden können. Bekanntermaßen verursachen Legionellen genau dort ihre verheerende Wirkung in Form einer Legionellose, also einer besonders schweren Art der Lungenentzündung.
Der allgemein geltende Wohlfühlbereich für Legionellen liegt im Temperaturbereich zwischen 25 °C und 55 °C. Je nach Temperatur könnten sich also aus 100 KBE/100 ml innerhalb von 24 Std. über 10 000 KBE/100 ml entwickeln, und damit zu einer hochgradigen Kontaminierung führen. Der technische Maßnahmenwert (zulässige Obergrenze) pro 100 ml Trinkwasser beträgt 100 Kolonie-Bildende-Einheiten (KBE) für im Trinkwasser befindliche Legionellen. Die VDI/DVGW 6023 schreibt hierzu vor, dass Kaltwasser eine Temperatur von 25 °C nicht übersteigen darf und Warmwasser eine Mindest-Temperatur von 55 °C bei einer Spreizung von max. 5 K am Wiedereintritt der Zirkulation haben muss. Die einzuhaltenden Abstände zu Warmwasser-Leitungen definiert die DIN CEN/TR 16355 (Empfehlungen zur Verhinderung des Legionellenwachstums in Trinkwasser-Installationen) mit 125 mm in Trockenbauwänden und 200 mm in Stein-/Ziegelwänden.
Und nicht zu vergessen: Die in Wellness­anlagen beliebte Fußbodenheizung und manchmal sogar Wandheizung. Insbesondere, wenn aus Gründen der Bodenaufbauhöhe nachträglich vom Fliesenleger Elektroheizmatten unter die Fliese verlegt werden, ohne zu berücksichtigen, dass sich im darunter liegenden Estrich möglicherweise Kaltwasserleitungen befinden könnten. Zu vermeiden ist dieses Risiko im Bestand nur, wenn alle Leitungen in der Wellness­anlage spätestens alle 72 Std. gespült werden – was aufgrund des üblichen Nutzungsturnus einer privaten Wellnessanlage realistisch gesehen nahezu unmöglich ist.

Kluge Leitungsverlegung ist gefragt
Aus diesen Gründen empfiehlt es sich, sowohl Kalt- als auch Warmwasserleitungen so weit als möglich in den Wasserkreislauf des restlichen Gebäudes zu integrieren. So kann durch die Wasserentnahme des regulären Haushaltsbetriebes ein regelmäßiger Wasseraustausch in der Wellnessanlage gewährleistet werden. Im Falle der Kaltwasserleitung könnte es aber auch eine durchgeschleifte Leitung zu einer im Keller stehenden Waschmaschine sein, sofern diese regelmäßig genutzt wird. Die Warmwasserleitung kann mittels Zirkulationsleitung und korrekt eingestellter Regulierventile auf regelmäßigen Wasseraustausch getrimmt werden. In diesem Zusammenhang ist für eine fachgerechte Installation auch zu beachten, dass gemäß VDI/DVGW 6023 die Länge von Stichleitungen von sowohl Kalt- als auch Warmwasser zur Armatur max. 3 l Volumen betragen dürfen. Es gäbe zwar auch noch die Möglichkeit automatischer Spülvorrichtungen, was jedoch hinsichtlich Einbau- und Kostenaufwand genau geprüft werden sollte.
Nun ist es aber üblich, dass Kneippschlauch und Erlebnisduschen häufig große Wassermengen erfordern. Die Hersteller schreiben dazu oft ¾“-Anschlüsse bei gleichzeitig hohem Wasserdruck vor. Wenn dann auch noch eine großzügige Whirlwanne hinzukommt, könnte der bestehende Trinkwassererwärmer schnell an die Grenzen seiner Kapazität gelangen. Es sollte daher bereits im Vorfeld die bestehende Auslegung mit den neuen Parametern überarbeitet werden. Hier könnte unter Umständen sogar die vor Jahren so beliebte und übliche Überdimensionierung des Trinkwasserspeichers von Nutzen sein – insofern er noch den Anforderungen der aktuellen technischen Regelwerke entspricht. Denn bei der Trinkwasserhygiene gilt kein Bestandsschutz! Sobald also in eine bestehende Trinkwasserinstallation eingegriffen wird, ist der Installateur dazu verpflichtet, die jeweils aktuellen Regelwerke zu beachten.

Hohe Anforderungen an Sicherungseinrichtungen
Neben Sauna und Abkühldusche finden sich heutzutage auch häufig Dampfbäder und luxuriöse Whirlwannen in den Wellnessanlagen. Gut ausgestattete Dampfbäder oder -duschen verfügen über Zusatzausstattungen wie Duftdosierung oder Sole­inhalation. Hochwertige Whirlwannen bieten neben einer automatischen Desinfektionsanlage auch Aromabad oder automatische Einfüllvorrichtungen über den Bodenablauf. Beide letzteren werden auch gerne für reguläre Wannen angeboten, um beispielsweise ein entspannendes „Cleopatrabad“ zu generieren.
Aber wie man sich schon denken kann: Chemische Desinfektionsmittel oder auch ätherische Öle gehören nicht gerade zu den ungefährlichen Stoffen für die menschliche Gesundheit. Sie haben damit in der Trinkwasserinstallation nichts zu suchen. Auch hier sind einige Besonderheiten zu beachten.
Gemäß DIN EN 1717 werden alle Flüssigkeiten in fünf Flüssigkeitskategorien eingeordnet, welche über ebenso festgelegte Sicherungseinrichtungen zur Trinkwasserinstallation abgesichert werden müssen. Chemische Desinfektionsmittel und auch ätherische Öle gehören zu den Stoffen, die je nach Zusammensetzung die Trinkwasserqualität und damit einhergehend die menschliche Gesundheit in geringem bis lebensbedrohlichem Maß gefährden können. Daher werden sie i. d. R. unter Flüssigkeitskategorie 3 oder 4 eingestuft und müssen demgemäß mindestens mit Systemtrenner/Rohrtrenner BA oder CA abgesichert werden. Die allseits bekannten „eigensicheren“ Armaturen sind hier meist nicht ausreichend.
Eine oft heiß diskutierte Anschlussvariante ist die Befüllung über den Ablauf im Boden der Wanne. Hier wird die Wannenbefüllung mit einer direkten Verbindung zum Abwasser hergestellt, was gemäß DIN EN 1717 als mikrobiologisch belastete Flüssigkeit in Kategorie 5 eingestuft wird. Unmittelbare Verbindungen zwischen Trinkwasser und Flüssigkeitskategorie 5 sind jedoch in keinem Fall zulässig.

Autorin: Alexandra Graf-Bürschgens,
Graf Wellness-Design, Höpfingen

Bilder: Graf Wellness-Design

 


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